Kontroverse Debatte über eine Änderung des Klimaschutzgesetzes
In einer eineinhalbstündigen Debatte hat der Bundestag am Donnerstag, 10. Juni 2021, kontrovers über die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung diskutiert. Im Zentrum der Diskussion stand der Entwurf zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes (19/30230), mit dem die Bundesregierung auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts reagiert. Der Entwurf sieht vor, den Treibhausgasausstoß bis 2030 um 65 Prozent und bis 2040 um 88 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu verringern. Im Jahr 2045 soll Deutschland klimaneutral sein.
Ebenfalls zur Debatte standen die Weiterentwicklung 2021 der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (19/27530) sowie eine ganze Reihe von Oppositionsanträgen zu umwelt- und klimapolitischen Themen, die im Anschluss an die Debatte abgelehnt wurden.
SPD: Gesetz enthält sozialen Ausgleich
Das Bundesverfassungsgericht verlange mehr Klimaschutz und mehr Generationengerechtigkeit, stellte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) fest. Sie habe diese Vorgaben „sehr gerne“ umgesetzt und deshalb innerhalb weniger Tage eine Novelle des 2019 beschlossenen Klimaschutzgesetzes vorgelegt. Dabei handle es sich um „ein Gesetz, das den sozialen Ausgleich organisiert, ohne den wir Klimaschutz nicht erfolgreich werden durchführen können“.
Als „absurd“ bezeichnete die Ministerin die Forderung, das Thema aus dem Wahlkampf herauszuhalten. Jetzt gehe es darum, wie Klimaschutz am besten zu erreichen sei, wobei die dafür nötigen konkreten Maßnahmen in den kommenden Wochen und Monaten das beherrschende Thema sein würden. Als „nur gerecht“ bezeichnete es Schulze, dass der CO2-Preis bei den Heizkosten zwischen Vermietern und Mietern „zumindest hälftig“ aufgeteilt werde.
AfD: Nachhaltigkeitsziele werden konterkariert
Für die AfD-Fraktion attackierte Dr. Rainer Kraft die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie. Diese doktere an den Symptomen herum und sei von Widersprüchen geprägt. So nehme die Bundesregierung das Abholzen von Wäldern in Kauf, um Windkrafträder zu errichten. Auch Agrarflächen würden für Anlagen der erneuerbaren Energien geopfert, wodurch das Nachhaltigkeitsziel der Bekämpfung des weltweiten Hungers verfehlt werde.
Damit konterkariere die Politik der Bundesregierung die Nachhaltigkeitsziele. Zudem verfolge vor allem die SPD die Absicht, alle Bürger, die fleißig und erfolgreich seien, mit Steuern und Abgaben zu belasten, sodass am Ende nur „ökosozialistischer Einheitsbrei“ bleibe.
CDU/CSU: Politik mit Augenmaß
Auch die Unionsfraktion sei für eine ambitionierte Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes, betonte Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU). „Ich würde mich freuen, wenn Sie in der Öffentlichkeit nicht immer anderes behaupten würden“, sagte sie in Richtung von Bundesministerin Schulze. Allerdings mache die Union
„Politik mit Augenmaß“, betrachte die Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Akzeptanz der Menschen und beziehe zudem die internationale Ebene mit ein. Anders als Bündnis 90/Die Grünen sei die Union für eine „moderate“ CO2-Bepreisung, die mit einer finanziellen Entlastung der Bürger einhergehe. „Wir wollen Begeisterung und nicht Askese“, sagte die Klimaschutzbeauftragte der Unionsfraktion. „Das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns.“
FDP: Minderungsziele wirken wie gewürfelt
Kritik an den im Gesetzentwurf festgeschriebenen Vorgaben für die Minderung des CO2-Ausstoßes übte Dr. Lukas Köhler (FDP). Anders als vom Bundesverfassungsgericht gefordert zeige das Gesetz gerade keinen entsprechenden Pfad auf. „Sie haben ein paar Zahlen aufgeschrieben und sonst nichts für den Klimaschutz getan“, sagte der klimapolitische Sprecher der FDP-Fraktion.
