Fragestunde

Fragestunde am 27. September

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 27. September 2023, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/8448), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

Ein Drittel der insgesamt 48 Fragen, nämlich 16, wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der AfD-Fraktion und der Fraktion Die Linke waren mit jeweils 15 Fragen vertreten. Hinzu kamen zwei Fragen der Abgeordneten Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen). Von SPD- und FDP-Abgeordneten sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt.

Zwölf der 48 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Sieben Fragen gingen an das Bundesministerium des Innern und für Heimat, je fünf Fragen an das Auswärtige Amt und an das Bundesministerium der Justiz. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sollte vier Fragen beantworten. Mit jeweils drei Fragen mussten sich das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium der Verteidigung auseinandersetzen. Das Bundesministerium der Finanzen wurde mit zwei Fragen in Anspruch genommen, während sich je eine Frage an das Bundesministerium für Bildung und Forschung, an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz richtete.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Beispielsweise erkundigte sich der Berliner CDU-Abgeordnete Dr. Jan-Marco Luczak beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, wie die Halbzeitbilanz des Ministeriums in der laufenden Wahlperiode in Bezug auf das im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP festgelegte Ziel ausfällt, pro Jahr 400.000 neue Wohnen zu bauen (davon 100.000 Sozialwohnungen). Luczak erkundigte sich zudem, welche weiteren Maßnahmen für die zweite Hälfte der Wahlperiode geplant sind, um die konkreten Ziele zu erreichen.

Der hessische AfD-Abgeordnete Jan Ralf Nolte fragte das Bundesministerium der Verteidigung, anhand welcher Verhältnismäßigkeitsgrundsätze der Militärische Abschirmdienst (MAD) entscheidet, ob ein Soldat abgehört oder anderweitig nachrichtendienstlich überwacht wird. Nolte wollte ebenso wissen, wie lange ein Soldat ohne neue Erkenntnisse abgehört oder anderweitig nachrichtendienstlich überwacht werden darf.

Die Abgeordnete der Linken Ina Latendorf aus Mecklenburg-Vorpommern wollte vom Auswärtigen Amt erfahren, welche Initiativen zur Wiederaufnahme der Schwarzmeergetreideinitiative einerseits und zur vollständigen Umsetzung der am 22. Juli 2022 zwischen der Russischen Föderation und dem Sekretariat der Vereinten Nationen geschlossenen
Absichtserklärung andererseits die Bundesregierung plant. Sie erkundigte sich ferner, welche Initiativen die Bundesregierung unterstützt, und zwar vor dem Hintergrund der Erklärung der Staats- und Regierungschefs der G20-Staaten von New Delhi, wonach „die unmittelbare und ungehinderte Lieferung von Getreide, Lebensmitteln und Düngemitteln/Inputs aus der Russischen Föderation und der Ukraine“ gewährleistet werden soll.

Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) fragte das Bundesministerium der Justiz, welche konkreten Pläne es innerhalb der Bundesregierung gibt, auch in Deutschland (ähnlich wie in Österreich) einen gesetzlichen Anspruch auf Wohnungstausch bei jeweils gleichbleibenden Bedingungen einzuführen. Falls ja, wollte die Abgeordnete erfahren, wann mit einem Referentenentwurf aus dem Ministerium zu rechnen ist.

Zusatzfragen sind möglich

Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/27.09.2023)