Antrag zum Bundeswehreinsatz in Bosnien und Herzegowina beraten
Die Bundeswehr soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung weiterhin an der EU-geführten Sicherheitsoperation in Bosnien und Herzegowina (Eufor Althea) teilnehmen. Ein entsprechender Antrag (20/7075) der Bundesregierung ist am Freitag, 16. Juni 2023, durch den Bundestag beraten worden. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten den Antrag an die Ausschüsse. Der Auswärtige Ausschuss übernimmt bei den weiteren Beratungen die Federführung. Die Bundeswehr hatte erst im vergangenen Jahr ihre Beteiligung an Eufor Althea wieder aufgenommen.
Antrag der Bundesregierung
Die Bundeswehr soll die Beteiligung an der EU-geführten Sicherheitsoperation in Bosnien und Herzegowina fortsetzen und dafür wie bisher bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten entsenden. Zu den vorgesehenen Aufgaben gehören die Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnischen Streitkräfte, die Unterstützung zur Schaffung eines sicheren Umfelds sowie die Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben.
Zentrale Aufgabe von Eufor Althea ist den Angaben zufolge die Unterstützung der weiterhin andauernden und bisher erfolgreichen Umsetzung des Dayton-Friedensabkommens von 1995. Seither hätten keine Kampfhandlungen in Bosnien und Herzegowina stattgefunden. „Dennoch ist es bislang nicht gelungen, starke gesamtstaatliche Institutionen zu etablieren“, schreibt die Bundesregierung.
Umsetzung dringend notwendiger Reformen
Für den EU-Beitrittsprozess des Landes bleibe die Umsetzung dringend notwendiger Reformen, die bisher weiterhin ausbleibe, maßgeblich. Es bestünden weiterhin Blockaden im politischen Reformprozess, das Destabilisierungspotenzial sei unverändert hoch. „Die Operation EUFOR ALTHEA bleibt daher als Garant für Stabilität in dem Land essenziell“, so die Bundesregierung.
Das Mandat ist befristet bis Ende Juni 2024. Rechtliche Grundlagen sind mehrere Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt 2658 (2022), die Gemeinsamen Aktion des Rates der EU (Joint Action) von 2004 sowie die Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf rund 9,1 Millionen Euro. (ahe/hau/16.06.2023)