Mittelstandsförderung aus dem ERP-Sondervermögen debattiert
Der Bundestag hat am Freitag, 29. September 2023, erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024 (20/8289) beraten. Nach der Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung in den federführenden Wirtschaftsausschuss.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Aus dem ERP-Sondervermögen, das auf den Marshallplan zum Wiederaufbau in der Nachkriegszeit zurückgeht (European Recovery Program), sollen Mittel in Höhe von rund 1,09 Milliarden Euro für die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem des Mittelstandes, und für Angehörige freier Berufe bereitgestellt werden, zum Beispiel in Form von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital. Hierfür ist ein Volumen von insgesamt rund elf Milliarden Euro vorgesehen.
Der Wirtschaftsplan sieht unter anderem Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen sowie zur Förderung der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen und für Exporte der gewerblichen Wirtschaft vor. Hierfür sind für das Jahr 2024 rund 64,5 Millionen Euro vorgesehen (2023: 60,2 Millionen Euro). Für Zusagen bis zum 31. Dezember 2023 werden Förderkosten in Höhe von etwa 219,3 Millionen Euro eingeplant (2023: 136,1 Millionen Euro).
Kleinere Posten sind unter anderem die Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (3,6 Millionen Euro) und die „Gewährung von Stipendien an Studentinnen und Studenten und junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland“ (3,6 Millionen Euro). Die Kredite aus dem ERP-Sondervermögen werden von der staatlichen KfW-Bankengruppe vergeben. (vom/emu/29.09.2023)