Fragestunde

Fragestunde am 18. Oktober

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 18. Oktober 2023, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/8803), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

32 der insgesamt 58 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der AfD-Fraktion und der Fraktion Die Linke waren mit jeweils zwölf Fragen vertreten. Hinzu kamen zwei Fragen der Abgeordneten Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen). Von SPD- und FDP-Abgeordneten sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt.

20 der 46 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, gefolgt vom Auswärtigen Amt mit sieben Fragen und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat mit sechs Fragen. Je vier Fragen sollten das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz beantworten. Das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen waren mit jeweils drei Fragen konfrontiert. Zu je zwei Fragen sollten sich das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Bildung und Forschung äußern. Eine Frage richtete sich an das Bundeskanzleramt.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Beispielsweise erkundigte sich der nordrhein-westfälische CDU-Abgeordnete Dr. Klaus Wiener beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, wie das Ministerium erklärt, dass Deutschland „signifikant langsamer“ wächst als vergleichbare Volkswirtschaften, wie jüngst die aktuelle Prognose des Internationalen Währungsfonds (IWF) bestätigt habe. Wiener wollte wissen, mit welchen Maßnahmen, die „nicht erst in fünf bis zehn Jahren wirken“, das Bundeswirtschaftsministerium diesem Trend begegnen will, der sich auch mittelfristig in Form eines geringen Wachstumspotenzials zu etablieren drohe.

Der bayerische AfD-Abgeordnete Petr Bystron fragte das Auswärtige Amt, ob die Bundesregierung in China politische Bewegungen, Nichtregierungsorganisationen oder

Einzelpersonen sieht, die, ähnlich wie in Deutschland, eine verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates betreiben. Falls ja, wollte Bystron wissen, welche.

Die sächsische Abgeordnete der Linken Clara Bünger wollte vom Bundesinnenministerium erfahren, wie viele Personen im bisherigen Jahr 2023 aus Deutschland abgeschoben wurden und was der Bundesregierung über Bemühungen einzelner Bundesländer bekannt ist, wieder nach Russland abzuschieben.

Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) fragte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, mit welcher finanziellen Unterstützung des Bundes die Bundesländer rechnen können, um „die Geschwindigkeit für Baugenehmigungen“ weiter zu erhöhen sowie „Aktenberge in den Bauämtern“ zu reduzieren, wie beim Bündnis-Tag für bezahlbaren Wohnraum am 25. September 2023 im Bundeskanzleramt von der Bundesregierung unter Punkt 13 beschlossen worden sei. Bayram fragt, wie sich die Bundesregierung dafür einsetzt, dass solche Stellen im öffentlichen Dienst besser bezahlt werden, um Bewerberinnen und Bewerber anzulocken.

Zusatzfragen sind möglich

Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/18.10.2023)