Wahlvorschläge der AfD zu neun Gremien abgelehnt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. Juni 2021, Wahlvorschläge der AfD-Fraktion zur Besetzung von neun Gremien jeweils mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen bei einer Enthaltung aus der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt.
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas
Für die Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ (19/28613) hatte die Fraktion erneut die Abgeordnete Nicole Höchst vorgeschlagen. Höchst hatte zuvor am 15. April dafür kandidiert, war aber nicht gewählt worden.
Das Kuratorium der „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören. Es bestellt den Direktor und den Beirat. Alle Fraktionen des Deutschen Bundestages, die Bundesregierung, das Land Berlin, der Förderkreis Denkmal für die ermordeten Juden Europas e. V., der Zentralrat der Juden in Deutschland, die Jüdische Gemeinde zu Berlin, das Jüdische Museum Berlin, die Stiftung Topographie des Terrors und die Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in Deutschland entsenden ihre Vertreterinnen und Vertreter.
Bundesstiftung Magnus Hirschfeld
Auch die Abgeordneten Uwe Witt sowie als Stellvertreterin Joana Cotar stellten sich erneut zur Wahl als Mitglieder des Kuratoriums der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ (19/28614). Beide hatten am 15. April ebenfalls die erforderliche Stimmenzahl verfehlt.
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung sowie von Wissenschaft und Forschung, um vor allem die nationalsozialistische Verfolgung Homosexueller in Erinnerung zu halten, das Leben und Werk des Arztes und Sexualwissenschaftlers Magnus Hirschfeld (1868-1935) sowie das Leben und die gesellschaftliche Lebenswelt homosexueller Männer und Frauen, die in Deutschland gelebt haben und leben, wissenschaftlich zu erforschen und darzustellen und einer gesellschaftlichen Diskriminierung von homosexuellen Männern und Frauen in Deutschland entgegenzuwirken. Das Kuratorium unterstützt und überwacht die Geschäftsführung des Vorstands. Es besteht aus 15 Mitgliedern sowie den Mitgliedern, die der Deutsche Bundestag benennen kann. Die Anzahl der vom Deutschen Bundestag zu benennenden Mitglieder ist die kleinstmögliche, bei der jedenfalls jede Fraktion zumindest ein Mitglied benennen kann und die Mehrheitsverhältnisse möglichst gewahrt werden, maximal jedoch neun. Der Bundestag benennt für jedes Mitglied ein stellvertretendes Mitglied.
Kuratorium der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“
Als Mitglied des Kuratoriums der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ stellte die AfD-Fraktion zum wiederholt Mal den Abgeordneten Steffen Kotré sowie als dessen Stellvertreterin die Abgeordnete Nicole Höchst (19/28615) zur Wahl. Beide hatten zuletzt am 15. April kandidiert und waren nicht gewählt worden.
Das Kuratorium der Stiftung setzt sich aus je fünf Mitgliedern der Bundesregierung, des Deutschen Bundestages und der Bundesländer zusammen. Es überwacht die Tätigkeit der Stiftungsleitung und beschließt über alle grundsätzlichen Fragestellungen des Deutschen Historischen Museums, insbesondere über die Grundzüge der Programmgestaltung, die Satzung, den Wirtschaftsplan, die Bestellung der Abschlussprüfer sowie wichtige Personalentscheidungen.
Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft
Die Abgeordneten Volker Münz und Albrecht Glaser sollten nach dem Willen der AfD Mitglied beziehungsweise stellvertretendes Mitglied des Kuratoriums der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (19/28616) werden. Beide hatten zuletzt am 15. April die erforderliche Mehrheit verfehlt.
