Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 13. Oktober 2022, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:
Bundeszentralregister: Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (20/3708) wird federführend im Rechtsausschuss beraten werden. Ziel der Änderungen sei zum einen die Anpassung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) an die Bestimmungen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und Großbritannien. „Das Abkommen enthält Regelungen zum Austausch zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich über Informationen in den jeweiligen Strafregistern“, führt die Bundesregierung aus. Zum anderen soll durch die Änderung im BZRG die Durchführung eine EU-Verordnung abschließend durchgeführt werden, wie die Bundesregierung schreibt. Dabei handelt es sich um die „Verordnung (EU) 2019/816 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen (ECRIS-TCN) vorliegen, zur Ergänzung des Europäischen Strafregisterinformationssystems und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726“. Ferne sollen laut Gesetzentwurf mit Einzeländerungen im BZRG und in der Gewerbeordnung „Anpassungen an Digitalisierungsvorhaben des Bundes sowie die Verbesserung des Datenschutzes“ angegangen werden. In seiner Stellungnahme geht der Bundesrat unter anderem auf die Auslegung der sogenannten Flagging-Regelung in der EU-Verordnung ein. Die Länderkammer fordert, die Bundesregierung möge sich weiter dafür einsetzen, „dass nur solche strafrechtlichen Verurteilungen gekennzeichnet werden müssen, die nach Inkrafttreten des § 58d BZRG rechtskräftig geworden sind“. In ihrer Gegenäußerung führt die Bundesregierung aus, dass sie das Anliegen zur Kenntnis nehme und die „Belange der Länder weiterhin umfassend berücksichtigen“ werde. Der Nationale Normenkontrollrat schreibt in seiner Stellungnahme, dass die Darstellung der Regelungsfolgen „nachvollziehbar und methodengerecht“, aber nicht vollständig sei. Mangels Angaben der Länder habe das Bundesministerium für Justiz „den Erfüllungsaufwand der Verwaltung (Länder) nur grob und lückenhaft abschätzen“ können, moniert der Normenkontrollrat.
Inflation: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ (Inflationsausgleichsgesetz– InflAusG) vorgelegt (20/3871). Die Bundesregierung will durch verschiedene steuerliche Maßnahmen wie die Anhebung des Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages sowie durch ein höheres Kindergeld die Belastungen durch die Inflation reduzieren und den Effekt der kalten Progression ausgleichen. Der Entwurf sieht dazu die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages von derzeit 10.347 Euro auf 10.632 Euro im kommenden Jahr vor. 2024 soll der Grundfreibetrag weiter auf 10.932 Euro steigen. Ebenfalls im nächsten Jahr erhöht werden soll das Kindergeld für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 237 Euro pro Monat. Diese Erhöhung in einem Schritt soll für die Jahre 2023 und 2024 gelten. Der Gesetzentwurf entspricht inhaltlich einem bereits von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachten Gesetzentwurf (20/3496). Der Entwurf wird federführend im Finanzausschuss weiterberaten.
Kulturelle Rechte: Das Fakultativprotokoll vom 10. Dezember 2008 zum Internationalen Pakt vom 19. Dezember 1966 über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte soll ratifiziert werden. Dazu hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/3624) vorgelegt, der im Ausschuss für Arbeit und Soziales federführend beraten wird. Wie die Bundesregierung in dem Entwurf schreibt, ist das Fakultativprotokoll ein eigenständiger völkerrechtlicher Vertrag. „Es erweitert die Kompetenzen des Ausschusses über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen um Kontrollmechanismen, insbesondere das Beschwerdeverfahren für Einzelpersonen und Personengruppen. Den weiteren beiden Kontrollmechanismen, dem Staatenbeschwerdeverfahren und dem Untersuchungsverfahren, soll nicht beigetreten werden“, heißt es weiter.
