Anträge zur europäischen KI-Verordnung überwiesen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. September 2022, erstmals einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Europäische KI-Verordnung – Raum lassen für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit“ (20/3689) beraten, wobei KI für „Künstliche Intelligenz“ steht. Darüber hinaus stand ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Die Chancen Künstlicher Intelligenz in Deutschland und in der EU erkennen und fördern – Für einen differenzierten Umgang mit der Risikoklassifizierung von Lösungen Künstlicher Intelligenz“ (20/3698) auf der Tagesordnung. Beide Vorlagen wurden nach rund 45-minütiger Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Digitales überwiesen.
Antrag der CDU/CSU
Nach dem Willen der Unionsfraktion soll die Bundesregierung den Bundestag „ab jetzt ausreichend und regelmäßig“ zum Stand der Verhandlungen zur KI-Verordnung im Rat der EU informieren. Die Bundesregierung soll sich zudem dafür einsetzen, dass mit der KI-Verordnung ein innovationsoffenes Umfeld in Europa geschaffen werde, in dem eine schnelle Skalierung von KI-Entwicklungen möglich sei, schreiben die Abgeordneten in dem Antrag.
Weiter solle sich die Regierung dafür einsetzen, dass klar festgelegt wird, „in welchem Verhältnis einzelne Anforderungen der KI-Verordnung zu den Inhalten anderer EU-Rechtsvorschriften“ wie etwa der Datenschutz-Grundverordnung oder der Richtlinie für Produktsicherheit stehen, um Rechtsunsicherheiten vorzubeugen. Bestehende Möglichkeiten von Normierungs-, Standardisierungs- und Zertifizierungsformaten sollten im Rahmen der KI-Regulierung intensiv genutzt werden, schreiben die Abgeordneten weiter.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, sich bei den Verhandlungen über das „Gesetz über Künstliche Intelligenz“ auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die im Titel Drei als Hochrisikosysteme klassifizierten KI-Systeme „nicht allein als sinn- und zweckfreie Technologie betrachtet“ werden. Stattdessen solle ihr spezifischer Verwendungszweck durch konkrete Anwender im jeweiligen Zusammenhang mitgedacht werden, schreiben die Abgeordneten in dem Antrag.
Mögliche KI-Lösungen sollten zudem nicht nur defensiv in Risikoklassen eingeordnet werden, sondern „komplementär in Chancen- oder Wertigkeitsklassen“, heißt es darin weiter. Der Artikel 5 der Verordnung über verbotene Praktiken soll nach dem Willen der Fraktion zudem erweitert werden, um das Recht auf Anonymität „sowohl im öffentlichen Raum als auch im Internet“ zu gewährleisten. Zudem soll die Verordnung um einen eigenen Titel zu „KI-Kompetenzen“ erweitert werden. Es liege im Interesse der EU und ihrer Mitgliedstaaten, dass ihre Bevölkerungen über „klares Wissen über den Einsatz von KI-Lösungen verfügen und damit als Nutzer ebenso souverän umgehen können, wie es Unternehmen, Universitäten oder Verwaltungen tun“, schreiben die Abgeordneten. (lbr/vom/29.09.2022)