Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 19. Januar 2023, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:
Kinderbetreuung: Erstmals beraten wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes (20/5162). Federführend weiterberaten wird die Vorlage im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Länderbezogene Berichte: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Abkommen vom 14. August 2020 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über den Austausch länderbezogener Berichte (20/5021) stand ebenfalls auf der Tagesordnung. Die Vorlage wird federführend im Finanzausschuss weiterberaten.
Schifffahrt: Der Bund will künftig selbst ein Register der Sportbootführerscheininhaber führen und dies nicht mehr den sogenannten „beliehenen Verbänden“ überlassen. Im Rahmen des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfes für ein „Zweites Gesetz zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften“ (20/5163) sollen daher das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz, das Seeaufgabengesetz und die Sportbootführerscheinverordnung geändert werden. Unter anderem werden die Beliehenen verpflichtet, das gesamte von ihnen verwaltete gemeinsame Verzeichnis der Inhaber einer Fahrererlaubnis für die Sportschifffahrt mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen bis zum 31. Dezember 2023 an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt zu übermitteln und danach das Verzeichnis unverzüglich zu löschen. Der Regierungsentwurf wird federführend im Verkehrsausschuss weiterberaten.
Wirtschaftsgerichte: Erstmals in dieser Wahlperiode beraten wird ein vom Bundesrat eingebrachter Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten (20/1549). Damit hat die Länderkammer erneut den Entwurf vorgelegt. Ein im Juni 2021 in den Bundestag eingebrachter inhaltsgleicher Gesetzentwurf der Länderkammer (19/30745) war aufgrund des Endes der Wahlperiode für erledigt erklärt worden. Die Bundesregierung will das Anliegen aufgreifen und einen eigenen Gesetzentwurf in diesem Jahr vorlegen. Zur Begründung heißt es, die zunehmende Globalisierung, die wachsende Komplexität der Rechtsbeziehungen sowie die veränderten Erwartungen der Rechtssuchenden an die Justiz erforderten Anpassungen des Gerichtsverfassungs- und Prozessrechts, um auch künftig die hohe Qualität und Attraktivität der Ziviljustiz insbesondere in Wirtschaftsstreitverfahren zu sichern. Mit dem Gesetzentwurf solle die staatliche Ziviljustiz im Bereich des Wirtschaftsrechts – und mittelbar auch allgemein – nachhaltig gestärkt werden. Den Ländern solle die Möglichkeit eröffnet werden, an einem Oberlandesgericht einen oder mehrere Senate einzurichten, vor denen Handelsverfahren mit internationalem Bezug und einem Streitwert von mehr als zwei Millionen Euro – bei entsprechender ausdrücklicher Gerichtsstandsvereinbarung – auch erstinstanzlich geführt werden können (Commercial Court). Die Vorlage wurde dem Rechtsausschuss zugeleitet.
Vermögensrechnung des Bundes: Die Bundesregierung hat die Haushalts- und die Vermögensrechnung des Bundes im Haushaltsjahr 2021 vorgelegt. Dies schreibt das Bundesministerium der Finanzen in einer Unterrichtung (20/2780). Danach wird der Bundesrechnungshof voraussichtlich Ende des Jahres 2022 seine Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2021 dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung zuleiten. Das Bundesministerium der Finanzen bittet, nach Eingang der Bemerkungen die Entscheidung des Bundestages über die Entlastung der Bundesregierung herbeizuführen. Die Vorlage wurde an den Haushaltausschuss zur federführenden Beratung überwiesen.
