Plenardebatte zum Gleichstellungsrecht für Soldatinnen und Soldaten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Oktober 2023, erstmals einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung gleichstellungsrechtlicher Regelungen für das militärische Personal der Bundeswehr und anderer gesetzlicher Regelungen (20/8645) beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Verteidigungsausschuss überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Gleichstellung der Soldatinnen und Soldaten besser durchzusetzen. Eine besondere Bedeutung kommt dem militärischen Personal mit Vorgesetzten- und Vorbildfunktion zu, heißt es in dem Entwurf. Dieser Personenkreis solle für das Thema Gleichstellung sensibilisiert werden. Wichtige Voraussetzung für die Durchsetzung der Gleichstellung sei eine gleichmäßige Verteilung der familiären und beruflichen Pflichten innerhalb der Partnerschaft.
Der Entwurf stärke daher die Rahmenbedingungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Dienst. Die Gleichstellungspläne blieben ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Vorgaben des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes. Ihrer bisherigen Funktion, auch als Instrument der Personalführung zu dienen, könnten sie mit der Zentralisierung der Personalführung beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jedoch nicht mehr gerecht werden. Die Vorgaben des Entwurfs zur Erstellung des Gleichstellungsplanes griffen diese Organisationsänderung auf, heißt es weiter.
„Gleichstellung ist eine Führungsaufgabe“
Die Regierung betont, dass Gleichstellung eine Führungsaufgabe sei. Einen weiteren Schwerpunkt der Neuerungen werde daher bei der Einbindung der Gleichstellungsbeauftragten und bei der vertrauensvollen Zusammenarbeit der Gleichstellungsbeauftragten mit der Dienststelle beziehungsweise mit der Leitung der Dienststelle gesetzt.
Der Einspruch der Gleichstellungsbeauftragten entfalte unter Berücksichtigung der Besonderheiten des militärischen Dienstes aufschiebende Wirkung. Mit der Novellierung würden erstmals klarstellend Art, Umfang und Zeitpunkt des Informationsanspruchs der Gleichstellungsbeauftragten in Wehrdisziplinar- und Wehrbeschwerdeverfahren geregelt, so die Bundesregierung. (vom/19.10.2023)