Mehr noch: Die CO2-Minderungsziele für die 2030er-Jahren wirkten, als hätte sie jemand gewürfelt. Die Politik könne heute nicht wissen, welche Technologien in 15 Jahren eingesetzt würden. Als weiteren Fehler bezeichnete es Köhler, das Minderungsziel für 2030 schon jetzt auf 65 Prozent zu erhöhen und sich damit auf europäischer Ebene der Verhandlungsmasse zu berauben.
Linke: Koalition greift Bürgern ins Portemonnaie
Union und SPD hätten viel zu lange die Augen vor dem Klimawandel verschlossen, kritisierte Linken-Fraktionschef Dr. Dietmar Bartsch. Jetzt sei die Klimapolitik zum Schnellschuss geworden und in ihren Folgen „vielfach unsozial“. Die Koalition betreibe Klimapolitik auf Kosten der Familien, der Pendler und der ganz normalen Leute, während sie die großen Klimasünder nicht in die Pflicht nehme. Schon jetzt sei Deutschland Europameister bei den Strompreisen, und womöglich müssten nun die Mieterhaushalte auch noch die Mehrkosten bei der Heizung alleine tragen.
„An den Strukturen ändern Sie so gut wie nichts. Dafür greifen Sie den Bürgern ins Portemonnaie“, kritisierte Bartsch.
Grüne: Kanzlerkandidaten verhalten sich armselig
Auch für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen trat der Fraktionsvorsitzende ans Rednerpult. Dr. Anton Hofreiter bezeichnete Klimaneutralität als „das wichtigste Zukunftsprojekt unserer Zeit“, das für den Zusammenhalt der Gesellschaft zentral sei. Grundsätzlich brauche es sowohl eine CO2-Bepreisung als auch kluges Ordnungsrecht. Um den sozialen Ausgleich sicherzustellen, schlage seine Fraktion ein Energiegeld vor.
Der Koalition warf Hofreiter vor, dass sie höhere Ziele beim Klimaschutz beschließe, ohne die dafür nötigen Maßnahmen mitzuliefern. Auch die Kanzlerkandidaten von Union und SPD attackierte Hofreiter: Sie zögen bei der Diskussion um einen höheren Benzinpreis gegen eine ambitionierte Klimaschutzpolitik zu Felde, die sie vor zwei Wochen noch selbst gefordert hätten. Dass sie Parteitaktik und Wahlkampf über das Wohl des Landes stellten, sei „armselig“.
Weiterberatung im Umweltausschuss
Ebenso wie die Unterrichtung der Bundesregierung zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2021 (19/27530), die Stellungnahme des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung zur Nachhaltigkeitsstrategie (19/30530) und der Arbeitsbericht der 19. Wahlperiode des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung (19/30130) wird der Regierungsentwurf nun im federführenden Umweltausschuss weiterberaten.
Zahlreiche klimapolitische Vorlagen aus den Reihen der Opposition wurden im Anschluss an die Debatte abgelehnt.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes (19/30230) sollen die Zielvorgaben für weniger CO2-Emissionen angehoben werden. Das Minderungsziel für 2030 soll um zehn Prozentpunkte auf mindestens 65 Prozent steigen. Das heißt, Deutschland soll bis zum Ende des Jahrzehnts seinen Treibhausgas-Ausstoß um 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 verringern. Die höheren Ambitionen wirken sich auch auf die CO2-Minderungsziele in den einzelnen Sektoren wie der Energiewirtschaft, dem Verkehr oder dem Gebäudebereich bis zum Jahr 2030 aus.
Für das Jahr 2040 soll laut Bundesregierung ein Minderungsziel von mindestens 88 Prozent gelten. Auf dem Weg dorthin sieht das Gesetz in den 2030er Jahren konkrete jährliche Minderungsziele vor. Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland Treibhausgasneutralität erreichen. Dann solle ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau herrschen.
Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2021
Durch die Weiterentwicklung 2021 der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) will die Bundesregierung den umfassenden Anforderungen an Nachhaltigkeit gerecht werden. Die neue Fassung (19/27530) beruht auf der Agenda 2030, die 2015 von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Die Bundesregierung stellt darin nach eigenen Angaben dar, welche Aktivitäten zur Umsetzung der Strategie in der laufenden Legislaturperiode ergriffen worden sind und welche weiteren Maßnahmen geplant werden.
Die Weiterentwicklung lege die Basis „für eine grundlegende Reflektion und ambitionierte Stärkung der Nachhaltigkeitspolitik für die Dekade des Handelns (2020 - 2030)“, die vom Generalsekretär der Vereinten Nationen ausgerufen wurde, heißt es in der Unterrichtung. Dabei ziele die weiterentwickelte Strategie „auf die Erreichung einer stärkeren politischen Kohärenz“ ab und lege das Augenmerk auf die zentrale „Rolle gesellschaftlicher Akteure im Sinne eines Gemeinschaftswerks Nachhaltigkeit“. Im Einzelnen umfasst die Weiterentwicklung zahlreiche Punkte, die vom Kampf gegen den Hunger über die Sicherstellung nachhaltiger Produktionsmuster bis hin zur nachhaltigen Nutzung der Ozeane reichen.
Stellungnahme und Arbeitsbericht des Parlamentarischen Beirats
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung fordert die Bundesregierung in seiner Stellungnahme (19/30530) auf, zu Beginn jeder Legislaturperiode eine Bestandsaufnahme zur Umsetzung und Erreichung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie vorzunehmen. Auf Grundlage dieser Bestandsaufnahme solle die Bundesregierung künftig für jedes Nachhaltigkeitsziel sogenannte Etappenzielsetzungen vornehmen, die sie im Laufe der Legislaturperiode erreichen will. Dafür solle ein Maßnahmenkatalog vorgeschlagen werden. Die Etappenzielsetzungen sowie der Maßnahmenkatalog würden vom Bundestag verabschiedet. Die Fortschritte der Zielerreichung würden künftig jährlich im Rahmen der Plenarwoche „Nachhaltigkeit und Klima“ (19/15128) vom Bundestag überprüft und kommentiert.
In dem Bericht zur Arbeit des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung in der 19. Wahlperiode (19/30130) geht es unter anderem um die parlamentarische Begleitung des Nachhaltigkeitsprozesses auf Ebene der Europäischen Union und der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie.
Anträge der Opposition
Im Anschluss an die Debatte hat der Bundestag zwölf Anträge der Opposition abgelehnt. Darunter waren vier Anträge der AfD-Fraktion (19/22451, 19/22431, 19/22446, 19/29697), die von keiner anderen Fraktion mitgetragen wurden. Zu den Anträgen lagen Beschlussempfehlungen des Wirtschaftsausschusses vor (19/24196, 19/25887, 19/25647, 19/30491 Buchstabe b).
FDP-Anträge abgelehnt
Auch fünf von der FDP-Fraktion eingebrachte Anträge scheiterten, wenngleich an unterschiedlichen Mehrheiten. Ein erster Antrag, der „mehr Tempo für die Nachhaltigkeit“ forderte (19/22493), sowie ein zweiter zu „nachhaltigen Lebensgrundlagen“ (19/22484), scheiterten ebenfalls am Votum aller anderen Fraktionen. Ein dritter Antrag zu europäischen Landwirtschaftskonventionen (19/28339) fand bei Enthaltung der Linken und der AfD gegen die Stimmen der Koalition und der Grünen nicht die erforderliche Mehrheit.
