Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Energiekrise und Inflation gefordert
Der Bundestag hat am Freitag, 23. September 2022, zwei von der AfD-Fraktion vorgelegte Anträge mit den Titeln „Bürgern helfen statt Luftschlösser bauen – Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Energiekrise und Inflation“ (20/3538) und „Schutzschirm für Menschen mit Behinderung und soziale Einrichtungen in der Energiekrise spannen“ (20/3534) erstmals beraten. Im Anschluss an die Debatte wurden die Vorlagen an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Erster Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion hat ein Maßnahmenpaket gegen die Inflation vorgelegt. So soll die Bundesregierung in der EU darauf hinwirken, dass die Europäische Zentralbank sich bei ihrer Geldpolitik wieder allein an den Zielen ihres Mandats orientiere. Außerdem müssten die Embargomaßnahmen gegen Russland umgehend beendet werden, damit insbesondere wieder mehr Gas nach Deutschland fließe und durch ein Ende der Angebotsknappheit die hohen Energiepreise gesenkt würden, heißt es in einem Antrag (20/3538) mit dem Titel „Bürgern helfen statt Luftschlösser bauen - Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Energiekrise und Inflation “.
Das Angebot an Energie soll ausgeweitet werden, insbesondere durch Erschließung aller Quellen von Erdgas und Kohle, auch der einheimischen Quellen. Die beschlossene Abschaltung der in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke soll rückgängig gemacht werden. Bereits abgeschaltete Kernkraftwerke sollen wieder in Betrieb gehen, sofern es keine technischen Hindernisse gibt.
Außerdem werden in dem Antrag massive steuerliche Entlastungen gefordert, unter anderem eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags auf die Höhe von 12.600 Euro und des Sparerfreibetrages auf 3.000 Euro (bei gemeinsamer Veranlagung 6.000 Euro). Auch der Regelbedarf für die Grundsicherung für Arbeitsuchende und bei Erwerbsminderung sowie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt soll existenzsichernd erhöht werden. Massive Entlastungen soll es bei den Energiekosten geben. So verlangt die AfD-Fraktion eine Abschaffung der CO2-Abgabe auf Benzin, Diesel sowie Gas. Die Mehrwertsteuer für Treibstoffe und für Energie soll befristet auf Null gesetzt werden. Die Entfernungspauschale soll erhöht werden.
Aussetzung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel
Darüber hinaus verlangt die AfD-Fraktion die Aussetzung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel bis zum 30. April 2023, die Abschaffung der sogenannten kalten Progression durch regelmäßige Anpassungen des Einkommensteuertarifs sowie die Möglichkeit zur steuer- und abgabenfreien Auszahlung einer einmaligen Bonuszahlung von Unternehmen für Mitarbeiter von jährlich bis zu 3.000 Euro.
In der Begründung des Antrages heißt es, die Inflation habe den höchsten Wert seit fast 50 Jahren erreicht. Die Teuerung habe verschiedene Ursachen. Neben dem „faktischen Gelddrucken“ der Europäischen Zentralbank handele es sich um die Folgen der Corona-Politik, die Störung der Lieferketten, den Krieg in der Ukraine sowie die Steuerpolitik. Hinzu komme, dass die Verteuerung zu großen Teilen nicht zufällig geschehe, sondern von der Politik gewünscht werde. Die Bürger sollten durch künstliche Preissteigerungen zu einem bestimmten Verhalten angehalten werden, damit politisch definierte Ziele wie beispielsweise die „Klimarettung“ oder „Energiewende“ erreicht würden. Diese „grüne Inflation“ heize die ohnehin bestehende Inflation weiter an.
Zweiter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert in der Energiekrise einen Schutzschirm für Menschen mit Behinderung sowie für soziale Einrichtungen. Die Entlastungspakete I und II der Bundesregierung ließen Menschen mit Behinderungen und soziale Einrichtungen außen vor, heißt es in einem Antrag (20/3534) der Fraktion.
Es müsse alles getan werden, damit Einrichtungen der besonderen Wohnformen (stationär), sowie Pflegeeinrichtungen höhere Abschläge ihrer Energieversorger bei den Kostenträgern geltend machen könnten und diese Mehrkosten umgehend erstattet bekämen. Zudem müsse sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, die Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten. (pk/hau/23.09.2022)