Bundeswahlleiter legt Einspruch gegen Gültigkeit der Bundestagswahl ein
Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel hat am Freitag, 19. November 2021, Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag eingelegt. Er begründet dies damit, dass es bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 in einigen Berliner Wahlkreisen aufgrund von fehlenden oder falschen Stimmzetteln zu einer zeitweisen Schließung von Wahlräumen sowie aus anderen organisatorischen Gründen zu Schlangen vor Wahlräumen gekommen sei.
„Es kam daher zu teilweise sehr langen Wartezeiten, sodass in der Folge viele Wählerinnen und Wähler nicht von ihrem Wahlrecht haben Gebrauch machen können“, heißt es in einer Mitteilung Thiels vom 19. November. Der Einspruch bezieht sich auf die Wahlkreise 75 Berlin-Mitte, 76 Berlin-Pankow, 77 Berlin-Reinickendorf, 79 Berlin-Steglitz-Zehlendorf, 80 Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf und 83 Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost.
Bericht der Berliner Landeswahlleiterin angefordert
Als Bundeswahlleiter sei er einspruchsberechtigt und habe daher zur Prüfung der Vorfälle einen Bericht der Berliner Landeswahlleiterin angefordert, schreibt Thiel. Nach den aktuell vorliegenden Erkenntnissen haben die Vorkommnisse aus seiner Sicht wahlrechtliche Vorschriften verletzt und stellten deshalb Wahlfehler dar, die unter anderem den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes beeinträchtigt haben.
Zudem könnten die aufgetretenen Wahlfehler mandatsrelevant gewesen sein. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich ohne diese Vorkommnisse eine andere Sitzverteilung des Deutschen Bundestages ergeben hätte.
„Fehler waren organisatorisch vermeidbar“
„Aufgrund der Häufung und Schwere von einzelnen Wahlfehlern habe ich Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag in sechs Berliner Wahlkreisen eingelegt. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war auch eine mögliche Mandatsrelevanz. Zudem waren die Fehler organisatorisch vermeidbar. Ich habe die Berliner Landeswahlleitung deshalb darum gebeten, möglichst frühzeitig umfassende Maßnahmen zu ergreifen, um in Zukunft Wahlfehler zu vermeiden“, so Bundeswahlleiter Georg Thiel.
Allen Wahlberechtigten sowie den Landeswahlleitungen und dem Bundeswahlleiter steht die Möglichkeit offen, Einspruch gegen die Wahl beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages einzureichen. Die Frist hierfür endet am Freitag, 26. November 2021. (vom/19.11.2021)