Elektrogeräte: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (20/3821) vorgelegt. Die Übergangsfrist für die nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ab 1. Januar 2023 geltende Prüfpflicht für Onlinemarktplätze und Fulfilment-Dienstleister soll demnach um sechs Monate bis zum 1. Juni 2023 verlängert werden. Hintergrund der Anpassung sind der Bundesregierung zufolge Kapazitätsengpässe bei der zuständigen Behörde, der „stiftung elektro-altgeräte register“ (ear). Sie ist Ansprechpartnerin für Onlinemarktplätze und Fulfilment-Dienstleister, die eigentlich nach dem ElektroG die ordnungsgemäße Registrierung von Elektro- und Elektronikgeräte-Herstellern überprüfen müssen. Letztere hatten sich bereits seit Inkrafttreten des neuen ElektroG bei der ear zu registrieren, bevor sie Geräte in Verkehr bringen. Im Vorfeld des Inkrafttretens der Prüfpflicht war es dann zu einem starken Anstieg der Benennungen und Registrierungen gekommen, schreibt die Bundesregierung zur Begründung der geplanten verlängerten Übergangsfrist. Federführend weiterberaten wird die Vorlage im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
Wasser: Ebenfalls ohne vorherige Beratung überwiesen wurde ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (20/3878). Kommunen sollen mehr öffentliche Trinkwasserbrunnen etwa in Parks, Fußgängerzonen und Einkaufspassagen aufstellen. Mit der geplanten Änderung soll die EU-Trinkwasser-Richtlinie, welche die Mitgliedstaaten verpflichtet, Bürgern im öffentlichen Raum Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu ermöglichen, in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Bereitstellung von Leitungswasser durch Trinkwasserbrunnen an öffentlichen Orten gehöre demnach künftig zur Aufgabe der Daseinsvorsorge, erklärt die Bundesregierung. Das geplante Gesetz schaffe ferner die erforderliche Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer neuen Rechtsverordnung. Diese beträfe die Umsetzung der Richtlinienvorgaben hinsichtlich der Risikobewertung und des Risikomanagements der Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung, heißt es dazu im Entwurf. Das Aufstellen von öffentlichen Trinkbrunnen sei ein „wichtiger Beitrag“ zur Hitzeversorgung angesichts künftiger „Hitzeereignisse in urbanen Räumen“, schreibt die Bundesregierung. Die verringerte Nutzung von Wasser aus Flaschen können zudem helfen, Ressourcen zu schonen. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz wird die Vorlage federführend beraten.
Hong Kong: Erstmals von der Bundesregierung eingebracht wurde ein Gesetzentwurf zu der Änderungsvereinbarung vom 8. August 2019 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zum Abkommen vom 5. Mai 1995 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Hongkong über den Fluglinienverkehr (20/3874). Mit der Änderungsvereinbarung wird die Terminologie „Regierung von Hongkong“ in „Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China“ im Abkommen geändert. Zudem werden die Bestimmungen für die Erteilung, die Aussetzung, die Einschränkung und den Widerruf von Betriebsgenehmigungen zur Durchführung des internationalen Fluglinienverkehrs mit dem Recht der Europäischen Union in Einklang gebracht. Die Vorlage wurde an den Verkehrsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen.
Elternschutz: Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (20/2688), der im federführenden Familienausschuss beraten wird, weitere Erleichterungen für junge Eltern. Konkret geht es ihr darum, einen 28-tägigen Elternschutz für den zweiten Elternteil ab Geburt des Kindes einzuführen. Um frühzeitig den Aufbau einer engen Bindung zwischen dem zweiten Elternteil und dem neugeborenen Kind zu ermöglichen sowie eine partnerschaftliche Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit zu erreichen, seien weitere verbindliche Maßnahmen und Anreize notwendig, schreiben die Abgeordneten. Sie verlangen von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (2019/1158) umzusetzen, das bestehende Mutterschutzgesetz zu einem Elternschutzgesetz weiterzuentwickeln und darin einen Rechtsanspruch auf Elternschutz festzuschreiben, der eine bezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung von 28 Kalendertagen für den zweiten Elternteil oder für eine von der leiblichen Mutter benannte soziale Bezugsperson ab Geburt des Kindes vorsieht. Dabei müsse darauf geachtet werden, dass erstens eine Entgeltfortzahlung von 100 Prozent geleistet werde. Zweitens müsse ein Rückkehrrecht auf den früheren Arbeitsplatz und drittens ein Diskriminierungs- und Kündigungsverbot im Zusammenhang mit dem Elternschutz geschaffen werden.
