Bundesregierung legt Haushaltsfinanzierungsgesetz vor
Der Bundestag hat den Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes der Bundesregierung (20/8298) und einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Elterngeldkürzung im Haushaltsfinanzierungsgesetz verhindern“ (20/8406) am Donnerstag, 21. September 2023, erstmals beraten. Im Anschluss wurde der Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Haushaltsausschuss die Federführung. Der Unionsantrag wurde hingegen direkt abgestimmt und mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Antragsteller, der AfD und Die Linke abgelehnt.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit der Regelung sollen laut Bundesregierung im Bundeshaushalt 2024 und im Finanzplan bis 2027 angelegten Gesetzesänderungen umgesetzt werden. So soll unter anderem die Ausgabendynamik beim Elterngeld reduziert werden. Die Grenze des zu versteuernden Einkommens (Einkommensgrenze), bis zu der ein Anspruch auf Elterngeld besteht, soll für Alleinerziehende sowie für Personen mit gemeinsamen Elterngeldanspruch auf einheitlich 150.000 Euro festgelegt werden. Des Weiteren soll das Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ aufgelöst und in den Kernhaushalt überführt werden.
Ergänzt werden soll die Zweckbestimmung des Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) im Klima- und Transformationsfondsgesetz. Ab 2024 sollen die Fördermittel für die Mikroelektronik zentral im KTF veranschlagt und Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes in den Förderkatalog des KTF aufgenommen werden.
Geplant ist außerdem, im Brennstoffemissionshandelsgesetz den Festpreis für die Emissionszertifikate für das Jahr 2024 auf 40 Euro und für das Jahr 2025 auf 50 Euro anzuheben.
Antrag der Union
Die CDU/CSU-Fraktion spricht sich in ihrem Antrag gegen die geplante Absenkung der Verdienstgrenze beim Elterngeld aus. Aus Sicht der Unionsfraktion trifft die Bundesregierung damit „vor allem auch Eltern, die diese Gesellschaft und das Sozialsystem tragen. Das sind nicht die Superreichen, sondern die, die sich mit Bildung, Fleiß und 40-Stundenwoche ein gutes Leben aufgebaut haben“.
Für die Abgeordneten stellt die geplante Änderung zudem ein „katastrophales Signal dar, das sich gegen Kinder, die partnerschaftliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Chancengerechtigkeit von Männern und Frauen richtet“. Sie verweisen in diesem Zusammenhang auf Angaben des IW Köln, nach denen sich die Einkommensverteilung bei den betroffenen Paaren so gestaltet, dass es häufig die Männer seien, die mehr verdienen als die Frauen. Die Absenkung der Verdienstgrenze würde dann laut Unionsfraktion dazu führen, dass die häufig weniger verdienenden Frauen vielfach die Kinderbetreuung wahrnehmen und die Männer zur Arbeit gehen werden, „nicht weil diese Paare das so wollen, sondern weil sie Miete, Heizung und Lebensmittel bezahlen müssen und weil sie rechnen können“. (scr/hau/21.09.2023)