Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen soll verlängert werden
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Dezember 2021, erstmals einen Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Ganztagsfinanzierungsgesetzes und des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (20/190) debattiert. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Entwurf zur weiteren Beratung in den Hauptausschuss überwiesen.
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz) vom 2. Oktober 2021 wird ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab dem 1. August 2026 stufenweise eingeführt und der dafür erforderliche Infrastrukturausbau unterstützt, heißt es in der Vorlage. Das Ganztagsfinanzhilfegesetz als Bestandteil des Ganztagsförderungsgesetzes sei am 12. Oktober 2021 in Kraft getreten. Bereits Ende 2020 hätten die Länder und der Bund mit der Unterzeichnung einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung das erste Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gestartet, mit dem der Bund den Ländern 750 Millionen Euro zur Verfügung stellt.
Am 15. Dezember 2020 ist der Vorlage zufolge außerdem das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz) in Kraft getreten. Zusammen mit den Mitteln aus dem ersten Investitionsprogramm würden den Ländern und Kommunen über dieses Sondervermögen Finanzhilfen des Bundes in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Aufgrund der Corona-Pandemie und der Hochwasserkatastrophe in einigen Regionen Deutschlands im Juli 2021 und den damit zusammenhängenden Verzögerungen bei der Lieferung von Baustoffen und Ausstattungsinvestitionen sowie der eingeschränkten Verfügbarkeit von Handwerksleistungen verzögere sich die Umsetzung der Infrastrukturausbau, sodass ein Abschluss der Maßnahmen innerhalb des vorgesehenen Förderzeitraums bis Ende 2021 vielfach nicht möglich sei.
Auch für das Jahr 2022 sei absehbar, dass die Ausbaumaßnahmen nicht so schnell stattfinden könnten wie ursprünglich erwartet, schreiben die Fraktionen weiter. Im Ganztagsfinanzierungsgesetz und im Ganztagsfinanzhilfegesetz sei geregelt, dass nach dem 31. Dezember 2021 die Restmittel des Investitionsprogramms nicht mehr für dieses Programm zur Verfügung stehen. Durch eine Laufzeitverlängerung könne jedoch ermöglicht werden, dass mehr Mittel ausgegeben werden können. Mit dem Gesetzentwurf soll daher die Laufzeit des Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder um ein Jahr verlängert werden. (irs/vom/09.12.2021)