Kultur

Antrag gegen Verwen­dung geschlechtergerechter Sprache abgelehnt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, einen AfD-Antrag abgelehnt, in dem sich die Fraktion gegen die Verwendung der „sogenannten gendergerechten Sprache durch die Bundesregierung“ sowie in Drucksachen des Bundestages (19/30964) ausgesprochen hatte. Der Antrag wurde in namentlicher Abstimmung mit 531 Stimmen gegen 74 Stimmen bei drei Enthaltungen zurückgewiesen.

Ein weiterer Antrag mit dem Titel „Bessere Lesbarkeit von Drucksachen durch Verzicht auf Gendersprache“, mit dem die Geschäftsordnung des Bundestages geändert werden soll (19/30965), wurde zur federführenden Beratung an den Geschäftsordnungsausschuss überwiesen.

Erster Antrag der AfD

Die AfD hatte in ihrem abgelehnten Antrag (19/30964) verlangt, zugunsten einer „besseren Lesbarkeit“ auf gendergerechte Sprache zu verzichten. Sie forderte eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages. Demnach sollte im Rahmen jeglicher Äußerungen – unabhängig von ihrer Form – die sogenannte „gendergerechte Sprache“, insbesondere in Form von Gender-Sternen, Doppelpunkten, Binnen-Is, Schräg- oder Unterstrichen nicht angewendet werden. 

Zur Begründung hieß es unter anderem, dass die Verwendung der sogenannten „gendergerechten Sprache“ zu einer unnatürlichen Verunstaltung der deutschen Sprache führe, durch welche ihre Verständlichkeit erheblich eingeschränkt werde.

Zweiter Antrag der AfD

Auch im zweiten Antrag (19/30965) verwies die AfD darauf, dass in den Vorlagen des Deutschen Bundestages das Gendersternchen, Binnen-I und andere Formen der sogenannten gendergerechten Sprache Einzug gehalten habe. Grundsätzlich würden die Vorlagen durch die Fraktionen, also die politische Ebene, erstellt. Beim Umgang mit diesen halte sich die Bundestagsverwaltung an das „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“. Allerdings würden Gender-Sterne, Quer- oder Bindestrichen in Texten „bis auf Weiteres“ durch die Mitarbeiter der Verwaltung nicht mehr korrigiert, mit der Begründung, dass die Gesellschaft für deutsche Sprache noch nicht abschließend entschieden habe, wie mit dem Einzug des sogenannten „Gender Mainstreaming“ in die Sprache umzugehen sei.

Der Bundestag soll beschließen, die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages dahingehend zu ändern, dass die Anwendung einer klaren und verständlichen Schreibweise verpflichtend wird und auf jedwede Darstellung des sogenannten „Gender Mainstreamings“ zugunsten der Lesbarkeit verzichtet wird, heißt es in dem Antrag. (sas/24.06.2021)