Debatte über Regeln der deutschen Sprache und Gendern
Der Bundestag hat am Mittwoch, 21. Juni 2023, erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Beschluss des Thüringer Landtags aufgreifen: Regeln der deutschen Sprache einhalten – Keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache durch Gendern“ (20/7348) beraten. Im Anschluss an die Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Antrag der AfD
Im Antrag der AfD-Fraktion heißt es unter anderem, dass eine „deutliche Mehrheit von etwa zwei Drittel der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland [...] die Einführung einer sogenannten Gendersprache“ ablehne. Die Verwendung der sogenannten Gendersprache sei „Ausdruck einer ideologischen Auffassung, die das biologische Geschlechtersystem von Männern und Frauen“ infrage stelle. Veränderungen der Sprache, so heißt es weiter, setzten sich dann durch, „wenn sie von der überwiegenden Mehrheit der Sprechenden allgemein verstanden und akzeptiert werden“. „Davon kann angesichts der fehlenden Akzeptanz der Gendersprache in der Bevölkerung jedoch keine Rede sein.“ Die AfD-Fraktion fordert den Bundestag deshalb dazu auf, „dass in der parlamentarischen Dokumentation des Bundestags, in seinem internen und externen Schriftverkehr, in seinen Veröffentlichungen und Publikationen sowie seiner Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich des Besucherdienstes, keine grammatisch falsche Gendersprache verwendet wird“. Ferner solle sich der Bundestag in seiner Funktion als Verfassungsorgan sowie als Bildungs-, Veranstaltungs- und Begegnungsstätte „gegen herabwürdigende Sprachformen und für mehr Sprachsensibilität“ einsetzen und „einen entspannten Umgang mit der deutschen Sprache, einschließlich der Verwendung des generischen Maskulinums“ unterstützen.
Die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden sollen nach Ansinnen der AfD-Fraktion ebenfalls keine sogenannte Gendersprache verwenden. Ferner solle sich die Bundesregierung mit den Bundesländern ins Benehmen setzen, „um in schulischen Einrichtungen einen einheitlichen Sprachgebrauch auf der Grundlage des amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung ohne Anwendung der sogenannten Gendersprache konsequent umzusetzen und dafür Sorge zu tragen, dass an Hochschulen, Schulen und sonstigen staatlichen Bildungseinrichtungen Prüfungsleistungen nicht schlechter bewertet werden, wenn sie entsprechend dem amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung verfasst werden“. Zudem solle sich die Bundesregierung „zur deutschen Sprache als wesentlichem Pfeiler der Demokratie und unabdingbarem Bestandteil der kulturellen Identität der Bundesrepublik Deutschland“ bekennen und „und ihrer Pflege und ihrem Erhalt eine besondere Verpflichtung“ beimessen. Wie die Abgeordneten in der Vorlage ausführen, ist der „Inhalt des Antrages sinngemäß und weitgehend wortgleich“ aus einer Drucksache des Thüringer Landtages entnommen worden. Die Vorlage war seinerzeit von der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag eingebracht worden und im November 2022 in namentlicher Abstimmung angenommen worden. (scr/vom/21.06.2023)