GG-Änderung: Amtliche Verkündung von Gesetzen künftig elektronisch
Die amtliche Verkündung von Gesetzen auf Bundesebene soll künftig elektronisch erfolgen. Dieses Ziel verfolgt der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens (20/3068), den der Bundestag am Donnerstag, 22. September 2022, gemeinsam mit der dazu benötigten Grundgesetzänderung (20/2729) beraten hat.
Nach nächtlicher Debatte wurden die beiden Vorlagen an die Ausschüsse überwiesen. Bei den Beratungen zum Gesetzentwurf „zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 82)“ soll der Ausschuss für Inneres und Heimat die Federführung übernehmen. Beim Gesetzentwurf zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens soll die Federführung beim Rechtsausschuss liegen.
Modernisierung der Verkündung und Bekanntmachung
Die amtliche Verkündung von Gesetzen auf Bundesebene soll laut Bundesregierung künftig elektronisch erfolgen. Bisher erfolgt die Verkündung von Bundesgesetzen sowie einem Teil der Rechtsverordnungen im gedruckten Bundesgesetzblatt. Gegenüber der papiergebundenen Ausgabe habe die elektronische Ausgabe die Vorteile, dass der Ausgabeprozess beschleunigt, der Zugang zum Bundesgesetzblatt verbessert und Ressourcen gespart würden, begründet die Bundesregierung ihr Vorhaben. Sie verweist darauf, dass der Gesetzentwurf von einer Verfassungsänderung abhänge, die als separater Gesetzentwurf (20/2729) vorliegt.
Aktuell sieht die Verfassung vor, dass Gesetze ausnahmslos und Rechtsverordnungen vorbehaltlich einer anderweitigen gesetzlichen Regelung im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt, bedarf die Umstellung auf eine ausschließlich elektronische Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen nach herrschender Ansicht einer Änderung von Artikel 82 Absatz 1 des Grundgesetzes, der bisher vorsieht, dass Gesetze „im Bundesgesetzblatte“ zu verkünden sind. (scr/hau/22.09.2022)