Parlament

Speichern von IP-Adressen im Kampf gegen Kindes­missbrauch abgelehnt

Nach hitziger Debatte hat der Bundestag am Freitag, 24. Juni 2022, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Kinderschutz vor Datenschutz – Mit der Speicherung von IP-Adressen sexuellen Kindesmissbrauch wirksam bekämpfen“ (20/2344) abgelehnt. Für den Antrag stimmte nur die Unionsfraktion, alle übrigen Fraktionen votierten dagegen. Einig war sich das Parlament aber in der scharfen Verurteilung jeder sexualisierten Gewalt gegen Kinder – und in einem langen Applaus für die Ermittler, Mißbrauchsbeauftragten und alle, die sich im Kampf gegen diese Verbrechen und im Schutz der Opfer engagieren.

CDU/CSU: Rechtlichen Spielraum konsequent nutzen

Allerdings warf Dr. Günter Krings (CDU/CSU) der amtierenden Bundesregierung ein „Zaudern und Zögern“ in diesem Kampf vor. Die Fälle der Verbreitung, des Erwerbs, des Besitzes und der Herstellung von Kinderpornografie hätten sich 2021 gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. „Wir als CDU/CSU werden es nicht hinnehmen, wenn immer mehr Kinder zu Opfern werden“, sagte Krings zur Begründung des Antrags. Dieser sieht vor, dass alle im Internetverkehr genutzten IP-Adressen für sechs Monate gespeichert werden und Ermittler bei Verdacht auf Kinderpornografie, und nur dann, auf richterlichen Beschluss darauf zugreifen können. Diese streng zweckgebundene Speicherung sei etwas ganz Anderes als die allgemeine Vorratsdatenspeicherung und durch die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gedeckt. Man müsse „diesen Spielraum, den die Rechtsprechung uns lässt, konsequent nutzen“. Krings begrüßte, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser dies nach ihrem jüngsten Besuch beim Bundeskriminalamt ebenso sehe.

Alexander Throm (CDU/CSU) warf insbesondere der FDP vor, sie lasse Kinder im Stich, wenn sie aus ideologischen Gründen die Möglichkeiten nicht nutze, die der Europäische Gerichtshof lasse. Und Mechthilde Wittmann (CDU/CSU) hielt dem Vorhaben der Koalition, vor allem die Präverntion zu stärken, entgegen: „Die beste Prävention ist das Fassen der Täter.“

Uneinheitliche Positionierung der SPD

Rednerinnen und Redner der Koalitionsfraktionen warfen der Union einhellig vor, das Thema parteipolitisch auszuschlachten. Die Politiker der Ampel-Koalition widmeten dem Kampf gegen Kindesmissbrauch breiten Raum, erklärte Sebastian Fiedler (SPD) und verwies unter anderem auf die personelle Verstärkung des Bundeskriminalamtes und eine für den Herbst geplante Aufklärungskampagne. Er persönlich sei auch für die Speicherung der IP-Adressen, erklärte Fiedler als einziger Redner außerhalb von CDU und CSU. Allerdings werde das innerhalb der Koalition geklärt „und nicht anhand Ihres Antrags hier“.

Anna Kassautzki (SPD) bezeichnete es als das eigentliche Ziel des Unions-Antrags, „Akteure zu diskreditieren, die sich für Datenschutz einsetzen“. Datenschutz sei aber auch Kinderschutz. Ziel politischer Maßnahmen müsse es sein, Kinder etwa durch bessere Aufklärung und Medienkompetenz „schon vor Anbahnungsversuchen zu schützen“. Ihre Fraktionskollegin Carmen Wegge (SPD) nannte die Debatte „ein Musterbeispiel aus dem Lehrbuch: Wie fordere ich mehr anlasslose Überwachung?“

Grüne werben für Quick-Freeze-Verfahren

Als „respektlos und infam“ bezeichnete es Marcel Emmerich (Bündnis 90/Die Grünen), „dass die Union in ihrem Antragstext unterstellt, wir in den Koalitionsfraktionen würden den Kinderschutz auf die leichte Schulter nehmen“. Emmerich warb für das in der Koalition favorisierte Quick-Freeze-Verfahren, nach dem bei einem konkreten Verdacht IP-Adressen, die ohnehin immer sieben Tage lang gespeichert werden, auf richterlichen Beschluss hin länger gespeichert werden dürfen. Damit sei ein praktikabler Vorschlag auf dem Tisch. Genau das allerdings bestreitet die Union mit Hinweis darauf, dass zum Zeitpunkt eines aufkommenden Verdachts die IP-Adresse eben häufig nicht mehr feststellbar sei.

Emmerich warf der Union vor, immer wieder Anträge einzubringen, die zu unverhältnismäßiger Überwachung führten. Zu Regierungszeiten sei sie damit immer wieder in Karlsruhe gescheitert. Sie habe im Kampf gegen Kindesmissbrauch einen „Scherbenhaufen“ hinterlassen, „den wir als Koalition jetzt zusammenkehren müssen“.

