Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 2. Juni 2022, mehrere Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:
Hopfen: Die Bundesregierung will das Hopfengesetz ändern, damit Betriebe auch weiterhin EU-Beihilfen erhalten können. Das geht aus einem Gesetzentwurf (20/1959) hervor, der zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen wurde. Die Gesetzesänderung werde nötig, weil die ab dem 1. Januar 2023 geltende Verordnung über die GAP-Strategiepläne (EU) 2021 / 2115 vorsehe, dass deutsche Erzeugerorganisationen für Hopfen, die nach der Verordnung über die Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse anerkannt sind, auch weiterhin Beihilfen von jährlich bis zu rund 2,19 Millionen Euro erhalten können. Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfen sei jedoch eine nationale Rechtsgrundlage. Diese solle durch Ergänzung des Hopfengesetzes geschaffen werden. Für die Finanzierung und die Kontrolle der Beihilfen seien weitere Vorschriften notwendig.
Bosnien und Herzegowina: Die Koalitionsfraktionen fordern angesichts wachsender Spannungen und Separationsbestrebungen in Bosnien und Herzegowina die Bundesregierung zur stärkeren Unterstützung des Landes auf. Ein entsprechender Antrag (20/2035) wird federführend im Auswärtigen Ausschuss beraten. Darin verlangen die Abgeordneten unter anderem, „die politische Führung Bosnien und Herzegowinas mit Nachdruck zur Deeskalation und dem Abbau innerer Spannungen aufzurufen“. Auch solle sich die Bundesregierung in der EU weiterhin mit Nachdruck für Sanktionen einsetzen, die gezielt auf Personen, Institutionen und Unternehmen zu richten sind, die „die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit, die verfassungsmäßige Ordnung und die internationale Rechtspersönlichkeit von Bosnien und Herzegowina untergraben“. Außerdem sollten die politischen Führungen Serbiens, auch mit Blick auf das laufende EU-Beitrittsverfahren, und Kroatiens in aller Deutlichkeit zur Distanzierung von den völkisch-separatistischen Kräften in Bosnien und Herzegowina aufgefordert werden.
Jesiden: Die Abgeordneten der AfD-Fraktion haben einen Antrag mit dem Titel „Anerkennung und Verurteilung des Völkermordes an den Jesiden“ (20/2033) vorgelegt. Er wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen.
Bodenschutzbericht: Die Bundesregierung hat den fünften Bodenschutzbericht vorgelegt (19/32341), der federführend im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz beraten wird. Demnach hat die Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland im vierjährigen Mittel von 2015 bis 2019 jeden Tag um 52 Hektar zugenommen. Das ist zwar deutlich weniger als in den Jahren 1997 bis 2000 (129 Hektar), aber wesentlich mehr als das von der Bundesregierung ausgegebene Ziel, den täglichen Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar zu begrenzen. Eine Bedrohung für den Boden stellen dem Bericht zufolge auch neue Umweltschadstoffe wie zum Beispiel die fluororganischen Schadstoffverbindungen der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) dar. Zurück geht der Bodenschutzbericht auf einen Beschluss aus dem Jahr 2000.
Bundesrechnungshof: Der Präsident des Bundesrechnungshofes hat einen Antrag zur Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2021 (20/1846) vorgelegt. Demnach lagen die Ausgaben des Hofes 2021 bei 168,789 Millionen Euro und damit 93.000 Euro unter dem Soll. Die Einnahmen lagen mit 4,717 Millionen Euro rund 792 Euro über dem Plan. Der Antrag wird im Haushaltsausschuss federführend beraten.
(eis/irs/02.06.2022)