Der vierte Antrag der Liberalen (19/11039) fand ansonsten nur Zustimmung bei der AfD. Bei der Abstimmung über den fünften Antrag (19/14785) enthielt sich die AfD, der Rest des Hauses votierte dagegen. Zu den ersten beiden FDP-Anträgen lagen Beschlussempfehlungen des Umweltausschusses (19/30496, 19/30473) vor, der dritte FDP-Antrag wurde direkt abgestimmt. Zum vierten lag eine Beschlussvorlage des Verkehrsausschusses (19/13986), zum fünften eine des Finanzausschusses (19/30462 Buchstabe b) vor.
Anträge der Grünen und Linken
Auch drei Anträge der Grünen (19/14219, 19/28474, 19/26218) verfehlten die erforderliche Mehrheit. Während die Fraktion Die Linke im Falle der ersten beiden gemeinsam mit den Grünen stimmten, enthielt sie sich bei der Abstimmung über den dritten Antrag. Bei den Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP stießen alle drei Vorlagen auf Gegenwind. Zu den Anträgen hatten der Finanzausschuss (19/30120), der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (19/30431) und der Umweltausschuss (19/26708) Beschlussempfehlungen vorgelegt.
Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Strom-Übertragungsnetze in öffentlicher Hand bündeln nach dem Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts“ (19/29961) wurde erstmals beraten und zur Federführung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.
Antrag der Linken
Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem überwiesenen Antrag (19/29961) die Bundesregierung auf, die vier Stromübertragungsnetze in das Eigentum der öffentlichen Hand zu bringen. Für den Betrieb dieser Netze solle eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes gegründet werden. Außerdem sollen bundeseinheitliche, sozial gerechte Netzentgelte festgeschrieben und Stromsperren verboten werden.
Die Energieversorgung habe dem Gemeinwohl und dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen zu dienen, heißt es im Antrag. Die für die Dekarbonisierung der Volkswirtschaft notwendigen Veränderungen in der Strominfrastruktur hingen derzeit zu stark von den Partikularinteressen der vier privaten Übertragungsnetzbetreiber ab. Diese „private Oligopolform“ habe zur Folge, dass die Energiewende zu langsam erfolge. Nötig sei deshalb eine Überführung der Stromübertragungsnetze in öffentliche Hand.
Erster abgelehnter Antrag der AfD
In ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/22451) forderte die AfD vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie erneut, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abzuschaffen.
Das EEG belaste die Bürger mehrfach in einer Situation, in der viele in ihrer beruflichen Existenz bedroht seien. Das EEG sei ein Beispiel gescheiterter Wirtschaftspolitik.
Zweiter abgelehnter Antrag der AfD
In ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/22431) verlangte die AfD den Ausstieg vom Ausstieg aus der Kohleverstromung. Kohlekraftwerke mit Luftreinhaltungsvorkehrungen nach aktuellem Stand der Technik müssten uneingeschränkt weiter betrieben werden können, erklärten die Abgeordneten.
Die derzeitige Infrastruktur aus Kohle-, Gas- und Kernkraftwerken habe sich bisher für eine sichere und wirtschaftliche Energieversorgung bewährt, hieß es weiter.
Dritter abgelehnter Antrag der AfD
In ihrem dritten abgelehnten Antrag (19/22446) forderte die AfD, die Herstellung von synthetischen Betriebs- und Kraftstoffen wie beispielsweise Wasserstoff durch die Nutzung von Kernenergie zu ermöglichen.
Die Bundesregierung sollte diese Möglichkeit, insbesondere mit Hilfe von Flüssigbrennstoff-Hochtemperatur-Reaktoren der Generation IV, als geeignete Strategie zur langfristigen, strategischen Verfügbarkeit anerkennen und dieser Strategie Priorität einräumen, schrieben die Abgeordneten. Die Forschung auf diesem Gebiet sollte nach Willen der Fraktion umfassend gefördert werden.
Vierter abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion wandte sich gegen einen nach ihren Angaben vom Weltwirtschaftsforum ausgerufenen Great Reset (Großer Neustart) und forderte die Bundesregierung auf, diesen entschieden abzulehnen und eine deutsche Beteiligung an den damit verbundenen Vorhaben auszuschließen. Der Great Reset stelle eine substantielle Beeinträchtigung der Umwelt und eine enorme Gefahr für Wohlstand, Freiheit und die Versorgungssicherheit Deutschlands dar, hieß es in ihrem vierten Antrag (19/29697).
