Wahlrechtskommission

Wie der Frauenanteil im Bunde­stag gestei­gert werden kann

Zeit: Donnerstag, 12. Mai 2022, 17 bis 20 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 200

Wie die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männer im Deutschen Bundestag erreicht werden kann, hat die Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit in ihrer vierten öffentlichen Sitzung am Donnerstag, 12. Mai 2021, beschäftigt. Derzeit beträgt der Frauenanteil im Bundestag 34,9 Prozent. Die SPD-Abgeordnete Leni Breymaier brachte die zentrale Frage auf den Punkt: „Frauen sind 50,7 Prozent der Bevölkerung, die wollen gleichberechtigte Repräsentation.“ Es gehe darum, dass das „Leben und Erleben von Frauen im Parlament vorkommt“, um die Abgabe von Macht von Männern an Frauen.

„Für Parteipolitik muss man Zeit haben“

Den Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in Artikel 3 Absatz 2 hatten die Mütter des Grundgesetzes 1949 im Parlamentarischen Rat durchgesetzt, worauf besonders die Sachverständige Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski hinwies. Der Absatz wurde 1994 ergänzt um den Satz „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Bei der damaligen Grundgesetzänderung beteiligt war die ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete und Sachverständige in der Kommission Elke Ferner. Sie wies auf die Ursachen dafür hin, weshalb der Frauenanteil im Bundestag nie höher als 36,3 Prozent war: Man müsse die Zeit haben, um sich parteipolitisch zu betätigen. Viele Frauen hätten diese Zeit nicht. Auch seien die Erfolgschancen auf Direktmandate bei Wahlen niedriger als bei Männern.

„Ein dickes Brett, das gebohrt werden muss“

Die Sachverständige Prof. Dr. Sophie Schönberger ergänzte, dass Frauen mehr Care-Arbeit leisteten als Männer, mithin weniger Zeit hätten. Sie diagnostizierte aber auch eine strukturelle Benachteiligung, etwa durch Sexismus, und sprach von einem „dicken Brett, das gebohrt werden muss“. Nicole Bauer (FDP) sagte, das Parlament müsse vielfältiger und moderner werden. Sie warb dafür, die Parlamentsarbeit durch familienfreundliche Sitzungszeiten oder elektronische Abstimmungen zu modernisieren.

Bei der Frage, ob Veränderungen innerhalb der Parteien bei den Listenaufstellungen, etwa Quoten, zu einer Verbesserung führen würden, wies Nina Warken für die Unionsfraktion auf die Beobachtung hin, dass der Frauenanteil in den Bundestagsfraktionen immer etwa dem Frauenanteil in den jeweiligen Parteien entspreche. Es liege an den Parteien selbst, wesentliche Änderungen zu bewirken.

„Das ist die Frage der Macht“

Die Veränderung eines „unguten Gefühls“ durch Ausschöpfen von Gestaltungsspielräumen thematisierte Ulle Schauws (Bündnis 90/Die Grünen). „Wenn der Kuchen 70:30 verteilt ist, wenn 50:50 werden soll, müssen die 70 was abgeben. Das ist die Frage der Macht“, sagte sie. Sie betonte zugleich, dass Frauen und Männer im Parlament die gesamte Gesellschaft repräsentierten: „Ich möchte nicht Repräsentantin der Frauen sein.“ Grünen-Obmann Dr. Till Steffen sah die Vereinbarkeit von Familie und Mandat eher überbetont. Offenkundig seien hingegen „Abwertungsmechanismen“ gegenüber Frauen stärker als gegenüber Männern.

AfD-Obmann Albrecht Glaser bezweifelte, dass „strukturell etwas falsch“ ist, das sei ein „unempirischer Schluss“. Im Hinblick auf ein Paritätsgesetz sagte Glaser, wenn ein Staat seinen „Souverän“ ausgestalten wolle, sei das „tendenziell undemokratisch“. Er fragte, ob aus dem juristischen Gleichheitsgebot eine „numerische Gleichheit“ abgeleitet werden könne.

„Problematisch für die Parlamentskultur“

Der Sachverständige Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff plädierte dafür, das gesamte Wahlrecht und die Stellung der Parteien im Wahlsystem in den Blick zu nehmen. Mit „offenen Listen“ würde die Dominanz der Parteien reduziert, sie müssten Macht abgeben. Gleich für ein Paritätsgesetz zu argumentieren, ohne über andere Dinge zu sprechen, ist für ihn mit „erheblichen verfassungsrechtlichen Risiken“ verbunden.

FDP-Obmann Konstantin Kuhle hält eine gesetzliche Paritätsregelung für verfassungswidrig und „hochgradig problematisch“ für die Parlamentskultur. Hinter einer verpflichtenden Paritätsregelung verberge sich der Eindruck, es gäbe ein „perfekt zusammengesetztes Parlament“, das perfekt die Bevölkerung widerspiegele: „Das ist unserer Verfassungskultur fremd.“

„Kein Verstoß gegen das Demokratieprinzip“

Den Einwand, auch andere gesellschaftliche Gruppen als die Frauen könnten im Nachgang eine Parität einfordern, konterte die Sachverständige und ehemalige Bundestagsabgeordnete der Linken Halina Wawzyniak mit dem Verweis auf den Wortlaut in Artikel 3: „Eine andere Quote für andere Gruppen wäre nicht gerechtfertigt.“

Mit einem Paritätsgesetz würde in die Wahlrechtsgrundsätze des Artikels 38 des Grundgesetzes wie etwa die Gleichheit der Wahl eingegriffen. Es käme aber darauf an, ob die Eingriffe gerechtfertigt sind, etwa bei struktureller Diskriminierung von Frauen. Ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip läge nicht vor, ein Paritätsgesetz würde nicht die Zusammensetzung des Parlaments determinieren.

Die Wahlrechtskommission, bestehend aus 13 Abgeordneten und 13 Sachverständigen, war am 16. März 2022 vom Bundestag eingesetzt worden. Sie soll Vorschläge zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit entwickeln. (vom/12.05.2022)