Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Debatte hat der Bundestag am Donnerstag, 30. März 2023, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt:

Düngung: Die Abgeordneten haben gegen einen Antrag (20/4883) für Ausnahmemöglichkeiten für bestimmte landwirtschaftliche Betriebe zur Düngung in sogenannten roten Gebieten gestimmt. Die Forderung der CDU/CSU-Fraktion wurde mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Antragsteller, AfD und Die Linke abgelehnt. Darin wird verlangt, dass die Bundesregierung „umgehend“ ein Konzept vorlegt „zur verursachergerechten Befreiung landwirtschaftlicher Betriebe, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften“. Das Konzept solle „eng mit der EU-Kommission“ abgestimmt werden, „um eine rechtssichere und zügige Umsetzung zu ermöglichen“, heißt es in dem Papier. Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft legt dazu eine Beschlussempfehlung (20/5287) vor.

Umweltbonus: Der Bundestag hat mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und AfD gegen die Stimmen der Union und Linksfraktion auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (20/6010) einen Antrag der CDU/CSU abgelehnt, in dem sich die Fraktion für eine Übergangsfrist für den Umweltbonus stark macht (20/4879). Verbraucherinnen und Verbraucher, die ein Elektrofahrzeug bestellt haben und eine Fahrgestellnummer vorweisen können, sollen „aus Vertrauensschutzgründen“ übergangsweise bis Juni 2023 eine staatliche Förderung in der bisherigen Höhe beantragen können, fordert die Union. Hintergrund ist, dass ab Januar 2023 neue Richtlinien zur Förderung von Elektrofahrzeugen gelten. Künftig sollen Plug-in-Hybride die Kaufprämie gar nicht mehr erhalten, E-Autos werden je nach Höhe des Kaufpreises nur noch mit 4.500 Euro beziehungsweise 3.000 Euro bezuschusst. Die Union argumentiert, dass für viele Käufer die Entwicklung nicht absehbar gewesen sei. Aufgrund von weltweiten Lieferkettenproblemen hätten sie teilweise über ein Jahr länger auf ihre Autos warten müssen. Auch wenn diese bereits produziert seien, sei die Zulassung bis Jahresende entscheidend, um den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zu beantragen. Dies sei aber „je nach Region und Auslastung der Zulassungsstellen“ nicht realisierbar. Um Planungssicherheit und Verbrauchervertrauen nicht zu beschädigen, plädiert die Fraktion auf Verlängerung des Zulassungszeitraums um ein halbes Jahr, bis zum 30. Juni 2023. 

Bundestagswahl: Darüber hinaus haben die Abgeordneten einstimmig die vierte Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 (20/5800) angenommen. Die zur Beschlussfassung vorgelegten Entscheidungen betreffen 285 Wahlprüfungsverfahren.

Außenwirtschaftsvorordnung: Der Bundestag hat für eine Empfehlung des Wirtschaftsausschusses über eine Änderung der Außenwirtschaftsvorordnung einschließlich der Ausfuhrliste (20/5192, 20/5430 Nr. 2) gestimmt, die eine Aufhebung der Verordnung nicht verlangt. Die Empfehlung wurde mit den Stimmen der SPD, CDU/CSU, Grüne und FDP gegen die Stimmen der Linksfraktion bei Stimmenthaltung AfD beschlossen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung und ein Bericht des Wirtschaftsausschusses (20/5566) zugrunde. Damit kommt die Bundesregierung mehreren Beschlüssen der Europäischen Union nach. Wie aus der 19. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung hervorgeht, wurde das von den Vereinten Nationen verhängte Waffenembargo gegen bestimmte Personen in Haiti umgesetzt. Zudem wurden aufgrund eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union vom 20. September 2022 über restriktive Maßnahmen gegen die Zentralafrikanische Republik die bestehenden Ausnahmen vom Waffenembargo geändert. Diese Regelungen seien ebenfalls innerstaatlich umzusetzen, heißt es in der Begründung. Zudem sollen die wegen des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine am 3. Juni und 6. Oktober 2022 vom EU-Rat beschlossenen restriktiven Maßnahmen gegen Russland umgesetzt werden. Diese sehen unter anderem ein Werbeverbot in Bezug auf Inhalte bestimmter Sender und Medienanstalten sowie das Verbot der Bekleidung von Posten in Leitungsgremien russischer Staatsunternehmen vor. Die Verordnung sieht weiterhin vor, die Vorschriften zur Erhebung von Einfuhrdaten für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse für die Marktbeobachtung zu streichen. Diese seien nicht mehr erforderlich, heißt es in der Verordnung. Zudem werden mit der 19. Verordnung die Warennummern im Verzeichnis für die Außenhandelsstatistik, die den landwirtschaftlichen Bereich betreffen, angepasst und die im Jahr 2021 vereinbarten Änderungen des internationalen Wassenaar Abkommens in der Liste der Rüstungsgüter zu berücksichtigen. Das Wassenaar Abkommen kontrolliert den Export von konventionellen Waffen und sogenannten doppelverwendungsfähigen Gütern und Technologien.

