AfD-Antrag für Weiternutzung der Kernenergie abgelehnt
Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen hat der Bundestag am Donnerstag, 16. Dezember 2021, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Blackout verhindern – Weiterbetrieb der Kernkraftwerke ermöglichen“ (20/274) abgelehnt.
AfD will Wiederinbetriebnahme ermöglichen
Die AfD wollte die Bundesregierung in ihrem Antrag auffordern, einen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Atomgesetzes vorzulegen, um die in Paragraf 7 festgeschriebene Laufzeitbegrenzung zu ändern. Mittels Verlängerung der Betriebsgenehmigungen sollte ein Weiterbetrieb oder die Wiederinbetriebnahme der Kernkraftwerke bis mindestens zum Ende des nächsten Jahrzehnts ermöglicht werden. Auch sollte das Bundeswirtschaftsministerium ein Rückbaumoratorium für die letzten in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke erlassen, um den Weiterbetrieb oder die Wiederinbetriebnahme möglich zu machen und so die Energieversorgung zu sichern.
Die AfD forderte darüber hinaus, die bereits jetzt vom Stromnetz getrennten Kernkraftwerke, für die noch keine Stilllegungsgenehmigung erteilt wurde, wieder an das Stromnetz anzuschließen und ihnen eine Betriebserlaubnis zu erteilen. Durch den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Energiewirtschaft sollten verlässliche Rahmenbedingungen sowie ein Garantiezeitraum für die Energiewirtschaft geschaffen werden, um einen rechtssicheren Weiterbetrieb der Kernkraftwerke zu ermöglichen und die Betreiber bei der Beschaffung neuer Reaktorbrennstoffe zu unterstützen.
Die staatliche Kapazitätsreserve in Höhe von derzeit 14 Gigawatt sollte um weitere Kernkraftwerke ergänzt werden, um eine Blackout-Gefahr zu reduzieren, welche vorrangig auf die wetterbedingt unsichere Wind- und Solareinspeisung zurückzuführen sei. (ste/16.12.2021)