„Bürgerstunde“ für Petitionen ab 100.000 Mitzeichnern
Der Bundestag hat am Mittwoch, 27. September 2023, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Bürgerstunde im Bundestag für Petitionen mit 100.000 Mitzeichnern einführen“ (20/8529) beraten. Der Antrag wurde nach der Aussprache zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion will im Bundestag das Format einer „Bürgerstunde“ einführen. Sie soll immer dann stattfinden, sobald der Petitionsausschuss dem Bundestag eine
Beschlussempfehlung über eine Petition mit einem Quorum von 100.000 Mitzeichnungen vorlegt oder wenn eine Fraktion eine Bürgerstunde für eine Petition mit einem Quorum von 100.000 Mitzeichnungen verlangt.
Der Antrag zielt darauf, die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages entsprechend zu ergänzen. In der Bürgerstunde sollen Abgeordnete und Fraktionen zum Gegenstand der Petition Stellung nehmen.
„Gegenprogramm zu den Bürgerräten“
Die AfD-Fraktion begründet ihre Initiative damit, dass Petitionen derzeit im Plenum faktisch nicht beraten würden. Allein aufgrund einer Übereinkunft der Obleute des Petitionsausschusses stelle ein Berichterstatter eine Petition binnen drei Minuten im Plenum vor, wenn sich alle Fraktionen einig seien, diese Petition der Bundesregierung zur Erwägung oder zur Berücksichtigung zu überweisen.
Für die Fraktion ist dies zu wenig. Aus ihrer Sicht würden durch Einführung der Bürgerstunde öffentliche Petitionen „angemessen“ im Plenum behandelt. Die Bürgerstunde wäre für sie „ein richtiger Schritt zum Ausbau der direkten Demokratie auf Bundesebene“ und ein „Gegenprogramm“ zu den „um sich greifenden Bürgerräten“.
„Eine einzige Unterschrift genügt“
Der Vorteil von Petitionen gegenüber anderen Formen der Bürgerbeteiligung wie Bürgerräten sei, dass sich hier nicht nur wenige „Auserwählte“ beteiligen dürften, heißt es in dem Antrag. Bei den Petitionen könne jeder mitmachen, zudem seien die Hürden niedriger, weil eine einzige Unterschrift genüge, um Gehör zu finden, argumentiert die Fraktion.
Die Bürgerstunde soll nach dem Willen der Abgeordneten im Anschluss an die Fragestunde aufgerufen werden und höchstens 60 Minuten dauern. Nehmen Mitglieder der Bundesregierung, des Bundesrates oder ihrer Beauftragten mehr Redezeit als eine halbe Stunde in Anspruch, so soll sich die Dauer der Aussprache um 30 Minuten verlängern. (vom/27.09.2023)