Fragestunde

Fragestunde am 14. Juni

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 14. Juni 2023, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/7147), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

20 der insgesamt 48 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der AfD-Fraktion waren mit 15 Fragen, Abgeordnete der Fraktion Die Linke mit elf Fragen vertreten. Hinzu kamen zwei Fragen der Abgeordneten Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen). Von SPD- und FDP-Abgeordneten sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt.

Die mit Abstand meisten Fragen, nämlich 15, richteten sich an das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Acht Fragen gingen an das Bundesministerium des Innern und für Heimat, jeweils fünf Fragen an das Auswärtige Amt und an das Bundesministerium der Verteidigung. Vier Fragen sollte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz beantworten. Antworten auf je drei Fragen wurden vom Bundesministerium der Justiz und vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr erwartet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Gesundheit sollten je zwei Fragen beantworten, mit einer Frage war das Bundesministerium der Finanzen gefordert.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Beispielsweise erkundigte sich der thüringische CDU-Abgeordnete Christian Hirte beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr, wann nach Kenntnis der Bundesregierung mit einem Vorschlag der EU-Kommission für die Neuzulassung von Pkw mit Verbrennungstechnologie nach 2035 zu rechnen ist, wenn diese ausschließlich mit eFuels betankt werden. Hirte fragte, was die Bundesregierung konkret unternimmt, um die EU-Kommission dabei zu unterstützen.

Der rheinland-pfälzische AfD-Abgeordnete Bernd Schattner wollte vom Bundesministerium für Bildung und Forschung erfahren, ob und gegebenenfalls was die Bundesregierung gegen den Lehrermangel in Deutschland unternehmen will und was sie gegen die Abwanderung von hochqualifizierten Personen in der Bildung und Forschung aus Deutschland macht.

Der nordrhein-westfälische Abgeordnete der Linken Sevim Dağdelen wollte vom Auswärtigen Amt erfahren, welche auch nachrichtendienstlichen Kenntnisse die Bundesregierung über die Bewaffnung der „Neonazi-Miliz Russisches Freiwilligenkorps“ mit Militärmaterial aus Nato-Staaten hat, die zusammen mit der Legion „Freiheit Russlands“ laut Presseberichten „vom ukrainischen Militärgeheimdienst aufgestellt, bewaffnet, bezahlt und unterstützt“ ins russische Grenzgebiet der Region Belgorod vorgedrungen sei und Wohngebiete unter Dauerbeschuss genommen habe. Sie wollte zudem wissen, inwiefern die Bundesregierung ausschließen kann, dass auch aus Deutschland an die ukrainische Regierung gelieferte Waffen an Neonazi-Milizen weitergegeben werden.

Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) fragte das Bundesministerium der Verteidigung, auf welcher Rechtsgrundlage die Bundesregierung ehemaligen deutschen Bundeswehrpiloten verbieten kann, zum Beispiel chinesische Kampfpiloten auszubilden, und welche Sanktionen bereits heute angedroht werden können oder zukünftig bei Zuwiderhandlung angedroht werden sollen.

Zusatzfragen sind möglich

Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/14.06.2023)