Die „Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ will die Geschichte der NS-Zwangsarbeit in der deutschen und europäischen Erinnerungskultur verankern. Dabei kommen die Opfer zu Wort, die ihre Erfahrungen im Nationalsozialismus nachkommenden Generationen vermitteln. Die Stiftung leistet einen Beitrag zur Entwicklung einer Erinnerungskultur auch für die deutsche Migrationsgesellschaft. Sie bringt die exemplarische Aufarbeitung von Gewalterfahrungen des 20. Jahrhunderts in den internationalen Erfahrungsaustausch ein. Die Stiftung will zudem das Bewusstsein für den jüdischen Anteil an der deutschen und europäischen Geschichte stärken.
Das Kuratorium beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören, insbesondere über die Feststellung des Haushaltsplans. Es erlässt Richtlinien für die Verwendung der Mittel. Das Kuratorium der Stiftung ist international besetzt. Die 27 Mitglieder werden für vier Jahre unter anderem vom Deutschen Bundestag und Bundesrat, der deutschen Wirtschaft und von den an den internationalen Verhandlungen zur Gründung beteiligten Staaten und Organisationen entsandt. Die Kuratoriumsvorsitzende und ihr Stellvertreter werden von der Bundeskanzlerin berufen.
Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung
Für den Stiftungsrat der „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ nominierte die Fraktion erneut den Abgeordneten Wilhelm von Gottberg und als Stellvertreter Martin Erwin Renner (19/28617). Beide waren zuletzt am 15. April mit ihrer Kandidatur gescheitert.
Die „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ wurde 2008 auf Beschluss der Bundesregierung errichtet. Ihr Auftrag ist es, „im Geiste der Versöhnung die Erinnerung und das Gedenken an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert im historischen Kontext des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Expansions- und Vernichtungspolitik und ihren Folgen wachzuhalten“. Finanziert wird die Stiftung aus dem Haushalt der Kulturstaatsministerin. Träger der Einrichtung ist das Deutsche Historische Museum (DHM).
Dem Stiftungsrat gehören 21 Mitglieder an. Davon werden 19 vom Deutschen Bundestag gewählt. Der Präsident der Stiftung Deutsches Historisches Museum sowie der Präsident der Stiftung Haus der Geschichte sind qua Amtes Mitglied. Im Stiftungsrat sind die Bundesregierung mit drei Mitgliedern, der Deutsche Bundestag mit vier Mitgliedern und der Bund der Vertriebenen mit sechs Mitgliedern vertreten. Der Zentralrat der Juden in Deutschland sowie die Evangelische und die Katholische Kirche stellen je zwei Mitglieder.
Kuratorium des Deutschen Instituts für Menschenrechte
Für die Wahl der vom Deutschen Bundestag zu benennenden Mitglieder des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte gemäß Paragraf 6 Absatz 2 Nummer 4 und 5 des Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) hatte die AfD-Fraktion als Mitglied der Zivilgesellschaft Angelika Barbe (19/28618) benannt.
Das Kuratorium legt die Richtlinien für die inhaltliche Arbeit des Instituts fest, das sich aus Vertretern und Vertreterinnen von Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Medien und Politik zusammensetzt. Das Institut wurde im Jahr 2001 aufgrund eines einstimmigen Beschlusses des Deutschen Bundestages (14/4801) als Verein gegründet. Es setzt sich dafür ein, dass Deutschland die Menschenrechte im In- und Ausland einhält und fördert. Es begleitet und überwacht zudem die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention und der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen und hat dafür entsprechende Monitoring-Stellen eingerichtet.
Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Darüber hinaus lag für die Wahl von Mitgliedern des Stiftungsrats der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur ein Wahlvorschlag der AfD (19/28619) vor. Aufgestellt waren erneut als Mitglied der Abgeordnete Jürgen Braun sowie Angelika Barbe und als Stellvertreterin Ulrike Schielke-Ziesing und Dr. Jörg Kürschner.
Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur hat den gesetzlichen Auftrag, die umfassende Aufarbeitung der Ursachen, Geschichte und Folgen der Diktatur in Sowjetischer Besatzungszone (SBZ) und DDR zu befördern, den Prozess der Deutschen Einheit zu begleiten und an der Aufarbeitung von Diktaturen im internationalen Maßstab mitzuwirken. Gemeinsam mit anderen Institutionen und zahlreichen Partnern im In- und Ausland unterstützt sie die Auseinandersetzung mit den kommunistischen Diktaturen in der SBZ/DDR und in Ostmitteleuropa, um das öffentliche Bewusstsein über die kommunistische Gewaltherrschaft zu befördern.
An der Spitze der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur steht der auf fünf Jahre gewählte Stiftungsrat, dem Vertreter des Bundestages, der Bundesregierung, des Landes Berlin sowie in Fragen der Aufarbeitung besonders engagierte Personen angehören. Vorsitzender dieses Gremiums ist Markus Meckel. Der Stiftungsrat beschließt über alle Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören, und kontrolliert die Tätigkeit des Vorstandes.
Stiftung „Haus der kleinen Forscher“
Für den Stiftungsrat der gemeinnützigen Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ hatte die AfD-Fraktion wieder Dr. Heiko Heßenkemper (19/28620) nominiert, der bereits am 15. April erfolglos kandidiert hatte.
Die gemeinnützige Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ in Berlin engagiert sich bundesweit für gute frühe Bildung in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) – mit dem Ziel, Mädchen und Jungen stark für die Zukunft zu machen und zu nachhaltigem Handeln zu befähigen. Gemeinsam mit ihren Netzwerkpartnern vor Ort bietet die Stiftung seit 2006 bundesweit ein Bildungsprogramm an, das pädagogische Fach- und Lehrkräfte fortlaufend dabei unterstützt, Kinder im Kita- und Grundschulalter qualifiziert beim Entdecken, Forschen und Lernen zu begleiten.
Der Stiftungsrat setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Partner der Stiftung zusammen. Diese steuern die strategische Ausrichtung der Bildungsinitiative, beraten und kontrollieren den Vorstand.
Stiftungsrat der Bundesstiftung Baukultur
Schließlich lag ein Wahlvorschlag der AfD-Fraktion für die Wahl von Mitgliedern des Stiftungsrates der Bundesstiftung Baukultur gemäß Paragraf 7 des Gesetzes zur Errichtung einer „Bundesstiftung Baukultur“ vor (19/29932). Die Fraktion hatte dafür den Abgeordneten Udo Theodor Hemmelgarn vorgeschlagen. Hemmelgarn hatte zuletzt am 6. Mai für den Stiftungsrat kandidiert und war bei Enthaltung der CDU/CSU mit den Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt worden.
Der Stiftungsrat der Bundesstiftung Baukultur besteht aus 13 Mitgliedern, von denen fünf vom Deutschen Bundestag entsandt werden. Je ein Mitglied entsenden das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, das Bundesministerium der Finanzen sowie die für Angelegenheiten der Kultur und der Medien zuständige oberste Bundesbehörde. Fünf Mitglieder entsendet der Konvent der Baukultur.
Die Mitglieder des Stiftungsrats werden für vier Jahre entsandt. Die wiederholte Entsendung ist zulässig. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, kann für den Rest seiner Amtszeit ein Nachfolger benannt werden. Den Vorsitz des Stiftungsrats hat der Vertreter des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat inne.
Der Stiftungsrat befindet über alle Angelegenheiten, die für die Stiftung von grundsätzlicher Bedeutung sind, insbesondere über die Organisation, die mittelfristige Finanzplanung, den Wirtschaftsplan sowie das Arbeitsprogramm und seine Umsetzung. In Haushalts- und Personalangelegenheiten müssen die Vertreter des Bundesinnenministeriums und des Bundesfinanzministeriums den Beschlüssen des Stiftungsrats zustimmen. Die Mitglieder des Stiftungsrats sind ehrenamtlich tätig. (vom/10.06.2021)