Sitzungswochen: Nach einer kurzen Aussprache der Fraktionen hat der Bundestag eine Beschlussempfehlung des Ältestenrates über den Zeitplan des Deutschen Bundestages für das Jahr 2024 (20/6160) angenommen. Die Vorlage wurde mit der breiten Mehrheit des Fraktionen des Bundestages gegen das Votum der AfD beschlossen. Demnach konnte im Ältestenrat keine Verständigung der Fraktionen über den Arbeitsplan des Deutschen Bundestages für das Jahr 2024 erzielt werden, so dass darüber im Plenum ein Beschluss gefasst werden muss. Nach § 6 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ist es Aufgabe das Ältestenrats eine Verständigung der Fraktionen über den Arbeitsplan des Deutschen Bundestages herbeizuführen. Die Fraktion der AfD hatte dem Vorschlag im Ältestenrat widersprochen und die Festlegung weiterer Sitzungswochen verlangt.

Petitionen: Darüber hinaus hat das Parlament über 13 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen abgestimmt, die beim Bundestag eingegangen sind und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Dabei geht es um die Sammelübersichten 292 bis 304 (20/6022, 20/6023, 20/6024, 20/6025, 20/6026, 20/602720/6028, 20/6029, 20/6030, 20/6031, 20/6032, 20/6033, 20/6034).

Solarzellen auf allen Hochhaus- und Plattenbaudächern

Darunter ist sich auch eine Petition mit der Forderung, auf allen Hochhaus- und Plattenbaudächern Solarzellen zu installieren. Diese Dächer seien völlig ungenutzt, befindet die Petentin. Ein Stromnetz sei vorhanden, weshalb keine Überlandleitungen oder unterirdischen Leitungen verlegt werden müssten. Weder werde die Landschaft verschandelt, noch würden Tiere gefährdet, heißt es in der Vorlage. „Niemand fühlt sich gestört“, schreibt die Petentin. Die Stromabnehmer seien direkt im Umfeld. Zudem könne die überschüssige Energie „problemlos in vorhandene Netze eingespeist werden“, heißt es in der Begründung zu der öffentlichen Eingabe (ID 75050).

Die vom Petitionsausschuss in seiner Sitzung am 15. März 2023 verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nur vor, die Petition dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen als Material zu überweisen, „soweit es Neubauten betrifft“, und das Petitionsverfahren „im Übrigen abzuschließen“. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zu Folge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition – mit der erwähnten Einschränkung – „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung weist der Petitionsausschuss zunächst darauf hin, „dass mit der Petition das wichtige Anliegen aufgegriffen wird, die Energiewende stärker in die Städte zu bringen und dafür verfügbare Flächen zu nutzen, die nicht im Konflikt mit Natur, Tierarten und Landschaftsschutz stehen“. Ferner macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für die 20. Wahlperiode vorgesehen sei, dass künftig alle geeigneten Dachflächen für die Solarenergie genutzt werden sollen. Bei gewerblichen Neubauten solle dies verpflichtend, bei privaten Neubauten die Regel werden.

Solardachpflicht im Gebäudeenergiegesetz geplant

Zur Umsetzung dieses Auftrages aus dem Koalitionsvertrag solle eine Solardachpflicht in das Gebäudeenergiegesetz (GEG) aufgenommen werden, die auf eine möglichst umfassende Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Dachfläche ausgerichtet sein soll. Die Solardachpflicht soll – zumindest anteilig – auch durch die Nutzung von Solarthermie erfüllt werden können.

Die Bundesregierung habe mitgeteilt, dass die Umsetzung der Solardachpflicht gegenwärtig vorbereitet wird, schreiben die Abgeordneten. Gleichzeitig würden auch die Rahmenbedingungen, insbesondere für den Photovoltaik-Ausbau in den Blick genommen. Nach Abschluss dieser Vorbereitungsarbeiten sei eine Umsetzung im Rahmen einer auch weiteren Novellierungsbedarf umfassenden GEG-Novelle vorgesehen, heißt es in der Beschlussempfehlung.

(hau/eis/30.03.2023)

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