Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 1. Dezember 2022, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:
Bundesamtes für Güterverkehr: Insgesamt 42 Gesetze und Verordnungen, in denen auf das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) verwiesen wird, sollen redaktionell an die neue Behördenbezeichnung Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) angepasst werden. Dies sieht ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf (20/4655) vor, der federführend im Verkehrsausschuss beraten werden wird. Die Umbenennung des Bundesamtes erfolge zum 1. Januar 2023 aufgrund des stetigen Aufgabenzuwachses und der Erweiterungen der Zuständigkeit des Bundesamtes in den vergangenen Jahren, heißt es in der Gesetzesvorlage.
Digitalisierung I: Der Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat gemäß Paragraf 56a der Geschäftsordnung einen Bericht zur Technikfolgenabschätzung (TA) einen Bericht zum Thema „Digitalisierung der Landwirtschaft: Technologischer Stand und Perspektiven Endbericht Teil I“ (20/1648) vor. Der TAB-Arbeitsbericht gibt einen Überblick über den Entwicklungsstand, Anwendungsmöglichkeiten und Tendenzen digitaler Agrartechnologien in den vier zentralen Technikfeldern Sensoren, Landmaschinen, Drohnen und Roboter. Der Bericht wird federführend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten.
Digitalisierung II: Der Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat gemäß Paragraf 56a der Geschäftsordnung einen Bericht zur Technikfolgenabschätzung (TA) zum Thema „Gesellschaftliche Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Effekte – Endbericht Teil 2“ (20/1649) vorgelegt. Der TAB-Arbeitsbericht widmet sich der systemisch vernetzten Landwirtschaft und es wird eine vertiefende Analyse der damit verbundenen Chancen und Risiken vorgenommen. Der Bericht wird federführend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten.
Gebäudesanierung: Der Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat gemäß Paragraf 56a der Geschäftsordnung einen Bericht zur Technikfolgenabschätzung (TA) zum Thema „Energiespareffekte und Kosten-Nutzen-Relationen der energetischen Gebäudesanierung“ (20/2574) vorgelegt. Mit dem TAB-Arbeitsbericht soll aufgezeigt werden, welche Einsparungen mit den unterschiedlichen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudetechnik und der Gebäudehülle erzielt werden können. Dabei werde herausgestellt, unter welchen politisch gestaltbaren Rahmenbedingungen die jeweiligen Effekte auftreten können. Der Bericht wurde zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur federführenden Beratung überwiesen.
Bauwirtschaft: Der Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat gemäß Paragraf 56a der Geschäftsordnung einen Bericht zur Technikfolgenabschätzung (TA) zum Thema „Innovative Technologien, Prozesse und Produkte in der Bauwirtschaft“ (20/3110) vorgelegt. Mit dem TAB-Arbeitsbericht soll ein Überblick über relevante Trends bei den Technologie-, Produkt- und Prozessinnovationen in der Baubranche, insbesondere in den Bereichen digitales Planen und Bauen mit Building Information Modeling (BIM), additive Fertigung, serielles und modulares Bauen sowie automatisierte Baumaschinen und Robotik gegeben werden. Der Bericht wurde zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur federführenden Beratung überwiesen.
Energie: Der Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat gemäß Paragraf 56a der Geschäftsordnung einen Bericht zur Technikfolgenabschätzung (TA) zum Thema „Energieverbrauch der IKT-Infrastruktur“ (20/3650) vorgelegt. Kern des Berichts ist eine Analyse der Energieverbräuche dieser Infrastrukturen. Immer mehr Daten würden heutzutage in Rechenzentren und Endgeräten verarbeitet und über Telekommunikationsnetzwerke verbreitet. Daher liege der IKT-Energieverbrauch schon heute in einer volkswirtschaftlich bedeutenden Größenordnung. Es sei wichtig, neben den Vorzügen der Digitalisierung, auch die negativen Umweltauswirkungen der digitalen Infrastruktur wie hoher Ressourcen- und Energieverbrauch nicht aus dem Blick zu verlieren. Zu den IKT-Infrastrukturen gehören laut Bericht Rechenzentren und Telekommunikationsnetzwerke. Im Jahr 2019 seien in Deutschland rund 14,9 Terrawattstunden pro Jahr an Strom verbraucht worden - ein Anstieg um 45 Prozent im Vergleich zu 2010. Der Strombedarf bei Telekommunikationsnetzwerken habe bei 7,1 Terrawattstunden pro Jahr (Telekommunikationsnetzwerke) gelegen - 2010 seien es 6,5 gewesen. Der Bericht wurde zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie zur federführenden Beratung überwiesen.
