Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Debatte hat der Bundestag am Donnerstag, 20. April 2023, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt:
Tourismus: Gegen die Stimmen der Antragsteller wies das Parlament einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Im Tourismus digital durchstarten – Deutschland für modernes Reisen fit machen“ (20/3704) zurück. Zur Abstimmung hatte der Tourismusausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/6405). Die AfD forderte die Bundesregierung auf, eine flächendeckende, leitungsgebundene digitale Infrastruktur bereitzustellen. Hierfür sollte der Ausbau des Breitbandnetzes mit Bundesmitteln „deutlich stärker und effektiver als bisher“ gefördert werden. Des Weiteren sollte die Tourismusförderung „grundlegend“ umgebaut werden, um die digitale Transformation der Tourismuswirtschaft effektiver zu unterstützen. Die Abgeordneten forderten auch, die digitale Kompetenz besonders in den kleinen und mittelständischen Betrieben der Tourismuswirtschaft zu steigern, unter anderem durch Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Rückforderungslücken: Ebenfalls mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen weiteren Antrag der AfD-Fraktion zur zügigen Rückforderung von Cum-Ex-Geldern (20/4320) ab. Dazu hatte der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (20/4811) vorgelegt. Demnach sollte das Bundesministerium der Finanzen alles Mögliche unternehmen, damit zügig und vollständig die Erstattungen aus allen Cum-Ex-Verfahren und Cum-Cum-Verfahren durch die Länderfinanzbehörden geltend gemacht werden. Nach Ansicht der Fraktion wird mit Blick auf die Steuerskandale um Cum-Ex und Cum-Cum zu wenig getan, um die illegal verlorengegangene Steuergelder zurückzuholen.
Petitionen: Das Parlament stimmte außerdem zehn Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen und vom Petitionsausschuss beraten worden waren. Dabei ging es um die Sammelübersichten 305 bis 314 (20/6205, 20/6206, 20/6207, 20/6208, 20/6209, 20/6210, 20/6211, 20/6212, 20/6213, 20/6214).
Digitalpakt Schule 2.0 gefordert
Darunter befand sich auch eine Petition, mit der ein Beschluss des Deutschen Bundestages über einen zweiten Digitalpakt Schule im Umfang von weiteren fünf Milliarden Euro an Bundesmitteln gefordert wird. Ziel dessen solle eine vollständige Digitalisierung deutscher Schulen in den nächsten Jahren sein. Zur Begründung der Petition wird auf die Notwendigkeit einer Verdopplung der staatlichen Mittel für eine vollständige Digitalisierung deutscher Schulen bis Ende 2025 verwiesen. Laut einer Studie der Unternehmensberatung McKinsey vom Juni 2020 fehlten Milliarden für die Digitalisierung der Schulen in Deutschland, schreibt der Petent. Weder Lehrer noch Schüler seien flächendeckend für den Online-Unterricht gerüstet.
Bezugnehmend auf die Studie schlägt der Petent vor, nicht nur die Schulen selbst mit Beamern, WLAN und schuleigenen Online-Lernplattformen auszustatten, wie mit dem „Digitalpakt Schule vorgesehen, sondern auch digitale Endgeräte für Lehrer und Schüler, aber auch für externe Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen anzuschaffen. Die Anschaffungskosten für die mehr als 800.000 Lehrer und elf Millionen Schüler in Deutschland seien auf rund fünf Milliarden zu beziffern.
Überweisung an das Bundesbildungsministerium
Die vom Petitionsausschuss verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Eingabe dem Bundesministerium für Bildung und Forschung als Material zu überweisen sowie sie den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben, “soweit es der Vorbereitung eines Digitalpakt 2.0 dient„. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zu Folge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition “in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll„.
“Die Digitalisierung der Schulen ist für den Petitionsausschuss ein sehr wichtiges Anliegen„, heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Mit diesem Ziel stelle der Bund den Ländern mit dem “Digitalpakt Schule„ in einem Zeitraum von fünf Jahren fünf Milliarden Euro für “gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur„ zur Verfügung. Die für die Bereitstellung dieser Mittel durch den Bund erforderliche Grundgesetzreform sei von Bundestag und Bundesrat im Februar/März 2019 beschlossen worden.
Strategie der Kultusministerkonferenz
Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass – mit Blick auf die Aufgaben der Länder im föderalen System – die für die Digitalisierung des Bildungssystems notwendige inhaltliche Ausgestaltung und die ebenfalls erforderliche sächliche Ausstattung “Aufgabengebiete der Länder und Gemeinden sind„. Die Kultusministerien der Länder hätten dazu die KMK-Strategie “Bildung in der digitalen Welt„ verabschiedet. Die Länder verpflichteten sich entsprechend dieser Strategie, digitale Bildung durch pädagogische Konzepte, Anpassung von Lehrplänen und Umgestaltung der Lehrerausbildung und -weiterbildung umzusetzen. Der “Digitalpakt Schule„ sei eine Finanzhilfe des Bundes zur Unterstützung dieser Bemühungen in Anerkennung einer besonderen Bedeutung des Zieles, könne aber gemäß der verfassungsrechtlichen Lage “keine Daueraufgabe„ sein.
Mit Blick auf die Digitalisierung der Schulen, die dem Petitionsausschuss ein sehr wichtiges Anliegen ist, empfehlen die Abgeordneten dennoch, die Petition der Bundesregierung als Material zu überweisen und sie den Fraktionen zur Kenntnis zu geben, soweit es der Vorbereitung eines Digitalpakts 2.0 dient. (hau/hle/eis/20.04.2023)