Aussprache zur Transparenz der Medienmacht von Parteien
Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. September 2023, erstmals über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Parteiengesetzes und weiterer Gesetze „zur Verhinderung von Falschmeldungen und Transparenz der Medienmacht von Parteien“ (20/8531) beraten, den die AfD-Fraktion vorgelegt hat. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Entwurf dieses „Medientransparenzgesetzes“ zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen werden. Die Federführung liegt beim Innenausschuss.
Gesetzentwurf der AfD
Nach Auffassung der Fraktion gibt es bei der Beteiligung von Parteien an Medienunternehmen ein „Transparenzproblem“. Bisher müssten Parteien ihren Rechenschaftsberichten nur die „Hauptprodukte“ solcher Medienunternehmen nennen. Mit einer Änderung am Parteiengesetz will die Fraktion nun erreichen, dass alle Produkte genannt werden müssen.
Ferner möchte die Fraktion eine Änderung im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ändern, um auch in Medienprodukten Transparenzhinweise zu ermöglichen. Demnach sollen „Leser von Medienerzeugnissen darüber aufgeklärt werden müssen, falls die Inhalte von Medienunternehmen stammen, an denen eine politische Partei unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Die notwendige Transparenz kann beispielsweise in der Form hergestellt werden, dass neben dem betreffenden Artikel ein Hinweis erscheint: 'redaktionell aufbereitet von XYZ - ein Unternehmen mit Beteiligung der ABC-Partei'“, führt die Fraktion aus. Auch eine Änderung im Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen schlägt die AfD-Fraktion vor. (scr/ste/28.09.2023)