Anträge zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht überwiesen
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Donnerstag, 17. Februar 2022, erstmals mit zwei Anträgen der Fraktion der CDU/CSU mit dem Titel „Planungssicherheit geben und gemeinsam europäisch handeln, Dauer des Genesenen-Status wieder auf 180 Tage anheben und einheitliche Quarantäneerleichterungen für reisende Familien mit Kindern“ (20/690) sowie „Einrichtungsbezogene Impfpflicht jetzt solide vorbereiten“ (20/687) befasst. Beide Vorlagen wurden im Anschluss an den Gesundheitsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen.
Erster Antrag der Unionsfraktion
Die Unions-Fraktion fordert, die Verkürzung der Dauer des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate wieder zurückzunehmen und damit der europaweiten Regelung anzugleichen. Die EU-Staaten hätten sich darauf geeinigt, dass der Genesenenstatus europaweit 180 Tage lang gelte, heißt es dem Antrag der Fraktion. Dem habe auch die Bundesregierung zugestimmt. Gleichzeitig sei in Deutschland die Dauer des Genesenenstatus auf 90 Tage halbiert worden. Dies sei ein schwerer Fehler, denn die für den Alltag vieler Bürger weitreichende Entscheidung sei intransparent gefallen, ohne Vorankündigung, ohne Abstimmung mit den Ländern und ohne nähere Begründung auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts (RKI). Die Verkürzung der Frist sei weder sinnvoll noch nachvollziehbar.
Die Abgeordneten fordern in dem Antrag, die zulässige Frist zum Nachweis einer vorherigen Infektion wieder von 90 auf 180 Tage zu erhöhen. Im Hinblick auf die Dauer des Genesenenstatus sollten zudem die jüngsten Hinweise des Bundesverfassungsgerichts geprüft und gegebenenfalls für gesetzliche Klarstellungen genutzt werden. Ferner sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, die Ausnahmen für reisebezogene Quarantäne/Selbstisolierung für Kinder entsprechend der Empfehlung des EU-Rates anzuwenden.
Zweiter Antrag der Unionsfraktion
Die Unions-Fraktion fordert von der Bundesregierung in einem weiteren Antrag eine bessere Vorbereitung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Die Umsetzung der im Dezember 2021 beschlossenen Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen werfe viele Fragen auf, die bisher nicht beantwortet seien, heißt es. Viele Einrichtungen und Dienste befürchteten, ab dem 16. März 2022 die von ihnen betreuten Menschen nicht mehr angemessen versorgen zu können. Von der Bundesregierung werde erwartet, dass sie die einrichtungsbezogene Impfpflicht mit Ländern, Kommunen und Gesundheitsämtern vorbereite.
Die Abgeordneten fordern in dem Antrag unter anderem, gemeinsam mit den Ländern für einen bundesweit möglichst einheitlichen Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu sorgen. Dabei müssten insbesondere arbeitsrechtliche Fragen geklärt werden, falls der erforderliche Impfnachweis nicht vorgelegt werde, etwa der Vergütungsanspruch, Lohnfortzahlung, Freistellung oder Kündigung.
(pk/17.02.2022)