Erstmals Forderung nach bundesweitem Mietenstopp beraten
Der Bundestag hat am Freitag, 21. Oktober 2022, erstmals über drei Anträge der Fraktion Die Linke zum Mietrecht beraten. Nach rund 45-minütiger Aussprache wurden die Anträge mit den Titeln „Bundesweiter Mietenstopp angesichts hoher Inflationsraten“ (20/2685), „Mietanpassungen von Indexmieten untersagen“ (20/2687) und „Keine Kündigungen – Mieterinnen und Mieter in der Energiekrise besser schützen“ (20/4054) zur weiteren Beratung in den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.
Erster Antrag der Linken
In ihrem ersten Antrag (20/2685) fordert die Linkfraktion einen bundesweiten Mietenstopp für sechs Jahre und eine deutliche Verschärfung der Mietpreisbremse. Angesichts der hohen Inflationsrate müssten Mieterinnen und Mieter vor weiteren Preissteigerungen geschützt werden. Dazu solle die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der unter anderem ein grundsätzliches Moratorium für Mietanpassungen nach den Paragrafen 557 bis 559 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorsieht.
Bei der Mietpreisbremse sollen unter anderem die bisherigen Ausnahmen dauerhaft gestrichen werden. Das Instrument solle zudem dauerhaft gültig sein und auch für Kurzzeitvermietungen und die Vermietung von möblierten Wohnungen gelten.
Zweiter Antrag der Linken
In ihrem zweiten Antrag (20/2687) fordert Die Linke die Abschaffung von Indexmietverträgen. In bestehenden Indexmietverträgen solle zudem die Mieterhöhung nach Paragraf 557b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Indexmiete) untersagt werden, verlangt die Fraktion. „Da sich Vertragsvereinbarungen mit Indexmieten als krisenanfällig zuungunsten der Mieterinnen und Mieter erweisen, sind diese nicht zukunftsfähig und müssen abgeschafft und Neuabschlüsse untersagt werden“, heißt es zur Begründung.
In Bestandsverträgen sollen die Mieterinnen und Mieter ferner das Recht bekommen, den Vertrag so anzupassen, dass die Miethöhe in das System der ortsüblichen Vergleichsmiete eingegliedert wird.
Dritter Antrag der Linken
Die Fraktion Die Linke will Mieterinnen und Mieter in der Energiepreiskrise besser schützen und sowohl für Wohnraum als auch Gewerbe schnellstmöglich ein einjähriges Kündigungsmoratorium bei krisenbedingten Zahlungsausfällen und eine Stundungsmöglichkeit über zwei Jahre einführen. Die Linksfraktion fordert darin auch, alle Zwangsräumungsverfahren, die auf Zahlungsrückständen basieren, auszusetzen. Zwangsräumungen in die Obdachlosigkeit sollten grundsätzlich verboten werden.
Für Privatvermieter und kommunale und genossenschaftliche Wohnungsgesellschaften sowie kleine Wohnungsunternehmen, die aufgrund der Energiepreiskrise in wirtschaftliche Not geraten, sollte nach Ansicht der Fraktion ein Härtefallfonds eingerichtet werden, der schnelle, unbürokratische Darlehen gewährt. Außerdem soll es ein mindestens einjähriges Moratorium für Kreditverpflichtungen für selbstnutzende Wohneigentümer sowie Kleinvermieter in Zahlungsschwierigkeiten geben, deren Zahlungsschwierigkeiten nachweislich in den steigenden Energiekosten beziehungsweise im Zahlungsverzug der Mieterinnen und Mieter begründet sind. (joh/vom/21.10.2022)