Bericht zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen
Der Bundestag hat am Mittwoch, 30. November 2022, erstmals den noch aus der vergangenen Wahlperiode stammenden neunten Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) beraten, den die Bundesregierung im vergangenen Jahr als Unterrichtung (19/30292) vorgelegt hatte. Darüber hinaus lag den Abgeordneten ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Istanbul-Konvention vorbehaltlos umsetzen“ (20/4589) vor. Der Bericht und der Antrag wurden im Anschluss an die Aussprache zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.
Umsetzung der Frauenrechtskonvention
CEDAW steht für „Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women“. Die Frauenrechtskonvention CEDAW, die 1981 in Kraft trat, verbietet die Diskriminierung von Frauen in allen Lebensbereichen und verpflichtet die Vertragsstaaten, die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung umzusetzen und Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts zu beseitigen. Etwa alle vier Jahre müssen die Vertragsstaaten über den jeweiligen Status quo und die erzielten Fortschritte vor dem CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen Bericht erstatten.
Der Bericht ist in 23 Ziffern, ein Abkürzungsverzeichnis und einen Anlagenteil gegliedert. Im Einzelnen geht es unter anderem um die Umsetzung der Frauenrechtskonvention, um nationale Frauenförderung, geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen, um Menschenhandel und Ausbeutung in der Prostitution, um Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben, um Bildung, Beschäftigung und Gesundheit, um Frauen in ländlichen Gebieten, benachteiligte Gruppen, geflüchtete und asylsuchende Frauen sowie um Frauen in Ehe- und Familienbeziehungen.
Antrag Die Linke
Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (20/4589), die Istanbul-Konvention vorbehaltlos umzusetzen. „Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat Deutschland anerkannt, dass Gewalt an Frauen und Mädchen auch in der Bundesrepublik ein tiefgreifendes Problem ist, dem mit umfassenden Maßnahmen im Bereich Prävention, Intervention, dem Schutz von Frauen und Mädchen und rechtlichen Sanktionen begegnet werden muss“, schreiben die Abgeordneten. Sie kritisieren, dass bisher weder ein politisches Dokument noch eine nationale Strategie erarbeitet wurde, die die Rechte der Opfer in den Mittelpunkt stellten. Auch verweisen sie auf die je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausgestalteten Hilfesysteme.
Die Linke verlangt von der Bundesregierung deshalb unter anderem, einen wirksamen nationalen Aktionsplan zu erarbeiten, der eine allgemein gültige Definition von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt enthält und bundesweite Ziele zur Umsetzung der Konvention setzt, die die Rechte der Opfer in den Mittelpunkt stellen und alle Formen von Gewalt gegen Frauen beachtet. Ferner soll eine nationale Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention mit angemessenen finanziellen und personellen Ressourcen etabliert werden, die die Anstrengungen der einzelnen Ministerien und die der Länder koordiniert. Auch müsse unverzüglich ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, der entsprechend der Istanbul-Konvention die Anzahl der Beratungsstellen und Frauenhausplätze erhöht und eine bundesweit einheitliche Finanzierung der Frauenhäuser garantiert. (vom/che/30.11.2022)