Parlament

Kommunales Vor­kaufs­recht in Milieu­schutz­gebieten erörtert

Die Fraktion Die Linke fordert die Wiederherstellung des kommunalen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten. Ihr Antrag (20/236) stand am Freitag, 28. Januar 2022, im Mittelpunkt einer halbstündigen Debatte. Der Bundestag überwies die Vorlage im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Dem Wunsch der Linken, sofort über ihn abzustimmen, folgten alle übrigen Fraktionen nicht.

Antrag der Linken

Das kommunale Vorkaufsrecht sei für viele Kommunen ein wichtiges Mittel, um Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung zu schützen, den Mietenanstieg zu stoppen und den sozialen Zusammenhalt in den Städten zu erhalten, heißt es in der Vorlage. Insbesondere gelte dies für Milieuschutzgebiete, „in denen der Verdrängungsdruck nachweislich besonders hoch ist“. Als Folge eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom November 2021 sei aber das kommunalen Vorkaufsrecht nicht mehr in Fällen der Annahme „erhaltungswidriger Nutzungsabsichten“ anwendbar, sondern lediglich bei vorliegenden baulichen Mängeln oder Missständen. Dies mache die bisherige Praxis der Kommunen zur Anwendung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten nahezu unmöglich.

Die Bundesregierung müsse daher einen Gesetzentwurf für ein rechtssicher anwendbares gemeindliches Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten vorlegen, verlangt die Linksfraktion. Dieser müsse auch die Anwendung des Vorkaufsrechts bei zukünftig zu erwartender erhaltungswidriger Nutzungsabsicht ermöglichen. „Damit das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten als wichtiges kommunales Instrument gegen Verdrängung erhalten bleibt und schnellstmöglich wieder Anwendung finden kann, ist eine sofortige rechtssichere Neufassung des Vorkaufsrechts notwendig“, heißt es in dem Antrag. (hau/eis/28.01.2022)