Aussprache zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Parteienfinanzierung
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur staatlichen Parteienfinanzierung hat sich der Bundestag am Donnerstag, 26. Januar 2023, in einer Aktuellen Stunde befasst. Das Bundesverfassungsgericht hatte zwei Tage zuvor, am 24. Januar, die außerplanmäßige Erhöhung der staatlichen Zuschüsse für Parteien um 25 Millionen Euro als verfassungswidrig eingestuft, weil es die Begründung dafür als nicht ausreichend bewertete.
2018 hatte die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD ein entsprechendes Gesetz dafür in einem Eilverfahren vor der Sommerpause durch den Bundestag gebracht und dies mit den höheren Kosten der Parteien für die digitale Kommunikation begründet. Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die FDP hatten gegen das Gesetz geklagt, weil sie die Erhöhung für unverhältnismäßig hielten und den Eindruck einer Selbstbedienung fürchteten. Die AfD hatte eine eigene Klage eingereicht, weil sie sich durch die Art des Gesetzgebungsverfahrens als Oppositionspartei benachteiligt sah. Diese Klage hatten die Karlsruher Richter jedoch als unzulässig zurückgewiesen.
AfD: Geld muss zurückgezahlt werden
Stephan Brandner (AfD) warf den „Altparteien“ vor, sich rechtswidrig 100 Millionen Euro einverleibt zu haben und forderte, dieses Geld müsse sofort zurückgezahlt werden. Daran dächten die anderen Parteien aber gar nicht, sagte er, denn stattdessen überlegten sie, wie sie ein neues, ab 2019 rückwirkendes Gesetz verabschieden könnten, damit nichts zurückgezahlt werden müsse. „Das Geld gehört zurück in die Taschen der Bürger.“
SPD: Eilverfahren war ein Fehler
Dietmar Nietan (SPD) sagte, wenn man einen Fehler gemacht habe, müsse man dazu stehen. „Die Art und Weise, wie wir das Gesetz damals im Eilverfahren durch das Parlament gejagt haben, war falsch.“ Daraus müssten nun die richtigen Schlüsse gezogen werden, das Urteil sei eine Chance, nun ein modernes Parteienfinanzierungsgesetz auf den Weg zu bringen.
CDU/CSU für „zeitgemäße“ Reform der Finanzierung
Ansgar Heveling (CDU/CSU) betonte: „Das war nicht das Urteil, das wir uns erhofft haben, aber das wir natürlich respektieren.“ Nun müsse es darum gehen, eine zeitgemäße Reform der Finanzierung hinzubekommen. Es sei aber mitnichten so, wie es die AfD behaupte, dass das Urteil eine „Klatsche“ für Union und SPD sei. „Die einzige Partei, die eine Klatsche erhalten hat, ist die AfD, weil sie offenbar nicht in der Lage ist, eine vernünftige Klage einzureichen.“
Grüne: AfD will Verfassungsorgane beschädigen
Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) warf der AfD vor, mit ihrer Klageschrift nur ein Ziel gehabt zu haben, nämlich die Verfassungsorgane zu beschädigen. Diese Strategie sei eine ernste Gefahr für die Demokratie. Das Urteil sei deutlich gewesen, so Bayram, aber sie vertraue der Bundestagsverwaltung, sachlich zu prüfen, ob eine Rückzahlung der Gelder seit 2019 notwendig sein wird.
Linke: Mehr Transparenz bei neuer Reform
Jan Korte (Die Linke) kritisierte die AfD für ihre Agitation gegen die staatliche Parteienfinanzierung als solche. „Die Grundidee der staatlichen Parteienfinanzierung ist sinnvoll, damit es nicht so endet wie in den USA.“ Grüne, Linke und FDP seien erfolgreich gewesen, die AfD dagegen nicht, so Korte. Er forderte, bei einer künftigen Reform mehr auf Transparenz zu achten als bisher, um das Vertrauen der Bevölkerung wieder zurückzugewinnen.
FDP: Nicht dieselben Fehler wiederholen
Stephan Thomae (FDP) warnte, man dürfe bei einer Neuregelung nicht den Fehler von 2018 wiederholen und hastig ein Gesetz ausarbeiten. Das Grundgesetz weise den Parteien eine Mittlerrolle zwischen Staat und Gesellschaft zu, dafür bedürfe es einer soliden finanziellen Basis. Das Gericht habe anerkannt, dass die erheblichen Aufwendungen der Parteien für Digitales als „einschneidende Veränderung der äußeren Umstände“ gewertet werde können, dem müsse eine Reform nun ausreichend begründet Rechnung tragen, sagte Thomae. (che/26.01.23)