Parlament

Überweisung im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 28. April 2022, zwei Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:

Steuerentlastungsgesetz: Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Steuerentlastungsgesetz 2022 (10/1412) vorgelegt. Angesichts erheblicher Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich soll damit die Bevölkerung sowohl finanziell als auch durch Steuervereinfachung entlastet werden. Demnach geplant seien eine Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2022 und eine Anhebung des Grundfreibetrags für das Jahr 2022 von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro rückwirkend ab dem 1. Januar 2022. Außerdem sollen die bis zum Jahr 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer)  rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 auf 38 Cent sowie die bis zum Jahr 2026 befristete Anhebung der Bemessungsgrundlage für die Mobilitätsprämie vorgezogen werden. Der Gesetzentwurf wurde an den Finanzausschuss zur federführenden Beratung überwiesen.

Entwicklungszusammenarbeit: Die Abgeordneten der AfD-Fraktion haben einen Antrag mit dem Titel „Fortsetzung der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit der Dominikanischen Republik – Wirtschaftsförderung und Migrationskontrolle im karibischen Raum“ (20/1506) vorgelegt. So soll als Schwerpunkte der bilateralen Zusammenarbeit einerseits die technische, personelle und finanzielle Unterstützung der Dominikanischen Republik bei der Bekämpfung der illegalen Migration aus der Republik Haiti angeboten und der Fokus auf eine intensivere wirtschaftliche Zusammenarbeit gelegt werden. Der Antrag wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen. (eis/28.04.2022)