Islamismus I: Die AfD-Fraktion dringt darauf, die Fortführung des „Expertenkreises Politischer Islamismus“ sicherzustellen. In einem Antrag (20/3946) fordert sie die Bundesregierung auf, den im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) bestehenden Expertenkreis als dauerhaftes Fachgremium einzurichten, die Entscheidung zur Auflösung des Gremiums zu revidieren und es „mit allen notwendigen Mitteln bestmöglich bei seiner Arbeit zu unterstützen“. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion bei der Bekämpfung von Extremismus den Fokus „auf das tatsächliche und statistisch dokumentierte Bedrohungspotential“ legen und alle Budgets und Maßnahmen hieran orientieren. Der Expertenkreis wurde 2021 vom damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) für die Dauer von zunächst einem Jahr eingerichtet, wie die Fraktion ausführt. Er analysiere laut Selbstdarstellung des BMI aktuelle und sich wandelnde Erscheinungen des politischen Islamismus aus wissenschaftlicher Perspektive und entwickle Handlungsempfehlungen. Der Ausschuss für Inneres und Heimat übernimmt die federführende Beratung der Vorlage.
Islamismus II: Die Bundesregierung soll nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion den „Expertenkreis Politischer Islamismus“ im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) mindestens bis zum Ende der Legislaturperiode weiterführen. In ihrem Antrag (20/3929) fordert die Fraktion die Bundesregierung zudem auf, das Gremium mit Mitteln für eigene Forschungsaufträge und Publikationen in Höhe von jährlich 250.000 Euro auszustatten. Auch soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge eine Dokumentationsstelle „Politischer Islamismus in Deutschland und Europa“ beim BMI einrichten, die das Wirken von Personen und Gruppen aus dem Bereich des politischen Islamismus in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik dokumentiert. Ferner dringt die Fraktion unter anderem darauf, mit Bundesmitteln Lehrstühle zur Erforschung des politischen Islamismus einzurichten und gezielt Forschungsvorhaben in diesem Bereich zu unterstützen. Auch hierzu übernimmt der Ausschuss für Inneres und Heimat die federführende Beratung.
Stiftung Forum Recht: An den Rechtsausschuss überwiesen wurde ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Auflösung der „Stiftung Forum Recht“ (Forum-Recht-Abwicklungsgesetz, 20/3939). Zur Begründung führt die Fraktion an, dass die Kosten für die Stiftung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu hoch seien, bei den Ausgaben der Stiftung handele es sich um „reine Luxusausgaben“. „ Berichte über die Stiftungstätigkeit lesen sich auch nach mehr als 3 Jahren immer noch wie bloße Absichtsbekundungen, während die Stiftung selbst witzig gemeinte Videos veröffentlicht, in denen offenbar nicht ausgelastete Mitarbeiter vor lauter Langeweile Federball oder Schach spielen. Von einer Begeisterung für Rechtsthemen und einer Leidenschaft für Verfassung und Rechtsstaat - keine Spur“, heißt es weiter. Es nicht vermittelbar, „warum in diesen Zeiten für eine beinahe inaktive Stiftung Steuermittel aufgewendet werden sollen, statt diese Mittel zur Sicherung der Energieversorgung und zur finanziellen Unterstützung der Bürger in Zeiten der Inflation einzusetzen“.
