Grünes Licht für weitere sieben Milliarden Euro für den Gesundheitsfonds
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. November 2021, der Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zur Festsetzung des ergänzenden Bundeszuschusses nach Paragraf 221a Absatz 3 Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2022 (20/8) mit breiter Mehrheit zugestimmt. Nur die Fraktion Die Linke votierte gegen diese sogenannte Bundeszuschussverordnung 2022, zu der der Hauptausschuss eine Beschlussempfehlung (20/77) vorgelegt hatte.
Bundeszuschuss wird erneut aufgestockt
Angesichts der angespannten Finanzlage in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird der Bundeszuschuss für 2022 nochmals um sieben Milliarden Euro erhöht werden. Zusammen mit dem gesetzlich vorgesehenen Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro soll der Bund im nächsten Jahr nun insgesamt 28,5 Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds überweisen. Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG), das der Bundestag im Juli 2021 beschlossen hatte, war der Zuschuss an die GKV für 2022 bereits um sieben Milliarden Euro erhöht worden.
Nach Auswertung der Prognose des sogenannten Schätzerkreises zu Einnahmen und Ausgaben der GKV ergebe sich vor allem aufgrund der Covid-19-Pandemie in Verbindung mit der dadurch ausgelösten Wirtschaftskrise ein veränderter Finanzbedarf für das Jahr 2022, heißt es in der Vorlage. Ohne zusätzliche Finanzmittel des Bundes für 2022 wären erhebliche Zusatzbeitragssteigerungen zu erwarten. Zudem würden auch die Lohnnebenkosten für die Wirtschaft steigen.
„Zusatzbeitrag für gesetzlich Versicherte stabil halten“
Das Bundesgesundheitsministerium sei befristet bis Ende 2021 dazu ermächtigt worden, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages einen ergänzenden Bundeszuschuss festzulegen, um den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur GKV im Jahr 2022 bei 1,3 Prozent zu stabilisieren. Um dieses Ziel zu erreichen, sei ein ergänzender Bundeszuschuss von insgesamt 14 Milliarden Euro nötig.
Durch die Stabilisierung des Zusatzbeitrages leiste der Bund für 2022 einen erheblichen Beitrag zur Begrenzung der Sozialversicherungsbeiträge auf unter 40 Prozent und damit zur schnellen Erholung der Wirtschaft, heißt es in der Verordnung. (pk/18.11.2021)