Zeit:
Montag, 27. Februar 2023,
14.30
bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200
Aus Sicht der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände braucht es eine Verlängerung der Fristen des 5. Investitionsprogrammes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ um zwölf Monate, wie auch vom Bundesrat gefordert, statt einer Verlängerung von sechs Monaten wie von der Bundesregierung (20/5162) geplant. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder am Montag, 27. Februar 2023, deutlich, bei der auch ein Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur „weiteren Fristverlängerung für den
beschleunigten Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ (20/5544) diskutiert wurde.
Lage der Kommunen
Nur bei einer Fristverlängerung um zwölf Monate könnten die Kommunen in die Lage versetzt werden, den unstreitig weiter erforderlichen Kitaplatzausbau bedarfsgerecht gemeinsam mit Trägern realisieren zu können, und ihnen hierfür die notwendigen Zeiträume unter anderem für den Abschluss der Investitionen und für den Mittelabruf zur Verfügung zu stellen, sagte Ursula Krickl vom Deutschen Städte- und Gemeindebund. Mit Blick auf das im Koalitionsvertrag angekündigte 6. „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung“ forderte sie eine Finanzierung durch den Bund „mit originären Bundesmitteln“ statt mit Mitteln aus dem auf EU-Vorgaben aufsetzenden Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP).
Für eine solche Fristverlängerung plädierte auch Stefan Hahn, Beigeordneter beim Deutschen Städtetag. Diese erscheine auch mit den Vorgaben der Europäischen Union zum DARP vereinbar, befand er. Eine erneute Fristverlängerung dürfe jedoch nicht zu einer weiteren Verzögerung der Verwaltungsvereinbarung II zwischen Bund und Länder führen, fügte er hinzu. Ein zeitnaher Abschluss der Verwaltungsvereinbarung II und damit die Ausschüttung weiterer Investitionsmittel sei zwingend geboten.
Fristen in den Förderprogrammen
Der Deutsche Landkreistag begrüßt nach Aussage von Bettina Dickes ausdrücklich das Vorhaben, die Fristen in den Förderprogrammen zum Ausbau der Infrastruktur zur Tagesbetreuung für Kinder sowie beim Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu verlängern. Die ablehnende Gegenäußerung der Bundesregierung zu einer entsprechenden Bundesratsinitiative, wonach mit Blick auf die Finanzierung des 5. Kita-Investitionsprogramms aus dem DARP und den dort vorgesehenen Fristen eine derartige Verlängerung nicht möglich sei, „trägt unseres Erachtens nicht“, befand sie.
Der Bürgermeister der Samtgemeinde Hesel (Niedersachsen), Uwe Themann, zeigte einen konkreten Fall auf, bei dem die Rückzahlung gewährter Zuwendungen zuzüglich Zinsen drohe. Weil die Fertigstellung einer geplanten Mensa für die Ganztagsschule im vorgegebenen Zeitraum bis Ende 2022 nicht möglich gewesen sei, habe die Gemeinde eine Fristverlängerung beantragt, die vom zuständigen Landesamt unter Verweis auf entsprechende Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern abgelehnt worden sei. „Das ist für eine finanzschwache Kommune wie unsere ein KO-Schlag“, sagte Bürgermeister Themann und begrüßte die von der Unionsfraktion angeregte Fristverlängerung.
Abruf der Mittel
Maria-Theresia Münch vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge plädierte dafür, die Möglichkeit des Abschlusses der geförderten Maßnahmen bis zum 30. Juni 2024 sowie den Abruf der Bundesmittel durch die Länder bis zum 31. Dezember 2024 zu verlängern. Die Bewältigung der Folgen der Covid-19-Pandemie, des Krieges in der Ukraine wie auch der wieder anwachsenden Fluchtbewegungen hätten im aktuell laufenden 5. Investitionsprogramm des Bundes zu erheblichen Verzögerungen geführt. Mit Blick auf den Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder müsse insbesondere dafür Sorge getragen werden, dass die betreffenden Kommunen nicht in die Lage kommen, bereits abgerufene Mittel verzinst wieder zurückzahlen zu müssen, betonte sie.
Prof. Dr. Thomas Rauschenbach von der Technischen Universität Dortmund verwies darauf, dass die Mehrheit der Länder zwischen 80 und 100 Prozent der Mittel für den Ganztagsausbau abgerufen hätten. Dass der Freistaat Bayern bei der Abrufquote stark abfalle, habe eher damit zu tun, „dass der politische Wille fehlt, dieses voranzutreiben“, befand er. Es sei also weniger von einem kommunalen Problem als vielmehr von einem Problem auf Landesebene zu sprechen. Rauschenbach forderte ebenfalls, Härtefälle zu regeln. Es müsse aber auch ein stückweit der Wettbewerb gelten, „damit die Dinge vorangetrieben werden, sonst werden wir bis 2026 keinen Rechtsanspruch auf die Ganztagrundschule erreichen“.
Bundeseinheitlicher Qualitätsrahmen
Doreen Siebernik von der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) forderte einen bundeseinheitlichen Qualitätsrahmen. „Wir brauchen ein gemeinsames Verständnis darüber, was wir unter Ganztagschule, unter Ganztagsbetreuung verstehen“, sagte sie. Gleichzeitig brauche es Klarheit darüber, wie man an Ganztagsschulen zu Arbeitsverhältnissen komme, „die tatsächlich erwerbssichernd und auskömmlich sind“. Siebernik sprach sich zudem dafür aus, auch die Kinder selber stärker an der Ausgestaltung der Ganztagsbetreuung zu beteiligen. „Kinder können sehr gut formulieren, wie sie sich eine gute Schule vorstellen“, sagte sie.
Eine europarechtliche Einordnung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung nahm Soultana Paschalidou, Senior Economic Advisor bei der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, vor. Werde ein mit der EU-Kommission vereinbarter Meilenstein oder ein Ziel, das bis Ende 2025 oder bis Anfang 2026 erreicht werden soll, nicht erreicht, „könnte es sich als schwierig erweisen, das Nicht-Erreichen innerhalb der Frist der Fazilität bis Ende 2026 zu korrigieren“, sagte sie. Paschalidou wies zugleich daraufhin, dass die EU-Kommission in ständigem Kontakt mit den deutschen Behörden stehe, um die erfolgreiche Umsetzung des DARP sicherzustellen.
Gesetzentwurf und Antrag
Grundlage der Anhörung war ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, in dem sich diese dafür ausspricht, die Fristen zu verlängern, innerhalb derer die Länder Bundesmittel zum Ausbau der Kitainfrastruktur abrufen können (20/5162). Demnach soll das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (KitaFinHG) dahingehend geändert werden, dass der Abschluss der geförderten Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2023 sowie der Abruf der Bundesmittel durch die Länder bis zum 30. Juni 2024 durchgeführt werden können.
Auf der Tagesordnung des Ausschusses stand darüber hinaus eine Initiative der CDU/CSU, in dem diese mehr Zeit für den Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung verlangt (20/5544). Konkret fordert die Fraktion, die Laufzeit des Investitionsprogramms im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) vom 2. Oktober 2021 bis Ende 2023 zu verlängern. (hau/che/irs/eis 27.02.2023)