Weiterbetrieb von Kernkraftwerken im nächsten Winter erörtert
Der Bundestag hat am Freitag, 31. März 2023, erstmals über einen Entwurf für ein 20. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (20/6189) sowie über einen Antrag mit dem Titel „Beschaffung neuer Brennelemente für die noch in Betrieb befindlichen deutschen Kernkraftwerke – Sicherstellung des Betriebs der Kernkraftwerke im Winter 2023/2024“ (20/6190) beraten. Beide Vorlagen hatte die AfD-Fraktion vorgelegt. Sie wurden nach der Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz überwiesen.
Gesetzentwurf der AfD
Die AfD-Fraktion stemmt sich gegen den Atomausstieg. Mit einem Gesetzentwurf (20/6189) zur Änderung des Atomgesetzes will sie die rechtliche Grundlage für den Weiterbetrieb der drei letzten noch laufenden Atomkraftwerke (AKW) in Deutschland schaffen. Auch die Ende 2021 vom Netz genommenen Atomkraftwerke Brokdorf, Grohnde und Gundremmingen sollen nach dem Willen der AfD wieder reaktiviert werden. Konkret sieht der Entwurf eine „entschädigungsbewehrte Laufzeitzusage“ von zehn Jahren für alle AKW vor. Die aktuell noch aktiven Meiler Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 sollten ursprünglich am 31. Dezember 2022 heruntergefahren werden. Aufgrund der Energiekrise hatte der Bundestag im November beschlossen, die Laufzeiten der drei AKW im Streckbetrieb befristet bis längstens 15. April 2023 zu verlängern.
Dass die Bundesregierung darüber hinaus auf den Weiterbetrieb der AKW verzichten wolle, sei, so die AfD-Fraktion, „nicht zielführend“. Die Maßnahmen begründeten zudem „zusätzliche Gefahr“, heißt es im Gesetzentwurf. Noch immer sei die Erdgasversorgung angespannt. In einer solchen Situation müssten „alle zur Verfügung stehenden Energiequellen“ genutzt werden, um eine „gefährliche Mangelsituation in der Versorgung in den Winterperioden abzuwenden“. Einwände der Bundesregierung gegen einen Weiterbetrieb weist die Fraktion zurück: Sowohl Personal als auch Brennstoff könne bereitgestellt werden. Technisch und organisatorisch seien längere Laufzeiten also möglich.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion will den Betrieb der drei noch aktiven Atomkraftwerke (AKW) in Deutschland über den kommenden Winter verlängern. In einem Antrag (20/6190) fordert sie die Bundesregierung auf, zur Sicherung der Elektrizitätsversorgung gemeinsam mit den Ländern eine Betriebsverlängerung für die AKW Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 über den Winter 2023 / 2024 vorzubereiten. Die Betreiber bräuchten sofortig eindeutige und verbindliche Zusagen Zusage, um „vorsorglich“ Brennstoff zu beschaffen sowie Personal und Technik „mit Gewährleistung des Bundes“ bereitzustellen, heißt es in einem Antrag.
Gefordert wird neben einer Änderung des Atomgesetzes auch, die Betreiber bei der Beschaffung von Brennelementen finanziell und organisatorisch zu unterstützen, um die rechtzeitige Belieferung mit Brennstoff zu ermöglichen. Der Bundestag hat im November beschlossen, den eigentlich zum 31. Dezember 2022 geplanten Atomausstieg wegen der Energiekrise zu verschieben und die drei verbliebenen AKW im Streckbetrieb bis zum 15. April 2023 weiterlaufen zu lassen. (sas/vom/31.03.2023)