Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 26. Januar 2023, Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse:

Aufenthaltsgesetz: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/5333) zur Durchführung der EU-Verordnungen über ein Ein- und Ausreisesystem (Entry/Exit System – EES) und über ein Europäisches Reiseinformations- und - genehmigungssystems (Etias) vorgelegt. Hierbei soll der Ausschuss für Inneres und Heimat die federführende Beratung übernehmen. Die sogenannte EES-Verordnung sieht laut Vorlage die Speicherung des Zeitpunkts und Orts der Ein- und Ausreise und etwaiger Einreiseverweigerungen von Drittstaatsangehörigen, die für einen Kurzaufenthalt in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einreisen, im EES vor. Für Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein stelle die Verordnung eine Weiterentwicklung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstandes im Rahmen der jeweiligen Assoziierungsabkommen dar. Die „Etias-Verordnung“ regelt den Angaben zufolge die Einrichtung eines europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems („European Travel Information and Authorization System“). Ziel des Systems sei, festzustellen, „ob ein von der Visumpflicht befreiter Drittstaatsangehöriger zur Einreise in den Schengenraum berechtigt ist und ob mit seiner Einreise ein Risiko für die Sicherheit, ein Risiko der illegalen Einwanderung oder ein hohes Epidemierisiko verbunden ist“. Der Gesetzentwurf enthält laut Bundesregierung zwei neue Stammgesetze mit speziellen Vorschriften zur Durchführung der beiden Verordnungen, die unmittelbar und allgemein gelten. Zudem sieht er unter anderem „die infolge der Einführung der europäischen Mechanismen EES und Etias notwendigen Anpassungen des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze vor“. Hierbei werde sichergestellt, dass eine erforderliche europäische Reisegenehmigung Voraussetzung für einen rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet wird und hieran anknüpfende Normen unionsrechtskonform angepasst werden.

Notfallversorgung: Das System der medizinischen Notfallversorgung muss nach Ansicht der AfD-Fraktion organisatorisch und hinsichtlich der Finanzierung reformiert werden. Nur so könne die schnelle Erreichbarkeit des Arztes im Notfall sichergestellt und die Finanzierbarkeit langfristig gewährleistet werden, heißt es in einem Antrag der Fraktion (20/5364), den der Gesundheitsausschuss federführend beraten soll. Die aktuelle Situation sei gekennzeichnet durch lange Wartezeiten und regional durch Überlastung des Rettungsdienstes mit nicht eingehaltenen Hilfsfristen, schreiben die Antragsteller. Sie fordern, bundesweit Rettungsleitstellen als alleinige telefonische Ansprechstellen für die Hilfesuchenden im medizinischen Notfall unter der Rufnummer 112 zu schaffen und von dort die Patienten gezielt an Arztpraxen oder Krankenhäuser weiterzuleiten. Ferner schlägt die AfD vor, ein gemeinsames Abrechnungssystem für ambulante Leistungen in Notfällen einzuführen. Leistungen des Rettungsdienstes sollten inklusive Transport als Leistungsbereich in das Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgenommen werden.

Tierschutz: Ein Antrag der AfD mit dem Titel „Tierschutz stärken – § 4a Absatz 2 Nummer 2 des Tierschutzgesetzes streichen“ (20/5365) soll im federführenden Landwirtschaftsausschuss weitere Beratung erfahren. Bislang sieht das Gesetz Ausnahmen für eine betäubungslose Schlachtung von warmblütigen Tieren vor.

Sport: Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Wertschätzung und Förderung des Unterrichtsfaches Sport“ (20/5366) soll im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung federführend beraten werden. Geht es nach der AfD-Fraktion, soll es in den Klassenstufen vier bis zehn künftig vier Sportstunden pro Woche geben. Außerdem solle es in diesen Klassenstufen durchgängig Schwimmunterricht geben. Die Antragsteller kritisieren, dass das Schulfach Sport massiv vom Unterrichtsausfall betroffen sei und in einigen Bundesländern die Schulen oftmals nur zwei statt der aktuell vorgegebenen drei Wochenstunden Sport unterrichten würden.

Sportvereine: Die AfD hat zudem einen Antrag mit dem Titel „Euro-Inflation und Energiekrise – Schutz der Sportvereine vor hausgemachter Preissteigerungen“ (20/5367) vorgelegt, der zur federführenden Beratung an den Sportausschuss überwiesen wurde. Aus Sicht der Antragsteller ist vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Schließung von Schwimmbädern und Sportstätten in den vergangenen beiden Jahren und den schwerwiegenden Folgewirkungen für die Gesellschaft, insbesondere auch für Kinder, Jugendliche und Ältere, eine erneute Schließung „unbedingt zu verhindern“. Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, zum Ausgleich von Härtefällen einen zusätzlichen Hilfsfonds einzurichten und die Beantragung von Förderprogrammen für energetische Sanierung zu erleichtern und Investitionsanreize zu setzen, die für kommunale Sportstätten ebenso wie für Anlagen im Vereinsbesitz gelten.

(ste/eis/26.01.2023)