Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 17. März 2022, mehrere Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:
Saatgut: Die Unionsfraktion setzt sich in ihrem Antrag „Saatgutvielfalt als Grundlage einer ausreichenden Welternährung sichern“ (20/489) für eine Stärkung des globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt (GCDT) ein. Die Bundesregierung solle ihn weiterhin – auch finanziell – dabei unterstützen, ein Stiftungsvermögen aufzubauen, um „in Zukunft die Artenvielfalt bei Nutzpflanzen zu sichern und damit auch unter klimatisch veränderten Bedingungen gute Züchtungserfolge erzielen zu können“, schreiben die Abgeordneten. Auch gegenüber internationalen Partnern und Geldgebern solle sich die Regierung intensiv dafür einsetzen, Verantwortung für den GCDT zu übernehmen und Mittel für dessen Arbeit bereitzustellen. Der GCDT finanziere aus den erwirtschafteten Erträgen seines Stiftungsvermögens die Arbeit von elf Saatgutbanken, heißt es in der Begründung. Weiterhin unterhalte der GCDT im norwegischen Spitzbergen drei Lagerstätten für insgesamt 4,5 Millionen Saatgutsorten. Diese Saatgutbanken könnten Ausgangspunkt für die zukünftige landwirtschaftliche Entwicklung sein, nicht zuletzt im globalen Süden, betonen die Abgeordneten. Der GCDT sichere damit einen wichtigen Bestandteil des Naturerbes der Menschheit und trage dazu bei, die Welternährung zu verbessern. Die Vorlage wird federführend im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beraten.
Digitalisierungskosten: Bei steuergesetzlichen Vorhaben soll nach dem Willen der CDU/CSU künftig deren IT-Umsetzbarkeit im Rahmen der Gesetzesfolgeabschätzung gesondert ausgewiesen werden. Damit sollen vor allem „Umsetzungsaufwände und Zeitschiene der gewählten Gesetzesformulierung transparent“ dargelegt werden, heißt es in ihrem Antrag mit dem Titel „Digitalisierungskosten bei steuergesetzlichen Vorhaben darlegen“ (20/1015). Trotz Fortschritte im Rahmen von „Konsens“ („Koordinierte Neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung“) erscheine die digitale Transformation der deutschen Steuerverwaltung im europäischen und internationalen Kontext verbesserungsbedürftig, führt die Fraktion aus. „Für eine weitere erfolgreiche Digitalisierung der Steuerverwaltung in Bund und Ländern ist es künftig erforderlich, dass schon bei der Steuergesetzgebung die IT-Umsetzung sowohl hinsichtlich der Zielerreichung als auch der Realisierbarkeit geprüft wird. Die Digitalisierungstauglichkeit von Steuergesetzen muss am Anfang stehen“, so die Fraktion weiter. Die Vorlage wird federführend im Finanzausschuss beraten.
Normenkontrollrat: Die Zuständigkeit für die Geschäftsstelle für Bürokratieabbau, für bessere Rechtsetzung und für den Nationalen Normenkontrollrat (NKR) soll künftig beim Bundesjustizministerium statt beim Bundeskanzleramt liegen. Zur Umsetzung eines entsprechenden Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 im Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (NKRG) hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt (20/737), der zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen wurde. Neben der geänderten Zuständigkeit soll damit auch die bisherige Karenzzeitregelung modifiziert werden. So soll die einjährige Karenzzeit für eine Mitgliedschaft im NKR künftig nicht mehr für Personen gelten, die in gesetzgebenden Körperschaften tätig waren. Zudem soll laut Entwurf künftig die Amtszeit des Vorsitzes des NKR begrenzt werden. Demnach soll ein Mitglied nur einmal erneut zum Vorsitz des Rates bestimmt werden können.
