Anträge zur Begrenzung der Migration aus Belarus erörtert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. November 2021, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Migration ordnen, steuern und begrenzen – Neue Pullfaktoren verhindern – Lukaschenko stoppen“ (20/28) sowie einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Solidarität mit den europäischen Partnern – Unterstützung für die Maßnahmen Polens, Ungarns und anderer europäischer Staaten zur Abwehr destabilisierender Migrationsbewegungen“ (20/33) beraten. Beide Initiativen wurden im Anschluss an die Aussprache in den zuvor eingesetzten Hauptausschuss überwiesen.
Antrag der CDU/CSU
Die CDU/CSU-Fraktion schreibt in ihrem Antrag (20/28), das belarussische Regime befördere „aktiv die irreguläre Einreise in die Europäische Union, indem es Staatsangehörigen bestimmter Länder aus dem Nahen und Mittleren Osten sowie Asien die visafreie oder ,touristische' Einreise nach Minsk ermöglicht und deren Beförderung an die Grenzen zu Polen, Litauen und Lettland organisiert“. Migranten würden in einem Akt hybrider Konfliktführung missbraucht, um außenpolitische Ziele zu erreichen.
Der belarussische Diktator Alexander Lukaschenko degradiere die vielfach hilflosen Menschen zum machtpolitischen Instrument seiner konfrontativen Politik nach innen wie nach außen, führt die Fraktion ferner aus. Die EU dürfe nicht zusehen, wie Menschenleben an ihren Außengrenzen so gefährdet werden, sondern müsse wirksame Maßnahmen zur Eindämmung dieser illegalen Migrationsbewegungen ergreifen. Zudem müsse sie „gegenüber allen Staaten, die bei diesem Akt modernen Schleusertums mitwirken, Maßnahmen ergreifen, um dieser beförderten Migration ein Ende zu setzen“.
„Harte und gezielte“ Sanktionen gefordert
Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für Sanktionen gegen Luftfahrtunternehmen einzusetzen, die Migranten aufgrund der von Belarus eingeräumten Visafreiheit befördern. Dazu sollen der Vorlage zufolge vor allem ein Landeverbot auf allen Flughäfen innerhalb der EU und ein Einflugverbot in den Europäischen Luftraum zählen sowie Sanktionen gegen die Luftfahrt-Infrastruktur in Belarus. Auch soll sich die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass Staaten und deren Luftfahrtunternehmen, die an der aktiven Verbringung von Migranten nach Belarus mitwirken, eine Einschränkung der Zusammenarbeit mit der EU hinnehmen müssen und mit entsprechenden Sanktionen belegt werden.
Zudem dringt die Fraktion auf „weitere harte und gezielte Sanktionen“ gegen den belarussischen Sicherheitsapparat und fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene „für die wirksame Sicherung der EU-Außengrenzen und die Einhaltung von EU-Recht, inklusive der Rücküberstellung im Rahmen der Dublin-Verordnung, einzusetzen“. Zugleich plädiert sie unter anderem dafür, dass Polen größtmögliche Unterstützung bei der Bewältigung des Migrationszustroms und der Grenzsicherung zukommt. Soweit die in dem Antrag aufgeführten Maßnahmen zur Eindämmung der illegalen Migrationsbewegungen aus Belarus nach Deutschland keine Wirkung zeigen oder nicht ausreichen, soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge alle Vorkehrungen treffen, „damit als Ultima Ratio auch zeitlich befristete Grenzkontrollen an der deutsch-polnischen Grenze eingeführt werden können“.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf (20/33), die Maßnahmen Polens, Ungarns und anderer europäischer Staaten „zur Abwehr destabilisierender Migrationsbewegungen“ zu unterstützen. Die Abgeordneten schreiben, dass eine „zu illegaler Armutsmigration einladende Politik“ der Bundesregierung die Partner in Europa vor erhebliche Probleme stelle und dass der wünschenswerte Zustand offener Grenzen zu Deutschlands Nachbarländern voraussetze, dass die Außengrenzen der Europäischen Union wirksam geschützt werden.
Die Bundesregierung solle zu einer Politik zurückkehren, „die von illegaler Migration abhält statt zu ihr zu ermutigen“. Gefordert wird zudem, betroffene Staaten an der Grenze der EU beim Bau, Ausbau und Unterhalt von Grenzzäunen zu unterstützen. (ahe/ste/sto/11.11.2021)