Debatte zum Grundsatzbeschluss 2022 zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie
Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Januar 2023, den Grundsatzbeschluss 2022 zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie beraten. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Unterrichtung (20/4810) an die Ausschüsse. Bei den Beratungen soll der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Federführung übernehmen.
Unterrichtung der Bundesregierung
„Die Bundesregierung misst der nachhaltigen Entwicklung eine große Bedeutung zu“, heißt es in der Vorlage. Die Regierung greife die am 10. März 2021 im Bundeskabinett beschlossene Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) auf. Sie sehe den Beschluss des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung vom 14. Juni 2021 „Transformation erreichen - Perspektiven für die Deutsche Nachhaltigkeitspolitik“ (Perspektivenbeschluss) als „wertvolle Basis für die Umsetzung und ambitionierte Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitspolitik“.
Die DNS bilde den zentralen Rahmen für die deutsche Nachhaltigkeitspolitik und die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. „Die Bundesregierung bekennt sich zu ihrer Verantwortung für die Umsetzung der Agenda 2030 auf drei Ebenen: in Deutschland, mit internationalen Partnern und in internationalen Organisationen und Gremien“, heißt es in dem Grundsatzbeschluss.
Globale Antworten auf globale Herausforderungen
„Wir befinden uns in einer Zeit multipler und miteinander verwobener Krisen“, schreibt die Bundesregierung. Die wachsenden Risiken und Herausforderungen des Klimawandels, des Artensterbens und des Ressourcenverbrauchs überlagerten sich mit den Folgen der Corona-Pandemie und seit dem 24. Februar 2022 mit den Auswirkungen des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Auf diese globalen Herausforderungen könne es nur globale Antworten geben.
Die Weiterentwicklung der DNS 2021 sei vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie mit ihren Folgen für die Gesundheit und viele weitere Lebens- und Politikbereiche erfolgt. Die Pandemie habe bereits die Anfälligkeit unserer Lebens- und Wirtschaftsweise und damit unseres Wohlstands gegenüber Krisen gezeigt. So sei im Perspektivenbeschluss des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung vom Juni 2021 festgestellt worden, dass es grundlegender Veränderungen zur Krisenprävention wie zur Stärkung von Resilienz und Anpassungsfähigkeit bedürfe und dass dafür eine systemische, ganzheitliche Betrachtung notwendig sei, wie sie der Nachhaltigkeitsagenda zugrunde liege. Krisenfestigkeit und eine nachhaltige Entwicklung, so heißt es in der Vorlage, seien eng miteinander verknüpft.
Ausbau der erneuerbaren Energien
Deutschland steht aus Sicht der Bundesregierung vor der Herausforderung, die beschlossenen Klimaschutzziele zu erreichen „und gleichzeitig eine sichere und bezahlbare Energieversorgung zu gewährleisten“. Hierfür gelte es, den Ausbau der erneuerbaren Energien und der dafür notwendigen Netze sowie die Steigerung der Energieeffizienz zu beschleunigen.
Nicht nur die privaten Haushalte und Unternehmen stünden hier in der Pflicht. Auch die öffentliche Hand müsse ihr Handeln energieeffizient ausrichten, wird in der Unterrichtung betont.
„Gestaltungsaufgabe von höchster Priorität“
Die Bundesregierung erinnert daran, dass es nur noch weniger als acht Jahre seien, bis die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 erreicht sein sollen. Die laufende Dekade müsse deshalb dringend zu einer „Dekade des Handelns“ werden – zu der die Vereinten Nationen aufgerufen hätten.
„Nur wenn wir die Geschwindigkeit und das Ambitionsniveau der Umsetzung deutlich erhöhen, können die SDGs innerhalb der gesetzten Frist erreicht werden“, heißt es in dem Grundsatzbeschluss 2022 zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Dabei gelte es, niemanden zurückzulassen. Die Verwirklichung der Ziele der Agenda 2030 sei eine „Gestaltungsaufgabe von höchster Priorität“. (hau/19.01.2023)