KI: Der Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat gemäß Paragraf 56a der Geschäftsordnung einen Bericht zur Technikfolgenabschätzung (TA) zum Thema „Künstliche Intelligenz und Distributed-LedgerTechnologie in der öffentlichen Verwaltung“ (20/3651) vorgelegt. KI findet sich laut Bericht derzeit in der Verwaltung auf Bundes, Landes und kommunaler Ebene. Dabei könne KI besonders 1) zur Effizienzgewinnung durch Zeit- und Kosteneinsparung, 2) zur Etablierung neuer Arten von Interaktion und Kommunikation zwischen Verwaltung und externen Akteuren wie Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen sowie 3) zur Verbesserung „prognostizistischer Abschätzungen“ bei der Planung von Verwaltungsprozessen dienen. Aktuell sei die Nutzung von KI in der öffentlichen Verwaltung jedoch nur ein Nischenthema. So habe die Analyse des TAB gezeigt, dass oftmals Projekte als KI-basiert bezeichnet würden, jedoch de facto konventionelle IKT-Anwendungen nutzen (Informations- und Kommunikationstechnologien). Ein Beispiel für KI in der Verwaltung sei der Chatbot „C-19“, der während der Coronapandemie mit Hilfe von lernender Technologie für eine bessere Bürgerkommunikation sorgen sollte. Der Bericht wurde zur weiteren Beratung an den Digitalausschuss zur federführenden Beratung überwiesen.
Sicherheit: Der Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung legt gemäß Paragraf 56a der Geschäftsordnung einen Bericht zur Technikfolgenabschätzung (TA) zum Thema „Beobachtungstechnologien im Bereich der zivilen Sicherheit – Möglichkeiten und Herausforderungen Drucksache“ (20/4200) vor. Mit dem Bericht werde das Ziel verfolgt, eine fundierte Sachgrundlage für die politische Meinungsbildung bezüglich der erforderlichen Rahmensetzungen für den Einsatz von Beobachtungstechnologien im zivilen Sicherheitsbereich zu erarbeiten. Der Bericht wurde zur weiteren Beratung an den Innenausschuss zur federführenden Beratung überwiesen.
Medizinbürokratie: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Medizinbürokratismus stoppen – Behandeln statt verwalten“ (20/4670) eingebracht. Die federführende Beratung der Vorlage übernimmt der Ausschuss für Gesundheit. Nach Ansicht der Abgeordneten sollte eine Regierungskommission für Bürokratieabbau eingerichtet werden mit der Vorgabe, mindestens 50 Prozent der Dokumentationspflichten zu reduzieren und die ärztliche Arbeitszeit für Bürokratie auf höchstens 20 Prozent zu begrenzen. Überdies sollte im Zuge der Digitalisierung jede neue Anwendung, beispielsweise das elektronische Rezept (E-Rezept), die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder die elektronische Patientenakte (ePA) dahingehend überprüft werden, ob sie den Verwaltungsaufwand reduziert und nur dann eingeführt werden, wenn dies sichergestellt ist.
Pflege: Einen AfD-Antrag mit dem Titel „Pflegeversicherung – Bürokratie abbauen, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten“ (20/4669) wird federführend der Ausschuss für Gesundheit die Vorlage weiterberaten. Die Abgeordneten sprechen sich dafür aus, wieder eine Regelung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ohne Hausbesuch nach Aktenlage durch einen Gutachter zu ermöglichen. Beratungseinsätze sollten ohne Bezug zur Covid-19-Pandemie oder sonstige Befristung wieder per Telefon, digital oder per Videokonferenz stattfinden können. Hausbesuche sollte es nur geben, wenn Pflegebedürftige dies wünschten oder sich aus Sicht der Pflegeversicherung nach telefonischer, digitaler oder per Videokonferenz stattgefundener Beratung im Einzelfall die Notwendigkeit ergebe. Auch die Häufigkeit der routinemäßigen Beratungseinsätze sollte verringert werden.
