CDU/CSU fordert nationale Agrar-Marketingagentur
Die Einführung einer nationalen Agrar-Marketingagentur war das Thema einer Debatte des Bundestages am Freitag, 28. Januar 2022. Die Abgeordneten haben über einen entsprechenden Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/206) beraten, die die Bundesregierung auffordert, bis zur Mitte dieser Legislaturperiode in Abstimmung mit den Bundesländern und den Wirtschaftsbeteiligten Vorschläge für eine Finanzierung einer nationalen Agrar-Marketingagentur zu entwickeln. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Aussprache zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.
Antrag der Unionsfraktion
Dabei sei zu prüfen, inwiefern Restmittel aus der Liquidation des Absatzfonds beziehungsweise der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA), die derzeit von der Landwirtschaftlichen Rentenbank verwaltet werden, genutzt werden können. Außerdem sollen bestehende Verbraucherinformationskampagnen so ausgerichtet werden, dass eine verbrauchernahe Information über eine moderne und sich wandelnde Landwirtschaft erfolgt und dadurch mehr Wertschätzung für Lebensmittel und Landwirtschaft erreicht werde.
Des Weiteren wird auf die Bedeutung der Land- und Ernährungswirtschaft als „unverzichtbarer Wirtschaftszweig“ Deutschlands hingewiesen. Rund fünf Millionen Menschen seien in dem Sektor tätig und erzeugten dabei eine Bruttowertschöpfung von rund 194 Milliarden Euro im Jahr. Allein ein Drittel der Gesamtproduktion der deutschen Landwirtschaft werde exportiert. Agrarprodukte aus Deutschland seien wegen ihrer Qualität und hohen Standards im In- und Ausland hochgeschätzt und stark nachgefragt. Deshalb fordert die CDU/CSU-Fraktion anzuerkennen, dass der Agrarexport und ein regelbasierter Agrarhandel in einer globalisierten Welt dazu beitragen, Ernährungsunsicherheit, Mangelernährung, Armut und Fluchtursachen zu bekämpfen.
„Nachteile für Land- und Ernährungswirtschaft verhindern“
Zudem soll die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Union einfordern, dass der Abschluss von Handelsabkommen nicht zu Wettbewerbsnachteilen für die Land- und Ernährungswirtschaft in Deutschland führt, indem beispielsweise hohe europäische und nationale Standards unterlaufen werden. Um den grenzüberschreitenden Handel mit Produkten der Agrar- und Ernährungswirtschaft zu erleichtern, soll unter anderem auch die Abstimmung mit den Bundesländern über notwendige Ressourcen in der öffentlichen Verwaltung im In- und Ausland ausgebaut werden.
Darüber hinaus ist gemeinsam mit den Bundesländern sicherzustellen, dass notwendige nationale und internationale Zertifikate und Anforderungen zusätzlich in elektronischer Form zur Verfügung stehen und international anerkannt werden, so dass Grenzkontrollen und Wartezeiten deutlich verkürzt werden. Abschließend wird gefordert, dass dem Deutschen Bundestag einmal pro Legislaturperiode ein Bericht zum Agrarexport vorgelegt wird. (nki/28.01.2021)