Flugausfälle: Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (20/5224), die bislang geltende Vorauskasse-Praxis beim Kauf von Flugtickets zu ändern. Die Abgeordneten wollen, dass „die gegenwärtige Vorauskasse-Praxis bei Personen-Luftbeförderungsverträgen nur noch bei internationalen Gabelflügen uneingeschränkt gestattet“ ist; hierfür solle die Bundesregierung ein entsprechendes Gesetz einbringen. Bei allen übrigen Flügen soll die gegenwärtige Vorauskasse-Praxis bei Personen-Luftbeförderungsverträgen nur gestattet werden, „wenn für denselben Flug eine Vertragsgestaltung gewählt werden kann, bei welcher der Beförderungspreis nicht vor Abfertigung des Fluges verlangt wird“, heißt es in dem Antrag. Die Fraktion fordert die Bundesregierung zudem dazu auf, in der Europäischen Union darauf hinzuwirken, dass die Vorauskasse-Praxis auch in der EU durch ein neues System ersetzt wird. Dieses solle auch eine Vertragsalternative vorsehen, bei denen der Beförderungspreis nicht vor Abfertigung des Fluges verlangt werden darf. Bei den Beratungen wird der Rechtsausschuss die Federführung übernehmen.
Endlager: Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Endlagersuche beschleunigen – Akzeptanz sichern“ (20/5217) eingebracht. Die Vorlage wurde zur weiteren Beratung an den Umweltausschuss überwiesen. Die Fraktion verweist auf die Verzögerungen bei der Suche nach einem geeigneten Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle, über welche die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz bereits Ende 2022 informiert hat. Laut einem von der BGE veröffentlichten Diskussionspapier werde sich die Suche von dem ursprünglich geplanten Jahr 2031 voraussichtlich bis in die Jahre 2046 oder 2068 hinziehen. Diese „erhebliche Verzögerung“ sei überraschend und werfe Fragen auf, schreibt die Union. So drohe bei den meisten Zwischenlagern die Genehmigung abzulaufen, bevor die Endlagerung möglich sei. Die ständige Sicherheit der Transport- und Lagerbehälter müsse weiterhin gewährleistet sein. Auch könne die Verzögerung Vorhaben zur Rohstoff- und Erdwärmegewinnung behindern, da das Standortauswahlgesetz die „Sicherung der noch im Suchverfahren befindlichen Gebiete“ vorschreibe. Auch drohe die längere Zwischenlagerung und Endlagersuche die verfügbaren Finanzmittel des Fonds zur Finanzierung kerntechnischer Entsorgung (Kenfo) zu übersteigen. Angesichts dessen müsse es das Ziel sein, den Endlagerstandort „mit der gegebenen Sorgfalt, aber so zügig wie möglich“ zu finden, heißt es im Antrag. Finnland und auch der Schweiz sei es gelungen, Endlagerstandorte bereits festzulegen. Deutschland dürfe nicht schlechter agieren. Konkret sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, von den in Finnland und der Schweiz durchgeführten Verfahren zu lernen und mit den Partnern „Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung“ zu erörtern. Weitere Forderungen beziehen sich unter anderem auf die Prüfung und Erforschung neuer Technologien wie der „Transmutation und ihrer Potenziale für weniger einzulagernden hochradioaktiven Abfall“. Um die Gebiete, in denen ein Endlagerstandort gesucht wird, einzuschränken, plädiert die Fraktion außerdem darauf, die Definition verschiedener Wirtsgesteine gemäß dem Standortauswahlgesetz „so eng wie möglich“ zu fassen.
Digitalstrategie: Der Bundestag überwies einen von der AfD vorgelegten Antrag mit dem Titel „Umsetzung der Digitalstrategie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr – Sicherheit kritischer Infrastruktur gewährleisten, Cyberabwehr priorisieren“ (20/5223) in die Ausschüsse. Die Vorlage wird im Ausschuss für Digitales federführend behandelt.
Corona: Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf „zur Aufhebung besonderer Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (Covid-19) unabhängig von einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (20/5199) vorgelegt. Die Abgeordneten argumentieren beispielsweise, für viele Menschen, die den Personenfernverkehr nutzten, bedeute die Maskenpflicht, dass sie über viele Stunden ununterbrochen eine FFP2-Maske tragen müssten. Die Abgeordneten fordern konkret, den Paragrafen 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufzuheben. Maßnahmen, die willkürlich ohne das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen wie die epidemische Lage von nationaler Tragweite existierten, solle es nicht mehr geben. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen.
(ste/eis/scr/19.01.2023)