A 100: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „A 100 qualifiziert beenden“ (20/1913) vorgelegt. Die Federführung bei den weiteren Beratungen soll der Verkehrsausschuss übernehmen.
Steuern: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Ungerechtfertigte Steuervorteile für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten abschaffen“ (20/4667) vorgelegt, den federführend der Finanzausschuss weiterberaten wird. Darin heißt es, dass die Rundfunkanstalten neben der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben auch wirtschaftlich tätig seien. Zum Wirtschaftsbetrieb würden die Werbesendungen und der Verkauf von Programmrechten gehören, durch die Einnahmen von über 600 Millionen Euro erzielt werden würden. Während die hoheitlichen Tätigkeiten der Rundfunkanstalten keiner Besteuerung unterliegen würden, würden Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit unter anderem der Körperschaftsteuer, der Umsatzsteuer und der Kapitalertragsteuer unterliegen. Dafür seien verschiedene Pauschalierungsregelungen geschaffen worden. Zur Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten würden etwa nur 16 Prozent der Werbeeinnahmen und 25 Prozent der Einnahmen aus der Programmverwertung der Körperschaftsteuer unterliegen. Private Rundfunkanbieter müssten hingegen ihre tatsächlichen Erträge versteuern. Die Pauschalierung der Werbeeinnahmen sei im Jahr 2001 durch das Körperschaftsteuergesetz festgelegt worden. Die Pauschale von 16 Prozent sei seitdem unverändert geblieben. Der Bundesrechnungshof habe bereits im Jahr 2015 darauf hingewiesen, dass diese Pauschale um etwa 2,5 Prozentpunkte angehoben werden müsste, um unzulässige Steuervorteile zu vermeiden. Für die Pauschale im Bereich der Programmverwertung fehle eine gesetzliche Grundlage völlig. Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Grundlage für die Besteuerung der Gewinne aus der Programmverwertung der Öffentlich-Rechtlichen zu schaffen und außerdem dafür zu sorgen, dass gegenüber privaten Rundfunkanbietern keine Wettbewerbsvorteile für Rundfunkanstalten entstehen, sobald diese nicht-hoheitlichen Tätigkeiten nachgehen. Dafür müsse unter anderem die Pauschale von 16 Prozent der Werbeeinnahmen bei der Körperschaftsteuer um mindestens 2,5 Prozentpunkte angehoben werden. Auch die Möglichkeit zum Abzug der Gewerbesteuer durch die Rundfunkanstalten müsse abgeschafft werden, weil dadurch ungerechtfertigte Steuervorteile entstehen würden.
Mangelernährung: „Maßnahmen zur Bekämpfung von Mangelernährung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen“ lautet ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion (20/4671), der zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde. Danach soll die Bundesregierung „Maßnahmen zur Bekämpfung von Mangelernährung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen“ ergreifen und diese wissenschaftlich begleiten. In der Vorlage fordern die AfD-Abgeordneten unter anderem, dass sich die Regierung beim Gemeinsamen Bundesausschuss dafür einsetze, dass dieser anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse fachlich prüfe, ob eine qualitätsbezogene Ernährungsänderung die Güte der Leistungserbringung sichere oder sogar fördere, um anschließend die Vorgaben zur Verbesserung der Ernährung in Krankenhäusern in einer Qualitätsmanagement-Richtlinie festzuhalten. Dabei sollten die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) zugrunde gelegt und in Kliniken und Senioreneinrichtungen bundesweit eingeführt werden. Die DGE biete Hilfen für Kindertagesseinrichtungen, Schulen, Betriebe, Krankenhäuser und Rehakliniken, Senioreneinrichtungen sowie Mitarbeiter von „Essen auf Rädern“ beim Angebot einer ausgewogenen Verpflegung an. Die DGE entwickele im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Qualitätsstandards für verschiedene Zielgruppen.
(eis/02.12.2022)