FDP: Union spielt Grundrechte gegeneinander aus

Dr. Thorsten Lieb (FDP) nannte es „einigermaßen perfide“, dass die Unionsfraktion mit der Formulierung „Kinderschutz vor Datenschutz“ im Titel ihres Antrags versuche, zwei Grundrechte gegeneinander auszuspielen. Dies werde Ernst und Bedeutung dieses Themas „in keiner Weise gerecht“ und instrumentalisiere es parteipolitisch.

Liebs Fraktionskollege Manuel Höferlin (FDP) warf CDU und CSU vor, „wie ein trotziges Kind“ immer wieder die schon mehrfach gescheiterte anlasslose Vorratsdatenspeicherung zu verlangen. Als Ziel der Koalition warb Konstantin Kuhle (FDP) für die „anlassbezogene Speicherung nach gerichtlichem Beschluss“. Damit schütze sie „auch die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger in diesem Land, die mit diesen widerlichen Taten nichts zu tun haben“.

Linke: Prävention statt Massenüberwachung

In dieselbe Richtung argumentierte Anke Domscheit-Berg (Die Linke). Ja, es müsse viel mehr getan werden, um Kinder wirksam vor sexuellem Mißbrauch zu schützen. Dafür sei aber vor allem bessere Prävention erforderlich, wie die Stärkung von Jugendämtern und Sozialarbeit sowie Aufklärung von Eltern und Kindern, sowie eine besser Ausstattung der Ermittlungsbehörden.

Aber nichts davon fordere die Union in ihrem Antrag, beklagte Domscheit-Berg. Stattdessen komme von ihr der „immer gleiche Reflex: mehr Massenüberwachung“.

AfD teilt nach allen Seiten aus

Nach allen Seiten teilte die AfD-Fraktion aus. Eugen Schmidt machte eine „verwahrloste linke Kultur“ aus, die eine Sexualisierung von Kindern zu verantworten habe. Genau so gingen auch Pädophile vor. Die Verantwortlichen für die fatale Entwicklung der letzten Jahre „versammeln sich hier im Saal“, sagte er. Der Union warf Schmidt vor, ihr Vorschlag würde „bewirken, dass rechtschaffene Bürger bis auf die Knochen durchleuchtet würden. Der Kinderschutz sei nur vorgeschoben. Der “wahre Grund„ für den Vorstoß der CDU/CSU sei “ihre Sehnsucht nach Kontrolle, Bespitzelung und Unterdrückung„.

Zum Inhalt des Unions-Antrags äußerte Gereon Bollmann (AfD) Zweifel, dass einmal gespeicherte Daten nur für Ermittlungen bei Kinderpornografie genutzt würden. Er sagte voraus, dass diese Daten vielmehr missbraucht würden, um über Zufallsfunde auch andere Taten zu verfolgen. Die Täter dagegen, die Kinder missbrauchen, finde man in der Regel nicht über die IP-Adresse, da sie VPN-Tunnel nutzten oder im Darknet unterwegs seien.

Antrag der Union

Konkret forderte die Fraktion die anlasslose Speicherung von IP-Adressen für sechs Monate. So sollten sexueller Kindesmissbrauch und die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen wirksam bekämpft werden. Nach Ansicht der Union ist die temporäre Speicherung von IP-Adressen notwendig und “das mit Abstand wirksamste Instrument, um die Täter zu ermitteln und im Zuge dessen auch andauernden sexuellen Kindesmissbrauch zu stoppen„. Vielfach sei die IP-Adresse etwa der einzige Ermittlungsansatz, wenn Nutzer im Internet kinderpornographisches Material austauschten. Mangels Speicherung könnten aber zahlreiche Hinweise nicht aufgeklärt werden, führen die Abgeordneten mit Verweis auf Meldungen durch das US-amerikanische National Center for Missing and Exploited Children an.

Die Fraktion betonte mit Bezug auf Urteile des Europäischen Gerichtshofes, dass die Speicherung von IP-Adressen europarechtskonform sei. Das Gericht habe “bereits mehrfach entschieden, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität die befristete 'allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung der IP-Adresse' die der Quelle einer Verbindung zugewiesen sind' zulässig ist„. Das von der Koalition angestrebte “Quick Freeze„-Verfahren stelle “nach eindeutiger Bewertung der Ermittlungspraxis keine adäquate Alternative dar„. Die Union rügt, dass die Bundesregierung “zögert und zaudert„. So lehne Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) die Speicherung von IP-Adressen ab, während sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) dafür ausgesprochen habe. “Klar ist: Solange die Bundesregierung keine Speicherpflicht auf den Weg bringt, stellt sie den Datenschutz über den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch. Wenn der Datenschutz damit zum Täterschutz wird, dann ist dies nicht länger hinzunehmen„, heißt es in dem Antrag. (pst/scr/irs/24.06.2022)