Bundestag debattiert über Härtefälle in der Ost-West-Rentenüberleitung
Die CDU/CSU-Fraktion fordert mehr Bundesmittel zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung. Den entsprechenden Antrag mit dem Titel „Eine Milliarde Euro für den Härtefallfonds jetzt bereitstellen und Zugang zu Entschädigungen erleichtern“ (20/7385) hat der Bundestag am Donnerstag, 6. Juli 2023, erstmals beraten. Nach der Debatte wurde der Antrag gemeinsam mit einem Antrag der AfD mit dem Titel „Rentenüberleitung würdig abschließen – Fondslösungen mit Einmalzahlungen“ (20/6816) an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung bei den weiteren Beratungen liegt beim Ausschuss für Arbeit und Soziales.
Antrag der Unionsfraktion
Wie die Abgeordneten in der Vorlage schreiben, habe die CDU/CSU-geführte Bundesregierung in der 19. Legislaturperiode beschlossen, gemeinsam mit den Bundesländern einen Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer zu errichten. Hierfür habe die damalige unionsgeführte Bundesregierung eine Milliarde Euro in den Haushaltsplan für 2022 eingestellt. Die Bundesländer sollten eine weitere Milliarde Euro zum Fondsvolumen beisteuern.
Die SPD-geführte Bundesregierung der 20. Wahlperiode habe nun beschlossen, eine Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer zu errichten, mit einem Bundesanteil von 500 Millionen Euro. Zusätzliche Gelder könnten von den Ländern freiwillig ergänzt werden. Dafür konnten die Länder im Rahmen einer engen Frist – bis zum 31. März 2023 – der Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer beitreten.
Union: Beitrittsfrist zur Bundesstiftung verlängern
Die Unionsfraktion fordert nun die Bundesregierung auf, die Beitrittsfrist für die Bundesländer zum Beitritt zur Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler zu verlängern. Gleichzeitig solle sie weitere Verhandlungen mit den Bundesländern mit dem Ziel eines Beitritts sowie einer hälftigen Finanzierung aufnehmen.
Sofern keine weitere Beteiligung erreichbar ist, so heißt es in dem Antrag weiter, solle sie das Fondsvolumen der Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler erhöhen, „indem der ursprünglich von der CDU/CSU-geführten Bundesregierung geplante Bundesanteil von einer Milliarde Euro umgesetzt und somit die Kürzung der jetzigen Bundesregierung um 500 Millionen Euro zurückgenommen wird“.
AfD fordert eine Milliarde für Härtefallfond
Der „Härtefallfonds“ der „Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler“ soll um 500 Millionen Euro auf dann eine Milliarde Euro aufgestockt werden, fordert die AfD-Fraktion in ihrem Antrag. Zusätzlich solle die pauschale Einmalzahlung steuer- sowie sozialversicherungsfrei sein und pro Berechtigten von 2.500 Euro auf 5.000 Euro erhöht werden.
Die AfD-Fraktion kritisiert, dass im Sinne der Härtefallregelung nur solche Rentner anspruchsberechtigt seien, deren Rentenhöhe sich im Bereich der Grundsicherung befinde. Daher solle ein sogenannter Fairnessfonds eingerichtet werden, mit dem „die Härtefälle des Rentenüberleitungsprozesses - unabhängig von einer Bedürftigkeit im Sinne einer Rente in der Nähe der Grundsicherung - begünstigt werden“. (hau/des/06.07.2023)