Inneres

Oppositionsanträge zu Ausreisepflichten im Asylrecht überwiesen

Der Bundestag hat am Mittwoch, 29. März 2023, zwei Oppositionsanträge zum Asylrecht beraten. Die Vorlagen der Unionsfraktion mit dem Titel „Abschiebehürden beseitigen, Ausreisepflichten konsequent durchsetzen“ (20/6173) und der AfD-Fraktion mit dem Titel „Die Zeitenwende in der Migrationspolitik mit einer Rückführungsoffensive 2023 einleiten“ (20/6184) überwies das Parlament nach der Aussprache an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat.

Antrag der CDU/CSU

In ihrem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, die „im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition angekündigte Rückführungsoffensive umgehend auf den Weg zu bringen“. Zugleich soll die Bundesregierung nach dem Willen der Abgeordneten die freiwillige Rückkehr durch „ausreichende und zielgerichtet eingesetzte finanzielle Ressourcen sowie durch die Implementierung von einheitlichen Qualitätsstandards bei der Rückkehrberatung“ fördern. Bei der Aushandlung und Umsetzung von bilateralen Rücknahmeabkommen und sonstigen Vereinbarungen mit Herkunfts- und Transitstaaten soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge alle Kooperationsfelder einschließlich der Visavergabe, Entwicklungszusammenarbeit und Wirtschaftsbeziehung einbeziehen. Die schwedische EU-Ratspräsidentschaft, die Europäische Kommission und die EU-Partner soll sie laut Vorlage unterstützen, „den EU-Visahebel gegenüber den Regierungen unkooperativer Herkunftsstaaten einzusetzen“.

Ferner dringt die Fraktion darauf, dass „pragmatische Lösungen“ für Rückführungen von ausreisepflichtigen Gefährdern und Straftätern nach Afghanistan gefunden werden. Zudem plädiert sie dafür, Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote konsequent zu ahnden, und möchte sichergestellt haben, „dass insbesondere Verstöße von Straftätern unmittelbar in Abschiebungshaft und unverzügliche Aufenthaltsbeendigung münden“. Des Weiteren wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, „die im Rahmen der Großen Koalition gemeinsam beschlossenen gesetzlichen Pflichten zur Mitwirkung bei der Identifizierung aufrechtzuerhalten“ und von der geplanten Identitätsfeststellung mittels Versicherung an Eides statt abzusehen, „da eine Überprüfung der gemachten Angaben unmöglich ist“. Darüber hinaus spricht sich die Fraktion unter anderem dafür aus, einen besonderen Ausweisungstatbestand für Angehörige krimineller Vereinigungen, insbesondere der organisierten Kriminalität und Clan-Kriminalität, zu schaffen.

Antrag der AfD

„Die Zeitenwende in der Migrationspolitik mit einer Rückführungsoffensive 2023 einleiten“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (20/6184). Danach soll die Bundesregierung gegenüber Herkunftsstaaten ausreisepflichtiger Ausländer, die bei der Rücknahme ihrer Staatsbürger nicht oder nur unzureichend kooperieren, Maßnahmen im Bereich der Visavergabe, der Handelspolitik, des Technologietransfers und der Entwicklungszusammenarbeit „konzertiert“ einsetzen. Auch will die Fraktion die Bürger von dauerhaft unkooperativen Herkunftsstaaten von der Möglichkeit ausgeschlossen sehen, zum Studium oder zwecks Ausbildung beziehungsweise Arbeitsaufnahme nach Deutschland zu kommen. Positive Anreize wie eine erleichterte Visavergabe soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge erst dann gewähren, wenn ein Herkunftsstaat zuvor über einen relevanten Zeitraum bei der Rücknahme der eigenen Staatsbürger kooperiert hat.

Mit Blick auf den Irak plädiert die Fraktion dafür, „auf das kürzlich unterbreitete Angebot von dessen Regierungschef einzugehen, einen gemeinsamen Ausschuss zu schaffen, der die freiwillige Rückkehr von ausreisepflichtigen Irakern fördert und organisiert“. Ferner fordert sie die Bundesregierung auf, „speziell im Verhältnis zu Syrien Verhandlungen mit der Regierung aufzunehmen, um eine Rückführung von Straftätern sowie von nur subsidiär Schutzberechtigten, also nicht individueller Verfolgung ausgesetzter Personen, in die befriedeten Gebiete Syriens zu ermöglichen“. Im Verhältnis zur EU und den anderen Mitgliedstaaten soll die Bundesregierung nach dem Willen der Abgeordneten durch Zurückweisung an der Grenze oder sofortige Rücküberstellung das sogenannte „Drehtürphänomen“ beenden, „wonach in andere Dublin-Staaten überstellte Asylbewerber kurzfristig wieder nach Deutschland einreisen und hier erneut einen Asylantrag stellen“. Zudem soll die Bundesregierung laut Vorlage unter anderem im Verbund mit den Bundesländern dafür sorgen, dass ausländische Straftäter „ausnahmslos abgeschoben werden - entweder in ihr Herkunftsland oder in einen aufnahmebereiten Drittstaat“. (sto/ste/29.03.2023)

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