Darüber hinaus forderte die AfD-Fraktion, das Atomgesetz dahingehend zu ändern, dass Kernkraftwerke wieder genehmigt werden können. Die Bundesregierung sollte ferner jegliche Form der CO2-Besteuerung beenden sowie alle umweltverträglichen und wettbewerbsfähigen Zukunftstechnologien in der Forschung unterstützen. Außerdem sollte die Bundesimmissionsschutzverordnung nach dem Willen der Antragsteller novelliert werden, um den Vertrieb von paraffinischen Dieselkraftstoffen auch in der Reinform in Deutschland zu ermöglichen.
Erster abgelehnter Antrag der FDP
Die FDP forderte in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/22493) mit dem Titel „Mehr Tempo für die Nachhaltigkeit – Mit Fortschritt und Innovation in die Zukunft“ die Bundesregierung unter anderem dazu auf, die Ziele der geplanten Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2020 „auf nationaler Ebene konsequent umzusetzen“. Zudem müsse das Land seiner besondere Verantwortung, „als führende Industrienation mit gutem Vorbild voranzuschreiten“, wahrnehmen.
Konkret sollte nach Vorstellungen der Fraktion unter anderem die Kontrolle und Umsetzung der Indikatoren und Ergebnisse der Strategie besser strukturiert werden. Weitere Forderungen bezogen sich unter anderem auf die deutsche EU-Ratspräsidentschaft, nachhaltige Mobilität und den Klimaschutz.
Zweiter abgelehnter Antrag der FDP
In ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/22484) forderten die Liberalen eine Ausweitung des EU-Emissionshandels. Die Bundesregierung solle umgehend die Ausweitung des EU-Emissionshandels auf den Verkehr und die Gebäude in Deutschland in die Wege leiten und parallel in Gesprächen mit Frankreich, den Benelux-Ländern und weiteren EU-Mitgliedstaaten auf ein gemeinsames Vorgehen hinwirken. Nach dem Willen der Fraktion sollte auch die Land- und Forstwirtschaft in den Emissionshandel integriert und dabei die Kohlendioxid-Senkenfunktion von Wäldern Böden anerkannt werden.
Weitere Forderungen des Antrags bezogen sich beispielsweise auf die Grundlagenforschung zu klimaschonenden Energietechnologien. Zudem sollte die Bundesregierung nach Willen der Liberalen „die technologiefeindliche Rechtslage“ ändern, um die Nutzung sogenannter CCS-Technologien zur Abscheidung und Speicherung nicht vermeidbarer Industrie-Emissionen in Deutschland zu ermöglichen.
Dritter abgelehnter Antrag der FDP
Die FDP-Fraktion forderte die Bundesregierung in ihrem dritten abgelehnten Antrag (19/28339) auf, umgehend die Europäische Landschaftskonvention (ELK) zu unterzeichnen und einen Gesetzentwurf zu ihrer Ratifizierung vorzulegen.
Die im Jahr 2000 von den Mitgliedstaaten des Europarates vorgestellte Konvention diene der Sicherung, Förderung und Entwicklung der Vielfalt europäischer (Kultur-)Landschaften und liefere damit „einen wichtigen Beitrag zur Bewahrung regionaler und lokaler Identitäten in Europa“. Landschaftsfragen seien immer auch Identitätsfragen. Dieser Tatsache trage die ELK Rechnung, indem sie die Kluft zwischen denkmalpflegerischen Bestrebungen und dem Naturschutz mit dem übergreifenden Begriff der „Landschaft“ überbrücke, so die Fraktion.
