Menschenrechte

Union: Amt des Beauftrag­ten für welt­weite Reli­gions­freiheit beibehalten

„Internationales Engagement für das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit fortsetzen – Amt des Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit fortführen“ lautet der Titel eines Antrags der CDU/CSU-Fraktion (20/267), der am Donnerstag, 16. Dezember 2021, eine halbe Stunde lang in erster Lesung beraten wurde. Der Antrag wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen.

Antrag der CDU/CSU

Die Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit einem Bundestagsbeschluss entsprechend einem Bundestagsbeschluss bald zu besetzen und weitere Initiativen zu ergreifen, um das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit weltweit zu schützen.

Auf europäischer Ebene solle sich die Regierung dafür einzusetzen, das Amt des EU-Sonderbeauftragten für die Förderung von Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der Europäischen Union, das von Mai bis September 2021 kurzzeitig neu besetzt war, wieder zu besetzen und mit geeignetem Arbeitsstab auszustatten.

Schließlich solle die Bundesregierung den Bundestagsbeschluss vom 23. April 2021, der Annahme der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (19/28843), umsetzen.

„Potenziale der Religionen anerkennen“

Neben dem Einsatz für das zentrale Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit gilt es nach Auffassung der Unionsfraktion, die gesellschaftlichen und politischen Potenziale der Religionen und Religionsgemeinschaften anzuerkennen und für den Zusammenhalt und die Entwicklung von Gesellschaften zu nutzen, um Stabilität und Frieden in den jeweiligen Ländern und darüber hinaus zu wahren.

Auf solche Beiträge und die Ergebnisse aus der Arbeit für weltweite Religionsfreiheit zu verzichten, würde zudem den aggressiven fundamentalistischen Kräften einen größeren Spielraum eröffnen und damit eine weitere Gefährdung von Menschenrechten, Freiheit und Frieden in vielen Teilen der Erde bedeuten, heißt es in dem Antrag. (vom/16.12.2021)