Antrag zur Unterbringung von Flüchtlingen überwiesen
Der Bundestag hat am Mittwoch, 24. Mai 2023, erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern beraten. Der Antrag mit dem Titel „Städte und Gemeinden vor Wohnungsnot schützen – Vetorecht bei Zwangszuweisungen von Flüchtlingen“ (20/6901) wurde im Anschluss an die Aussprache federführend in den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen überwiesen.
Antrag der AfD
In ihrem Antrag plädiert die AfD-Fraktion Für ein Vetorecht der Kommunen bei der Zuweisung von Migranten. Demnach soll der Bundestag es für erforderlich erklären, Kommunen künftig „das Recht einzuräumen, Zuweisungsentscheidungen aus übergeordneten wohnungs- und sicherheitspolitischen Gründen ganz oder teilweise abzulehnen“. Auch soll es das Parlament dem Antrag zufolge für erforderlich halten, „solche Städte und Gemeinden grundsätzlich von der Zuweisung von Migranten auszuschließen, in denen Wohnungsnot herrscht und zum Beispiel eine Mietpreisbremse zur Regulierung des Wohnungsmarktes eingeführt worden ist“.
Zugleich wird die Bundesregierung in der Vorlage zu einer Änderung des Aufenthaltsgesetzes aufgefordert. Danach soll die Verpflichtung eines Landes zur Übernahme von Ausländern aus einem Aufnahmeprogramm des Bundes gemäß Paragraf 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes nur bestehen, wenn das betreffende Land zu diesem Aufnahmeprogramm sein Einvernehmen erteilt hat. (vom/sto/24.05.2023)