Fragestunde am 20. September
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 20. September 2023, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/8346), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.
CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen
Knapp die Hälfte der insgesamt 46 Fragen, nämlich 21, wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der Fraktion Die Linke waren mit 14 Fragen, Abgeordnete der AfD-Fraktion mit elf Fragen vertreten. Hinzu kamen zwei Fragen der Abgeordneten Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen). Von SPD- und FDP-Abgeordneten sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt.
Die meisten Fragen, nämlich 17, richteten sich an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Jeweils fünf Fragen sollten das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz beantworten. Vier Fragen gingen an das Bundesministerium der Verteidigung, je drei Fragen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, an das Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Auf die Beantwortung von je zwei Fragen mussten sich das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Bildung und Forschung vorbereiten. Mit je einer Frage mussten sich das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auseinandersetzen.
Was die Abgeordneten wissen wollten
Beispielsweise erkundigte sich der rheinland-pfälzische CDU-Abgeordnete Mechthild Heil beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, wie die Bundesregierung aus baufachlicher und bauphysikalischer Sicht die Möglichkeiten beurteilt, im Altbaubestand Wärmepumpen als hauptsächliche Heizung einzusetzen, und welchen vorherigen baulichen Sanierungsaufwand (zum Beispiel Fassadendämmung, Fenster, Flächenheizungen) die Bundesregierung dabei für den wirtschaftlichen Betrieb einer Wärmepumpe bei den verschiedenen Altersklassen von Altbauten annimmt.
Die Thüringer Abgeordnete der Linken Martina Renner wollte vom Bundesfinanzministerium erfahren, wie in den Dateisystemen des Zolls einschließlich Zollkriminalamt sichergestellt wird, dass die Abfrage persönlicher Daten von Bürgerinnen und Bürgern nicht missbräuchlich erfolgen kann und wie solche Abfragen nachprüfbar protokolliert werden.
Der bayerische AfD-Abgeordnete Petr Bystron fragte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, ob die Bundesregierung über Kenntnisse verfügt, wie viel Deutschland im Jahr 2023 monatlich oder für das Gesamtjahr 2022 sowie das bisherige Jahr 2023 an Russland für Energieträger wie Gas, Öl, Kohle und Uran bezahlt hat.
Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) fragte das Bundesministerium der Justiz, welche Schlüsse die Bundesregierung aus jüngst erhobenen Forderungen nach einem Mietenstopp zieht und ob sie plant, dahingehend Schritte zu ergreifen.
Zusatzfragen sind möglich
Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.
Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/20.09.2023)