Vierter abgelehnter Antrag der FDP
Die FDP-Fraktion will klimafreundliche Innovationen im Luftverkehr stärker fördern. In ihrem vierten Antrag (19/11039) verlangten die Abgeordneten von der Bundesregierung, eine Förderstruktur zu entwickeln, die jährlich bis zu 200 Millionen Euro über fünf Jahre für klimafreundliche Innovationen im Luftverkehr mit Risikokapital bereitstellt. Die Projektförderung habe „unabhängig von der Politik, technologieoffen und unbürokratisch zu erfolgen“, hieß es weiter.
Langfristig, so schrieben die Liberalen, müsse die Bundesregierung ein Szenario entwickeln, „in dem die Luftverkehrssteuer abgeschafft wird, damit die Airlines mehr Mittel für innovative und klimafreundliche Technologien zur Verfügung haben“. Außerdem müssten die Möglichkeiten der bereits vorhandenen prozessbasierten Innovationen voll ausgeschöpft werden.
Fünfter abgelehnter Antrag der FDP
Die Bundesregierung soll den Aktionsplan Sustainable Finance der Europäischen Union in der derzeitigen Form ablehnen und stattdessen Transparenz und Vielfalt schaffen. Dies forderte die FDP-Fraktion in ihrem fünften Antrag (19/14785).
Das Vorhaben der Europäischen Union sei aus ökonomischer Sicht unnötig oder kontraproduktiv. Mit der angestrebten verpflichtenden Taxonomie werde eine Bürokratie aufgebaut, deren Nutzen in keinem Verhältnis zum Aufwand und den Erfüllungskosten stehen würde.
Erster abgelehnter Antrag der Grünen
Der Finanzmarkt soll strikt auf Prinzipien der Nachhaltigkeit ausgerichtet und der Finanzplatz Europa zum Leitmarkt für Nachhaltigkeit werden. Dies forderte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem ersten Antrag (19/14219). Darin hieß es, ein rechtzeitiges Umsteuern habe einen zweifachen Nutzen: „Die fossilen Energieträger bleiben im Boden und Finanzkapital fließt in zukunftsträchtige Technologien, anstatt einem erheblichen Bewertungsrisiko ausgeliefert zu sein.“ Derzeit seien Milliardenbeträge auf den Finanzmärkten in Unternehmen investiert, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Ausbeutung und der Nutzung fossiler Ressourcen beruhe. Die Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur setzte jedoch eine umfassende Dekarbonisierung der Wirtschaft voraus.
Zu den Forderungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gehörte, dass alle mit der Klimakrise in Zusammenhang stehenden Risiken im Risikomanagement aller Finanzmarktakteure angemessen berücksichtigt werden.
Zweiter abgelehnter Antrag der Grünen
Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihre Beiträge für den Klimafonds der Vereinten Nationen signifikant erhöhen und die internationale Klimafinanzierung bis spätestens 2025 netto mit jährlich acht Milliarden Euro unterstützen.
In ihrem entsprechenden Antrag (19/28474) forderte die Fraktion außerdem, dass sich die Koalition auf internationaler Ebene für die Schaffung eines Verursacherfonds einsetzt. Er solle eine „faire Lastenverteilung“ zum Ausgleich von Schäden und Verlusten in den Ländern des Globalen Südens ermöglichen. Darin einzahlen sollen neben Industrieländern und Ländern mit vergleichbarer Verantwortung für die Klimakrise mittelfristig auch Unternehmen der fossilen Energiewirtschaft.
Dritter abgelehnter Antrag der Grünen
Nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gibt es einen erheblichen Fachkräftebedarf für die Umsetzung des deutschen Klimaschutzprogramms.
In ihrem dritten Antrag (19/26218) mit dem Titel „Personelle Umsetzungsstrategie des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung“ forderte die Fraktion die Bundesregierung deshalb auf, zeitnah durch ein unabhängiges Institut eine wissenschaftliche Analyse erstellen zu lassen, die den für die Umsetzung des Klimaschutzprogramms erforderlichen Fachkräftebedarf untersucht. (chb/hau/ste/10.06.2021)