Debatte über Regelungen zu EU-Beihilfen im Weinsektor
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Mai 2023, erstmals über den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (20/6874) beraten. Im Anschluss an die Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zusammen mit einem AfD-Antrag mit dem Titel „Förderung von pilzwiderstandsfähigen Reben“ (20/6914) zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Bundesregierung will die jährliche Neuanpflanzungsgenehmigung für den Weinanbau begrenzen, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht. Eigentlich sieht die EU-Verordnung Nr. 1308/2013 vor, dass jährlich ein Prozent der Flächen, die am 31. Juli des vorangegangenen Jahres mit Reben bepflanzt waren, für Neuanpflanzungen vorgesehen werden. Allerdings kann die Fläche reduziert werden, wenn, wie im Fall der deutschen Winzer, die Notwendigkeit besteht, ein drohendes Überangebot von Weinerzeugnissen zu verhindern.
Laut Bundesregierung habe die Branche im Jahr 2022 zehn Prozent weniger Wein abgesetzt, was zu einem Umsatzrückgang von 6,5 Prozent geführt habe. Dabei hätten heimische Anbieter überproportionale Mengenverluste und Umsatzrückgänge gegenüber Weinen aus dem Ausland zu verzeichnen gehabt. Eine weitere Begrenzung der jährlichen Neuanpflanzungsgenehmigungen auf 0,3 Prozent der mit Reben bepflanzten Gesamtfläche innerhalb der Bundesrepublik könne deshalb einer Verschlechterung der Marktsituation entgegenwirken. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) solle ermächtigt werden, per Rechtsverordnung zur sachgerechten Durchführung der Rechtsakte über die GAP-Strategiepläne für den Sektor Wein Vorschriften zu erlassen.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (20/6914), den Weinanbau stärker in die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU zu verankern, um damit Anreize für Anbau von pilzwiderstandsfähigen Rebsorten (PIWIs), für sogenannte PIWI-Weine, zu schaffen. Der Vorschlag soll am Donnerstagabend im Bundestagsplenum vorgestellt und danach zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen werden.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Umstellung auf pilzwiderstandsfähige Rebsorten finanziell zu fördern, die Vermarktung von PIWI-Weinen zu fördern und diese Rebsorten in der Direktvermarktung zu stärken. Außerdem solle die Forschung von PIWI-Weinen an Hochschulen intensiviert werden, zudem sollten finanzielle Anreize für Praxisbetriebe über die GAP bereitgestellt werden. (nki/vom/25.05.2023)