Schengen: Die Bundesregierung plant die Durchführung mehrerer EU-Verordnungen „über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der dritten Generation sowie zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (SIS-III-Gesetz, 20/3707)“. Der Gesetzentwurf wird im federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat beraten. Die Verordnungen bilden die Rechtsgrundlage für das Schengener Informationssystem (SIS) der dritten Generation, wie die Bundesregierung ausführt. Danach erweitern sie sowohl den Anwendungsbereich als auch die Funktionen des SIS umfassend. Eine der wesentlichen Neuerungen ist den Angaben zufolge, dass auch Nichtpolizeibehörden direkt an das SIS angeschlossen werden. In Deutschland betrifft dies laut Bundesregierung mehr als 2.000 zusätzliche Behörden. Dazu gehörten die Ausländerbehörden, das Auswärtige Amt, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, die Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter, das Luftfahrt-Bundesamt, die für die Zulassung von Kraftfahrzeugen zuständigen Behörden, die Waffenbehörden, die Staatsanwaltschaften sowie die obersten Landesbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten nach dem Aufenthaltsgesetz. Zudem wurden der Vorlage zufolge im Bereich der Personenfahndung durch den europäischen Gesetzgeber eine Reihe neuer Ausschreibungskategorien geschaffen. Dazu gehören unter anderem Rückkehrentscheidungen, die gegenüber ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen erlassen werden, und „Präventivausschreibungen“ beispielsweise von Entführung durch einen Elternteil bedrohten Kindern sowie Ausschreibungen von unbekannten gesuchten Personen mittels Tatortspuren im SIS-AFIS (Automatisiertes Fingerabdruckidentifizierungssystem). Wie die Bundesregierung ferner schreibt, sehen die neuen Rechtsakte eine grundsätzlich verpflichtende Nutzung des SIS im Bereich der Terrorismusbekämpfung vor. Zudem werde es künftig bei Personenfahndungen möglich sein, Ausschreibungen neben Lichtbildern und Fingerabdrücken auch Handflächenabdrücke und DNA-Profile beizufügen. Schließlich würden durch die Verordnungen die bestehenden Sachfahndungskategorien erweitert. Der Entwurf des „SIS-III-Gesetzes“ enthält Änderungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes, des Bundespolizeigesetzes, des Bundeskriminalamtgesetzes, des Gesetzes über das Ausländerzentralregister, des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen und des Zollfahndungsdienstgesetzes. Unter anderem bestimmen die Neuregelungen die zusätzlich an das SIS anzubindenden Behörden und sehen Regelungen für die Nutzung des SIS vor. Zugleich soll mit dem Regierungsentwurf das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz geändert werden. Dazu verweist die Bundesregierung darauf, dass mit einem Gesetz zur Einführung eines „Chancen-Aufenthaltsrechts“ eine neue Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 104c des Aufenthaltsgesetzes geschaffen werden solle. Zur Bestimmung der Förderungsberechtigten knüpfe Paragraf 8 des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) bei Ausländern im Regelfall an ihren aufenthaltsrechtlichen Status an. Damit Geduldete, die derzeit unter weiteren Voraussetzungen einen Anspruch auf Förderung haben, ihre bisherige Berechtigung zur Förderung nach dem AFBG durch das Chancen-Aufenthaltsrecht nicht verlieren, seien Folgeänderungen erforderlich. „Die Folgeänderung im AFBG zum neuen Chancen-Aufenthaltsrecht soll in diesem Gesetzesvorhaben umgesetzt werden, da diese - wie verschiedene Änderungen in diesem Gesetzesvorhaben - ebenfalls der Zustimmung des Bundesrates bedarf“, heißt es in der Vorlage weiter.
Nord Stream: Die AfD-Fraktion fordert die Regierung auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den intakten Strang der Ostsee-Pipeline Nord-Stream 2 zeitnah nutzbar zu machen und die beschädigten Gasleitungen von Nord-Stream I und II baldmöglichst zu reparieren, zu öffnen und künftig zu sichern. In einem entsprechenden Antrag (20/3942) „Energieversorgung gewährleisten – Nord Stream reparieren, öffnen, sichern“ fordern die Abgeordneten darüber hinaus die Bundesregierung auf, zudem alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die bestehenden Kernkraftwerke in Deutschland dauerhaft am Netz zu lassen, die stillgelegten Kernkraftwerke soweit möglich zu reaktivieren und die Voraussetzungen für den Bau von modernen Kernkraftwerken der vierten Generation zu schaffen. Die Vorlage wird im Ausschuss für Klimaschutz und Energie federführend beraten.
(eis/ste/hau/sto/irs/13.10.2022)