Steuergerechtigkeit: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Zinsanpassung zur Wiederherstellung einer Steuergerechtigkeit“ (20/1027) vorgelegt. Die Fraktion fordert die Bundesregierung mit dem Antrag dazu auf, das geltende Rechte an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen anzupassen. Nach Willen der Fraktion soll die Bundesregierung dazu einen Gesetzentwurf vorlegen, „um die Zinssätze gemäß § 233a AO (Nachzahlungs- und Erstattungszinsen) sowie die Zinssätze gemäß §§ 234, 236 und 237 AO (Stundungszinsen, Prozesszinsen und Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung) in Verbindung mit § 238 Abs. 1 Satz 1 AO rückwirkend bis 2014 aufzuheben und neu zu regeln“. Für diese Steuerzinsen soll demnach ein einheitlicher Zinssatz „auf der Grundlage des Basiszinssatz nach § 247 BGB zuzüglich eines Aufschlags von 3 Prozentpunkten p. a.“ festgelegt werden. „Die Zinssätze bei Steuerhinterziehung (gemäß § 235 AO) bleiben von dieser Regelung ausdrücklich unberührt“, schreibt die Fraktion. Der Finanzausschuss übernimmt dafür die Federführung.
Impfung I: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Keine Werbung für die Corona-Schutzimpfung bei Kindern – Erziehungsberechtigte und Minderjährige über Vor- und Nachteile der Kinderimpfung gegen die Coronavirus-Krankheit-2019 umfassend und sachgerecht aufklären“ (20/1032) eingebracht, der im Familienausschuss federführend beraten wird. Darin verlangt sie von der Bundesregierung, Werbung für die Corona-Schutzimpfung bei Kindern zu unterlassen. Zudem fordern die Abgeordneten die Regierung auf, ihre medialen Beiträge zur „sogenannten Corona-Schutzimpfung für Kinder und Jugendliche“ und die gleichnamige Broschüre zu überprüfen und so zu überarbeiten, dass sie „nach dem aktuellen medizinischen Sachstand über die Sinnhaftigkeit einer 'Corona-Schutzimpfung' bei Kindern und mögliche unerwünschte Impfkomplikationen, insbesondere bei den bedingt zugelassenen mRNA-Impfstoffen, umfassend, sachgerecht und neutral aufklären“. Dabei solle auch beachtet werden, dass die Ständige Impfkommission (Stiko) keine generelle Impfempfehlung für gesunde Fünf-bis Elfjährige ausgesprochen habe, schreiben die Abgeordneten. Von einer allgemeinen Impfpflicht für Kinder gegen das Covid-19-Virus sei darüber hinaus Abstand zu nehmen.
Impfung II: Die AfD-Fraktion fordert, die vom Bundesgesundheitsministerium herausgegebenen Informationsbroschüren zur „sogenannten Corona-Schutzimpfung“ für Kinder „Wie wir uns durch‘s Impfen schützen können!“ und „Hallo, deine Impfung schützt dich vor dem Coronavirus. Impfwissen für Kinder.“ zurückzuziehen. Ein entsprechender Antrag (20/1033) wird im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend federführend beraten.
Islamismus: Die Bundesregierung soll nach dem Willen der AfD-Fraktion Finanzierungen islamistischer Vereinigungen aus Steuermitteln und mittels ausländischer Zuwendungen, soweit es sich bei diesen um eine Form politischer Einflussnahme handelt, künftig so weit wie möglich unterbinden. In einem Antrag mit dem Titel „Finanzierung des Islamismus austrocknen“ (20/1020) fordert die Fraktion die Bundesregierung zudem auf, ein Verzeichnis zu erarbeiten, in dem alle Erkenntnisse über die Finanzierungsquellen der existierenden Moscheegemeinden gesammelt werden. Ferner soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge dem Bundestag einen jährlichen Bericht über die Finanzierung islamistischer Vereinigungen in Deutschland vorlegen. Des Weiteren plädiert die Fraktion unter anderem dafür, im Bundeshaushalt 2022 einen Haushaltstitel „Einrichtung von Lehrstühlen an Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen des Bundes zur kritischen Forschung und Lehre zum politischen Islam“ einzuführen. Der Antrag wurde zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen.
(eis/irs/17.03.2022)