Vorlagen zur Filmabgabe und Bundesfilmförderung überwiesen
Die Erhebung der Filmabgabe soll vorerst in unveränderter Form um ein weiteres Jahr bis Ende 2024 verlängert werden. Ein darauf abzielender Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Filmförderungsgesetzes“ (20/7309) wurde am Donnerstag, 21. September 2023, erstmals beraten. Außerdem wurde erstmals über einen Antrag der AfD mit dem Titel „Keine Ideologisierung der Bundesfilmförderung – Der Kunstfreiheit Geltung verschaffen“ (20/8415) beraten. Nach der Debatte wurden der Entwurf und der Antrag an den federführenden Ausschuss für Kultur und Medien zur weiteren Beratung überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die entsprechenden Regelungen zur Filmabgabe im Filmförderungsgesetzes (FFG) in der Fassung vom 16. Juli 2021 wären Ende 2023 ausgelaufen, schreibt die Bundesregierung. Die Filmförderung durch die Filmförderungsanstalt (FFA) und ihre Finanzierung durch die Filmabgabe seien weiterhin „unverzichtbar“, um die Leistungsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft zu erhalten – andere geeignete Finanzierungsmöglichkeiten stünden nicht zur Verfügung. Angesichts der weiterhin nicht konkret absehbaren Folgen der Covid-19-Pandemie und des Ukraine-Krieges für die deutsche Filmwirtschaft könnten nach wie vor keine hinreichend zuverlässigen und langfristigen Prognosen über die weiteren Entwicklungen im Filmmarkt und den Strukturen der Filmwirtschaft getroffen werden, so dass eine zeitnahe erneute Überprüfung der Abgabetatbestände erforderlich sei, heißt es in der Gesetzesvorlage.
Die Bundesregierung verweist auf die pandemiebedingten Umsatzeinbrüche in der Film- und Kinowirtschaft und den damit verbundenen Rückgang des Abgabeaufkommens der FFA. So habe die FFA in den Jahren 2020 bis 2023 einen Einnahmerückgang von jeweils knapp 20 Millionen Euro zu verzeichnen gehabt. Dies entspreche rund einem Drittel des durchschnittlichen jährlichen Gesamtabgabeaufkommens der letzten zehn Jahre.
Antrag der AfD
Nach dem Willen der AfD-Fraktion soll bei der anstehenden Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) die Vergabe von Fördermitteln von Zielen wie „Green Culture“, „Diversität“ oder „Geschlechtergerechtigkeit“ entkoppelt werden. Dies stellte eine „Einengung künstlerischer Freiheit durch ideologische Gängelung“ dar, heißt es in dem Antrag. Zudem spricht sich die AfD dafür aus, dass bei der von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) angekündigten Umwandlung der Filmförderungsanstalt (FFA) in eine Filmagentur auf die Auslagerung der kulturellen Filmförderung, über die bisher allein der Bund entschieden habe, zu verzichten.
Die AfD wirft Roth in ihrem Antrag vor, die Filmförderung mit „sachfernen Forderungen“ nach „Diversität, Geschlechtergerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ ideologisch zu Lasten der Kunstfreiheit auf eine Agenda festlegen zu wollen. Dass ideologische Vorgaben in der Bundesfilmförderung aus Sicht Roths vorrangig seien und filmkulturelle oder filmästhetische Aspekte nachrangig, zeige auch deren Absicht, im Zuge der Novellierung des FFG die Filmförderungsanstalt in eine Filmagentur umzuwandeln, die alle filmpolitischen Aufgaben der Bundesförderungen übernehmen kann. Damit würde der Bund, der die künstlerische Qualität des deutschen Films bislang mit einem Volumen von 27 Millionen Euro fördert, seine besondere Stellung aufgeben. (aw/hau/21.09.2023)