Fragestunde

Fragestunde am 30. November

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 30. November 2022, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung eine Stunde lang Fragen (20/4630), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

22 der insgesamt 53 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der Linken waren mit 16 Fragen, Abgeordnete der AfD-Fraktion mit zwölf Fragen vertreten. Zwei Fragen stellte die Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen), eine Frage der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler.

17 Fragen und damit ein knappes Drittel aller Fragen richteten sich an das Auswärtige Amt. Neun Fragen sollte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beantworten, sechs Fragen das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Mit jeweils fünf Fragen mussten sich das Bundesministerium der Justiz, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Gesundheit befassen. Zwei Fragen gingen an das Bundesministerium der Verteidigung und je eine Frage an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und an das Bundeskanzleramt.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Beispielsweise erkundigte sich der niedersächsische CDU-Abgeordnete Tilman Moritz Kuban beim Auswärtigen Amt, welche weiteren Sanktionsmaßnahmen das Auswärtige Amt sieht und plant für ein mögliches neuntes Sanktionspaket gegen Russland angesichts der derzeitigen Angriffe auf die ukrainische Energieinfrastruktur.

Der hessische Abgeordnete der Linken Ali Al-Dailami möchte vom Verteidigungsministerium Auskunft darüber, wie viele Mängel am F-35-Kampfjet nach jüngsten, der Bundesregierung vorliegenden Informationen von US-Amtsseite bestehen und von welcher US-Behörde diese Informationen übermittelt wurden. Al-Dailami fragte sowohl nach den Mängeln insgesamt als auch nach dem Anteil der kritischen Mängel.

Der thüringische AfD-Abgeordnete Prof. Dr.-Ing. Michael Kaufmann fragte das Innenministerium, wie sich nach Kenntnis des Auswärtigen Amts die Zahl von Flüchtlingen aus dem Iran seit der Ermordung der jungen Kurdin am 13. September entwickelt hat.

Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) wollte vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales wissen, ob die Bundesregierung Maßnahmen plant, um einer „befürchteten Anrechnung“ der geplanten Gas-Einmalzahlung auf den Hartz-IV-Satz vorzubeugen.

Der fraktionslose schleswig-holsteinische Abgeordnete Stefan Seidler, der den Südschleswigschen Wählerverband, die Partei der dänischen und friesischen Minderheit in Deutschland, vertritt, erkundigte sich beim Verkehrsministerium, welche Behörde für den Ausbau der Mobilfunkabdeckung in der Deutschen Bucht zuständig ist und welche Maßnahmen zum Ausbau geplant sind.

Zusatzfragen sind möglich

Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/30.11.2022)

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