Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Dezember 2021, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:
Hauptausschuss
Europäische Grundrechteagentur: Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission, die Europäische Grundrechteagentur zu stärken. Sie beabsichtige, dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zuzustimmen, heißt es in einem Gesetzentwurf der Regierung (20/147), der im Hauptausschuss beraten werden soll. Das geplante Gesetz solle die „innerstaatlichen Voraussetzungen“ schaffen, damit der deutsche Vertreter im Rat der Europäischen Union die Zustimmung zum Verordnungsvorschlag in der Fassung vom 28. Juni 2021 erklären kann. Ziel der Verordnungsänderung ist eine Stärkung der Grundrechteagentur. So soll laut Entwurf vor allem der Tätigkeitsbereich der Agentur „auf den für die Grundrechte besonders sensiblen Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen“ ausgedehnt werden. Zudem ist unter anderem geplant, die konkreten Themenbereiche, mit denen sich die Agentur inhaltlich befasst, jährlich „durch Annahme eines Programmplanungsdokuments“ festzulegen.
Recht
Strafprozessordnung: Die Unionsfraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO, 20/204) vorgelegt. Die Initiative sieht eine „Berichtigung des Paragrafen 110d StPO“ vor und soll im Rechtsausschuss beraten werden. Laut Fraktion heißt es im Paragrafen 110d StPO unzutreffend „Paragraf 184 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 des Strafgesetzbuches“ und nicht „Paragraf 184b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4 und Satz 2 des Strafgesetzbuches“. Diesem Fehler müsse bisher im Wege der Auslegung begegnet werden, so die CDU/CSU-Abgeordneten. Dies führe zu Rechtsunsicherheiten, die im wichtigen Bereich des Kinderschutzes und der Ermittlungsarbeit nicht akzeptabel seien.
Inneres
Volkswahl des Bundespräsidenten: Nach dem Willen der AfD soll der Bundespräsident künftig vom Volk gewählt werden. Dafür solle Artikel 54 des Grundgesetzes geändert werden. Das fordert die Fraktion in einem Gesetzentwurf (20/198), der federführend im Innenausschuss beraten werden soll. Durch die Direktwahl erhalte der Bundespräsident eine höhere demokratische Legitimation, so die AfD. Damit solle jedoch keine Ausweitung seiner bisherigen Kompetenzen verbunden sein. Wie die Fraktion schreibt, könnten die Kandidaten für die Wahl zukünftig von jeder Bundestagsfraktion sowie direkt vom Wahlvolk vorgeschlagen werden. Die Bundesversammlung solle abgeschafft werden.
Abgesetzt: Bundeskanzler: Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die geplante Überweisung eines weiteren Gesetzentwurfs der AfD zur Änderung des Grundgesetzes (20/199) an den Innenausschuss. Darin verlangt die Fraktion, die Amtszeit des Bundeskanzlers zu begrenzen. In Zukunft solle nur noch eine Wiederwahl zulässig sein. Die unbefristete Amtszeit schwäche die demokratischen Institutionen, unterminiere die Gewaltenteilung, aber auch die demokratischen Verfahren und führe zu einer schwindenden Legitimation des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, heißt es in dem Entwurf. Bei einer erstmaligen Übernahme der Amtsgeschäfte nach Artikel 67 Absatz 1 und Artikel 68 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes solle die Regelung keine Anwendung finden.
Abgesetzt: Parlamentarische Staatssekretäre: Ebenfalls von der Tagesordnung abgesetzt wurde ein Gesetzentwurf der AfD, in dem diese verlangt, das Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs abzuschaffen (20/197). Aus Sicht der Fraktion übernehmen Parlamentarische Staatssekretäre eine Mittlerfunktion, aus der „zahlreiche verfassungsrechtliche Konflikte“ erwachsen. Die AfD kritisiert, dass „aufgrund der Fülle an Parlamentarischen Staatssekretären, die sowohl ein Abgeordnetenmandat innehaben, als auch auf der Regierungsbank sitzen“, mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung gebrochen werde. Darüber hinaus gingen mit dem Amt „nicht unerhebliche und vermeidbare“ Kosten einher.
Sport
Olympische Spiele: Die AfD-Fraktion fordert höhere Prämien für Olympiasieger, Paralympicssieger, Medaillengewinner und Platzierte ab den olympischen und paralympischen Sommer- und Winterspielen Peking 2022 und Paris 2024. Ein entsprechender Antrag (20/194) soll federführend im Sportausschuss beraten werden. Die AfD will die Deutsche Sporthilfe auffordern, die Prämien für Olympiasieger/Paralympicssieger, Medaillengewinnern und Platzierte auf jeweils das Fünffache zu erhöhen, also im Einzelnen: Gold 100.000 Euro, Silber 75.000 Euro, Bronze 50.000 Euro, vierter Platz 25.000 Euro, fünfter Platz 20.000 Euro, sechster Platz 15.000 Euro, siebenter Platz 10.000 Euro, achter Platz 7.500 Euro. Die notwendigen 7,5 Millionen Euro sollten der Deutschen Sporthilfe zur Verfügung gestellt werden. Die Sportler-Prämien müssten steuerfrei sein, so die Fraktion. (irs/vom/09.12.2021)